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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Handel treibenden Völker. Diesen Standpunkt hat Deutschland trotz der Schwierig¬
keiten, die ihm von allen an einem guten Einvernehmen mit Frankreich besonders
interessierten Mächten bereitet wurden, auf der Konferenz von Algeciras in den
wesentlichen Punkten durchgefochten. Es würde seinen eignen Grundsätzen entgegen¬
arbeiten, wenn es jetzt das Recht Frankreichs, sich Genugtuung zu verschaffen, nicht
anerkennen wollte, zumal da die europäische Polizei, die nach der Algecirasakte
von Frankreich und Spanien gemeinsam organisiert werden soll, noch nicht einge¬
richtet worden ist. Überdies geht Frankreich diesmal gar nicht auf eigne Faust
vor. Es hat sich, wie es die internationalen Vereinbarungen festgesetzt haben, mit
Spanien ins Einvernehmen gesetzt, also dadurch bekundet, daß es im Geiste der
Abmachungen von Algeciras vorgehn will. Und auch insofern hütet sich Frankreich
vor den Fehlern der einstigen, gegen Deutschland provokatorischen Politik Delcasfts,
als es der deutschen Regierung auf diplomatischem Wege offen und ehrlich von
den beabsichtigten Maßnahmen in Marokko Kenntnis gegeben hat. Man ist also
zu der Erwartung berechtigt, daß aus den Unruhen in Marokko keine ernsten Ver¬
wicklungen entstehen werden. Aber es drängt sich auch der Wunsch auf, daß die
vollständige Ausführung aller Beschlüsse der Marokkokonferenz nicht allzu lange mehr
auf sich warten lassen möge. Hätten wir schon eine organisierte europäische Polizei
in Marokko, so wären die Ausschreitungen der fanatisierten Bevölkerung von Casa-
bianca vielleicht gar nicht vorgekommen.




Der norddeutsche Bund.

Vierzig Jahre sind verflossen, seit zum erstenmal
das Bestreben, einen zentralisierten deutschen Bund zu schaffen, mit Erfolg gekrönt
wurde. An Versuchen, dem deutschen Reich eine über den einzelnen Gemeinwesen
stehende Zentralgewalt und dem deutschen Volk eine Verfassung zu geben, hat es
schon zur Zeit des alten Deutschen Bundes von 1815 nicht gefehlt. Da diesem aber
vertragsmäßig das Prädikat der "Unabänderlichkeit" beigelegt war, so wurden jene
Reformversuche erst durch die Katastrophe von 1866, die die Sprengung des
Bundes zur Folge hatte, ihrem Ziele näher gebracht. Nachdem Österreich vertrags¬
widrig die Bundesexekution gegen Preußen beantragt hatte, erklärte dieses am
14. Juni 1866 seinen Austritt aus dem Bunde, den es für nicht mehr bestehend
betrachtete.

Aber schon am 10. Juni waren von Preußen den deutschen Regierungen
"Grundzüge zu einer neuen Bundesverfassung" durch Zirkulardepesche unterbreitet
worden, verbunden mit der Anfrage, "ob sie eventuell, wenn in der Zwischenzeit bei
der drohenden Kriegsgefahr die bisherigen Bundesverhältnisse sich lösen sollten, einem
auf der Basis dieser Modifikationen des alten Bundesvertrags ... neu zu errichtenden
Bunde beizutreten geneigt sein würden".

Ein solcher Bündnisvertrag wurde von fünfzehn norddeutschen Staaten am
18. August 1866 geschlossen. Das Königreich Sachsen trat ihm am 21. Oktober bei.

Dieses Bündnis bestand zunächst "zur Erhaltung der Unabhängigkeit und
Integrität, sowie der innern und nußern Sicherheit" seiner Kontrahenten. Zugleich
wurde in Artikel 2 des Bündnisvertrags vereinbart, die Zwecke des Bündnisses
definitiv durch eine Bundesverfassung auf der Basis der preußischen Grundzüge vom
1V. Juni 1866 sicherzustellen, unter Mitwirkung eines gemeinschaftlich zu berufenden
Parlaments. Demgemäß verpflichteten sich auch die Regierungen, die auf Grund des
Reichswahlgesetzes vom 12. April 1849 vorzunehmenden Wahlen der Abgeordneten
SU jenem Parlament anzuordnen und Bevollmächtigte nach Berlin zu senden, um
nach Maßgabe der erwähnten preußischen Grundzüge den Bundesverfassungscntwurf
festzustellen, der dem Parlament zur Beratung und Vereinbarung vorgelegt
werden sollte.


Grenzboten III 1907 42
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Handel treibenden Völker. Diesen Standpunkt hat Deutschland trotz der Schwierig¬
keiten, die ihm von allen an einem guten Einvernehmen mit Frankreich besonders
interessierten Mächten bereitet wurden, auf der Konferenz von Algeciras in den
wesentlichen Punkten durchgefochten. Es würde seinen eignen Grundsätzen entgegen¬
arbeiten, wenn es jetzt das Recht Frankreichs, sich Genugtuung zu verschaffen, nicht
anerkennen wollte, zumal da die europäische Polizei, die nach der Algecirasakte
von Frankreich und Spanien gemeinsam organisiert werden soll, noch nicht einge¬
richtet worden ist. Überdies geht Frankreich diesmal gar nicht auf eigne Faust
vor. Es hat sich, wie es die internationalen Vereinbarungen festgesetzt haben, mit
Spanien ins Einvernehmen gesetzt, also dadurch bekundet, daß es im Geiste der
Abmachungen von Algeciras vorgehn will. Und auch insofern hütet sich Frankreich
vor den Fehlern der einstigen, gegen Deutschland provokatorischen Politik Delcasfts,
als es der deutschen Regierung auf diplomatischem Wege offen und ehrlich von
den beabsichtigten Maßnahmen in Marokko Kenntnis gegeben hat. Man ist also
zu der Erwartung berechtigt, daß aus den Unruhen in Marokko keine ernsten Ver¬
wicklungen entstehen werden. Aber es drängt sich auch der Wunsch auf, daß die
vollständige Ausführung aller Beschlüsse der Marokkokonferenz nicht allzu lange mehr
auf sich warten lassen möge. Hätten wir schon eine organisierte europäische Polizei
in Marokko, so wären die Ausschreitungen der fanatisierten Bevölkerung von Casa-
bianca vielleicht gar nicht vorgekommen.




Der norddeutsche Bund.

Vierzig Jahre sind verflossen, seit zum erstenmal
das Bestreben, einen zentralisierten deutschen Bund zu schaffen, mit Erfolg gekrönt
wurde. An Versuchen, dem deutschen Reich eine über den einzelnen Gemeinwesen
stehende Zentralgewalt und dem deutschen Volk eine Verfassung zu geben, hat es
schon zur Zeit des alten Deutschen Bundes von 1815 nicht gefehlt. Da diesem aber
vertragsmäßig das Prädikat der „Unabänderlichkeit" beigelegt war, so wurden jene
Reformversuche erst durch die Katastrophe von 1866, die die Sprengung des
Bundes zur Folge hatte, ihrem Ziele näher gebracht. Nachdem Österreich vertrags¬
widrig die Bundesexekution gegen Preußen beantragt hatte, erklärte dieses am
14. Juni 1866 seinen Austritt aus dem Bunde, den es für nicht mehr bestehend
betrachtete.

Aber schon am 10. Juni waren von Preußen den deutschen Regierungen
„Grundzüge zu einer neuen Bundesverfassung" durch Zirkulardepesche unterbreitet
worden, verbunden mit der Anfrage, „ob sie eventuell, wenn in der Zwischenzeit bei
der drohenden Kriegsgefahr die bisherigen Bundesverhältnisse sich lösen sollten, einem
auf der Basis dieser Modifikationen des alten Bundesvertrags ... neu zu errichtenden
Bunde beizutreten geneigt sein würden".

Ein solcher Bündnisvertrag wurde von fünfzehn norddeutschen Staaten am
18. August 1866 geschlossen. Das Königreich Sachsen trat ihm am 21. Oktober bei.

Dieses Bündnis bestand zunächst „zur Erhaltung der Unabhängigkeit und
Integrität, sowie der innern und nußern Sicherheit" seiner Kontrahenten. Zugleich
wurde in Artikel 2 des Bündnisvertrags vereinbart, die Zwecke des Bündnisses
definitiv durch eine Bundesverfassung auf der Basis der preußischen Grundzüge vom
1V. Juni 1866 sicherzustellen, unter Mitwirkung eines gemeinschaftlich zu berufenden
Parlaments. Demgemäß verpflichteten sich auch die Regierungen, die auf Grund des
Reichswahlgesetzes vom 12. April 1849 vorzunehmenden Wahlen der Abgeordneten
SU jenem Parlament anzuordnen und Bevollmächtigte nach Berlin zu senden, um
nach Maßgabe der erwähnten preußischen Grundzüge den Bundesverfassungscntwurf
festzustellen, der dem Parlament zur Beratung und Vereinbarung vorgelegt
werden sollte.


Grenzboten III 1907 42
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[0329] Maßgebliches und Unmaßgebliches Handel treibenden Völker. Diesen Standpunkt hat Deutschland trotz der Schwierig¬ keiten, die ihm von allen an einem guten Einvernehmen mit Frankreich besonders interessierten Mächten bereitet wurden, auf der Konferenz von Algeciras in den wesentlichen Punkten durchgefochten. Es würde seinen eignen Grundsätzen entgegen¬ arbeiten, wenn es jetzt das Recht Frankreichs, sich Genugtuung zu verschaffen, nicht anerkennen wollte, zumal da die europäische Polizei, die nach der Algecirasakte von Frankreich und Spanien gemeinsam organisiert werden soll, noch nicht einge¬ richtet worden ist. Überdies geht Frankreich diesmal gar nicht auf eigne Faust vor. Es hat sich, wie es die internationalen Vereinbarungen festgesetzt haben, mit Spanien ins Einvernehmen gesetzt, also dadurch bekundet, daß es im Geiste der Abmachungen von Algeciras vorgehn will. Und auch insofern hütet sich Frankreich vor den Fehlern der einstigen, gegen Deutschland provokatorischen Politik Delcasfts, als es der deutschen Regierung auf diplomatischem Wege offen und ehrlich von den beabsichtigten Maßnahmen in Marokko Kenntnis gegeben hat. Man ist also zu der Erwartung berechtigt, daß aus den Unruhen in Marokko keine ernsten Ver¬ wicklungen entstehen werden. Aber es drängt sich auch der Wunsch auf, daß die vollständige Ausführung aller Beschlüsse der Marokkokonferenz nicht allzu lange mehr auf sich warten lassen möge. Hätten wir schon eine organisierte europäische Polizei in Marokko, so wären die Ausschreitungen der fanatisierten Bevölkerung von Casa- bianca vielleicht gar nicht vorgekommen. Der norddeutsche Bund. Vierzig Jahre sind verflossen, seit zum erstenmal das Bestreben, einen zentralisierten deutschen Bund zu schaffen, mit Erfolg gekrönt wurde. An Versuchen, dem deutschen Reich eine über den einzelnen Gemeinwesen stehende Zentralgewalt und dem deutschen Volk eine Verfassung zu geben, hat es schon zur Zeit des alten Deutschen Bundes von 1815 nicht gefehlt. Da diesem aber vertragsmäßig das Prädikat der „Unabänderlichkeit" beigelegt war, so wurden jene Reformversuche erst durch die Katastrophe von 1866, die die Sprengung des Bundes zur Folge hatte, ihrem Ziele näher gebracht. Nachdem Österreich vertrags¬ widrig die Bundesexekution gegen Preußen beantragt hatte, erklärte dieses am 14. Juni 1866 seinen Austritt aus dem Bunde, den es für nicht mehr bestehend betrachtete. Aber schon am 10. Juni waren von Preußen den deutschen Regierungen „Grundzüge zu einer neuen Bundesverfassung" durch Zirkulardepesche unterbreitet worden, verbunden mit der Anfrage, „ob sie eventuell, wenn in der Zwischenzeit bei der drohenden Kriegsgefahr die bisherigen Bundesverhältnisse sich lösen sollten, einem auf der Basis dieser Modifikationen des alten Bundesvertrags ... neu zu errichtenden Bunde beizutreten geneigt sein würden". Ein solcher Bündnisvertrag wurde von fünfzehn norddeutschen Staaten am 18. August 1866 geschlossen. Das Königreich Sachsen trat ihm am 21. Oktober bei. Dieses Bündnis bestand zunächst „zur Erhaltung der Unabhängigkeit und Integrität, sowie der innern und nußern Sicherheit" seiner Kontrahenten. Zugleich wurde in Artikel 2 des Bündnisvertrags vereinbart, die Zwecke des Bündnisses definitiv durch eine Bundesverfassung auf der Basis der preußischen Grundzüge vom 1V. Juni 1866 sicherzustellen, unter Mitwirkung eines gemeinschaftlich zu berufenden Parlaments. Demgemäß verpflichteten sich auch die Regierungen, die auf Grund des Reichswahlgesetzes vom 12. April 1849 vorzunehmenden Wahlen der Abgeordneten SU jenem Parlament anzuordnen und Bevollmächtigte nach Berlin zu senden, um nach Maßgabe der erwähnten preußischen Grundzüge den Bundesverfassungscntwurf festzustellen, der dem Parlament zur Beratung und Vereinbarung vorgelegt werden sollte. Grenzboten III 1907 42

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_302701/329>, abgerufen am 28.04.2024.