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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

des Norddeutschen Bundes", und es ist auch in der Verfassungsvereinbarung nicht
der Tag festgestellt, an dem jene in Kraft treten sollte. Dies alles mußte auf
dem Wege der Landesgesetzgebung vor sich gehen.

Die Landesverfassungen mußten nach Maßgabe der Bundesverfassung modifiziert
werden. Hierzu war die ständische Zustimmung unentbehrlich. Das Veto einer Kammer
hätte jedoch nnr die Zugehörigkeit des betreffenden Staates zum Bunde illusorisch
gemacht, dessen Verfassung aber unberührt gelassen. Es wurde allerdings nun die
Bundesverfassung selbst in Form eines Landesgesetzes publiziert, und zwar in den
einzelnen Staaten zwischen dem 21. und 27. Juni 1867, mit der Bestimmung, daß
sie "mit dem 1. Juli 1867 in Kraft treten solle". Das bedeutete nur: Am 1. Juli
solle die interne Anpassung der Landesverfassungen an die Verfassung des schon
bestehenden externen Bundcsverhältnisses vollzogen sein.

Auf den Akt der Vereinbarung vom 17. April 1867 war der Geburtstag
des Norddeutschen Bundes am 1. Juli 1867 gefolgt.

Nicht die Bedeutung einer Publikation, sondern die einer Bestätigung trägt das
Königliche Publikandum (Seite 23 des Bundes-Gesetzblattes von 1867):

"-- Indem Wir dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis bringen, übernehmen
Wir die Uns durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes übertragenen Rechte,
Befugnisse und Pflichten für Uns und Unsere Nachfolger an der Krone Preußen.

Wir befehlen, dieses Publikandum durch das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen
Bundes zu veröffentlichen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändiger Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Jnsiegel.


Wilhelm.
Gr. v. Bismarck- Schönhausen."

Gegeben Bad Ems, den 26. Juli 1867.
(I,. S.)

Bon diesem Norddeutschen Bund zu dem heutigen Deutschen Reich bedürfte es
nur eines Schrittes, des Zusammenschlusses und den Südstaaten, was schließlich 1870
zu Versailles und Berlin geschah. Hierzu vorbereitende Verbindungen zwischen dem
Norddeutschen Bunde und den süddeutschen Staaten waren jedoch bereits hergestellt in
Form von Schutz- und Trutzbündnissen und besonders in der Zollvereinigung vom
8. Juli 1867, dem letzten und sichersten Vorboten der Verfassung eines Deutschen
R R. Werner eiches.


Garibaldis Gründe für seine Teilnahme am Kampfe Frankreichs

gegen Deutschland.

Am 4. Juli wurde in Italien unter lebhafter Teilnahme
der hundertste Geburtstag des großen Freiheitshelden Giuseppe Garibaldi gefeiert,
und die Presse aller Welt gedachte in sympathischen Artikeln dieses italienischen
Patrioten. Ein besondrer Abschnitt in diesen Artikeln war der Beteiligung Gari¬
baldis an dem Kampfe der französischen Republik gegen Deutschland im Jahre 1870
gewidmet, ohne daß man aber die Beweggründe in erschöpfender Weise aufzuzählen
vermochte, die Garibaldi veranlaßt hatten, sein stilles Eiland Caprera zu verlassen,
um den Franzosen zu Hilfe zu eilen.

In authentischer Form sind alle diese Beweggründe meines Wissens auch noch
nirgends veröffentlicht worden, und ich glaube mir deshalb den Dank des sich für
Geschichte interessierenden Lesers zu verdienen, wenn ich dies hiermit tue.

Anfang 1872 war ich in Italien. Kurz vorher war Mazzini gestorben. In
Bologna traf ich zufällig mit einigen seiner Getreuen zusammen, die auch den Zug
"l Frankreich und zwar in der unmittelbarsten Umgebung Garibaldis mitgemacht
hatten. Diese erzählten mir des öftern von den Kämpfen der Garibaldischen
Freischar in Frankreich, namentlich aber auch vou den Gründen, von denen Gari¬
baldi bei diesem Unternehmen geleitet wurde, wie sie sie teils von den Söhnen


Maßgebliches und Unmaßgebliches

des Norddeutschen Bundes", und es ist auch in der Verfassungsvereinbarung nicht
der Tag festgestellt, an dem jene in Kraft treten sollte. Dies alles mußte auf
dem Wege der Landesgesetzgebung vor sich gehen.

Die Landesverfassungen mußten nach Maßgabe der Bundesverfassung modifiziert
werden. Hierzu war die ständische Zustimmung unentbehrlich. Das Veto einer Kammer
hätte jedoch nnr die Zugehörigkeit des betreffenden Staates zum Bunde illusorisch
gemacht, dessen Verfassung aber unberührt gelassen. Es wurde allerdings nun die
Bundesverfassung selbst in Form eines Landesgesetzes publiziert, und zwar in den
einzelnen Staaten zwischen dem 21. und 27. Juni 1867, mit der Bestimmung, daß
sie „mit dem 1. Juli 1867 in Kraft treten solle". Das bedeutete nur: Am 1. Juli
solle die interne Anpassung der Landesverfassungen an die Verfassung des schon
bestehenden externen Bundcsverhältnisses vollzogen sein.

Auf den Akt der Vereinbarung vom 17. April 1867 war der Geburtstag
des Norddeutschen Bundes am 1. Juli 1867 gefolgt.

Nicht die Bedeutung einer Publikation, sondern die einer Bestätigung trägt das
Königliche Publikandum (Seite 23 des Bundes-Gesetzblattes von 1867):

„— Indem Wir dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis bringen, übernehmen
Wir die Uns durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes übertragenen Rechte,
Befugnisse und Pflichten für Uns und Unsere Nachfolger an der Krone Preußen.

Wir befehlen, dieses Publikandum durch das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen
Bundes zu veröffentlichen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändiger Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Jnsiegel.


Wilhelm.
Gr. v. Bismarck- Schönhausen."

Gegeben Bad Ems, den 26. Juli 1867.
(I,. S.)

Bon diesem Norddeutschen Bund zu dem heutigen Deutschen Reich bedürfte es
nur eines Schrittes, des Zusammenschlusses und den Südstaaten, was schließlich 1870
zu Versailles und Berlin geschah. Hierzu vorbereitende Verbindungen zwischen dem
Norddeutschen Bunde und den süddeutschen Staaten waren jedoch bereits hergestellt in
Form von Schutz- und Trutzbündnissen und besonders in der Zollvereinigung vom
8. Juli 1867, dem letzten und sichersten Vorboten der Verfassung eines Deutschen
R R. Werner eiches.


Garibaldis Gründe für seine Teilnahme am Kampfe Frankreichs

gegen Deutschland.

Am 4. Juli wurde in Italien unter lebhafter Teilnahme
der hundertste Geburtstag des großen Freiheitshelden Giuseppe Garibaldi gefeiert,
und die Presse aller Welt gedachte in sympathischen Artikeln dieses italienischen
Patrioten. Ein besondrer Abschnitt in diesen Artikeln war der Beteiligung Gari¬
baldis an dem Kampfe der französischen Republik gegen Deutschland im Jahre 1870
gewidmet, ohne daß man aber die Beweggründe in erschöpfender Weise aufzuzählen
vermochte, die Garibaldi veranlaßt hatten, sein stilles Eiland Caprera zu verlassen,
um den Franzosen zu Hilfe zu eilen.

In authentischer Form sind alle diese Beweggründe meines Wissens auch noch
nirgends veröffentlicht worden, und ich glaube mir deshalb den Dank des sich für
Geschichte interessierenden Lesers zu verdienen, wenn ich dies hiermit tue.

Anfang 1872 war ich in Italien. Kurz vorher war Mazzini gestorben. In
Bologna traf ich zufällig mit einigen seiner Getreuen zusammen, die auch den Zug
"l Frankreich und zwar in der unmittelbarsten Umgebung Garibaldis mitgemacht
hatten. Diese erzählten mir des öftern von den Kämpfen der Garibaldischen
Freischar in Frankreich, namentlich aber auch vou den Gründen, von denen Gari¬
baldi bei diesem Unternehmen geleitet wurde, wie sie sie teils von den Söhnen


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[0331] Maßgebliches und Unmaßgebliches des Norddeutschen Bundes", und es ist auch in der Verfassungsvereinbarung nicht der Tag festgestellt, an dem jene in Kraft treten sollte. Dies alles mußte auf dem Wege der Landesgesetzgebung vor sich gehen. Die Landesverfassungen mußten nach Maßgabe der Bundesverfassung modifiziert werden. Hierzu war die ständische Zustimmung unentbehrlich. Das Veto einer Kammer hätte jedoch nnr die Zugehörigkeit des betreffenden Staates zum Bunde illusorisch gemacht, dessen Verfassung aber unberührt gelassen. Es wurde allerdings nun die Bundesverfassung selbst in Form eines Landesgesetzes publiziert, und zwar in den einzelnen Staaten zwischen dem 21. und 27. Juni 1867, mit der Bestimmung, daß sie „mit dem 1. Juli 1867 in Kraft treten solle". Das bedeutete nur: Am 1. Juli solle die interne Anpassung der Landesverfassungen an die Verfassung des schon bestehenden externen Bundcsverhältnisses vollzogen sein. Auf den Akt der Vereinbarung vom 17. April 1867 war der Geburtstag des Norddeutschen Bundes am 1. Juli 1867 gefolgt. Nicht die Bedeutung einer Publikation, sondern die einer Bestätigung trägt das Königliche Publikandum (Seite 23 des Bundes-Gesetzblattes von 1867): „— Indem Wir dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis bringen, übernehmen Wir die Uns durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes übertragenen Rechte, Befugnisse und Pflichten für Uns und Unsere Nachfolger an der Krone Preußen. Wir befehlen, dieses Publikandum durch das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes zu veröffentlichen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändiger Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Wilhelm. Gr. v. Bismarck- Schönhausen." Gegeben Bad Ems, den 26. Juli 1867. (I,. S.) Bon diesem Norddeutschen Bund zu dem heutigen Deutschen Reich bedürfte es nur eines Schrittes, des Zusammenschlusses und den Südstaaten, was schließlich 1870 zu Versailles und Berlin geschah. Hierzu vorbereitende Verbindungen zwischen dem Norddeutschen Bunde und den süddeutschen Staaten waren jedoch bereits hergestellt in Form von Schutz- und Trutzbündnissen und besonders in der Zollvereinigung vom 8. Juli 1867, dem letzten und sichersten Vorboten der Verfassung eines Deutschen R R. Werner eiches. Garibaldis Gründe für seine Teilnahme am Kampfe Frankreichs gegen Deutschland. Am 4. Juli wurde in Italien unter lebhafter Teilnahme der hundertste Geburtstag des großen Freiheitshelden Giuseppe Garibaldi gefeiert, und die Presse aller Welt gedachte in sympathischen Artikeln dieses italienischen Patrioten. Ein besondrer Abschnitt in diesen Artikeln war der Beteiligung Gari¬ baldis an dem Kampfe der französischen Republik gegen Deutschland im Jahre 1870 gewidmet, ohne daß man aber die Beweggründe in erschöpfender Weise aufzuzählen vermochte, die Garibaldi veranlaßt hatten, sein stilles Eiland Caprera zu verlassen, um den Franzosen zu Hilfe zu eilen. In authentischer Form sind alle diese Beweggründe meines Wissens auch noch nirgends veröffentlicht worden, und ich glaube mir deshalb den Dank des sich für Geschichte interessierenden Lesers zu verdienen, wenn ich dies hiermit tue. Anfang 1872 war ich in Italien. Kurz vorher war Mazzini gestorben. In Bologna traf ich zufällig mit einigen seiner Getreuen zusammen, die auch den Zug "l Frankreich und zwar in der unmittelbarsten Umgebung Garibaldis mitgemacht hatten. Diese erzählten mir des öftern von den Kämpfen der Garibaldischen Freischar in Frankreich, namentlich aber auch vou den Gründen, von denen Gari¬ baldi bei diesem Unternehmen geleitet wurde, wie sie sie teils von den Söhnen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_302701/331>, abgerufen am 29.04.2024.