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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

weil hier die Gegensätze zwischen dem rechten und dem linken Flügel des Blocks
mit wirtschaftlichen Interessengegensätzen verquickt sind. Doch läßt sich auch hier
auf eine Verständigung in der Kommission hoffen.

Das Schlimme ist, daß eigentlich alle Fragen, die jetzt im Reiche und in den
Einzelstaaten verhandelt werden, in die leidige Frage der Reichsfinanzreform aus¬
münden. Der Übelstand liegt, wie hier schon früher angedeutet wurde, nicht etwa
in einer übergroßen Belastung des deutschen Volks im allgemeinen, sondern in der
Schwierigkeit einer gerechten Verteilung der Lasten, die dem bundesstaatlichen
Charakter des Reichs genügend angepaßt ist. In der Frage der direkten Reichs¬
steuer stehn sich die Gegensätze noch ungeklärt und unausgeglichen gegenüber. Der
Weg zu solchen Steuern ist durch die jetzige Fassung des Artikels 70 der Reichs¬
verfassung -- diese Fassung stammt aus dem Reichsgesetz vom 14. Mai 1904 --
freigegeben worden. Aber die Einzelstaaten widersetzten sich jedem Steuerprojekt,
das von dieser Freiheit Gebrauch machen will, mit zäher Energie. Und das ist
sehr verständlich und natürlich, weil die ergiebigsten indirekten Steuerquellen dem
Reiche vorbehalten und den Einzelstaaten entzogen sind, demzufolge die Einzelstaaten
zur Bestreitung ihres eignen Ausgabebedarfs auf die möglichst unbeschränkte Aus¬
nutzung der direkten Steuern für sich selbst angewiesen sind. Wenn nun das Reich
von den ihm zugewiesenen indirekten Steuern aus irgendwelchen Gründen einen
unzureichenden Gebrauch macht und dafür in das Gebiet der direkten Besteuerung
eingreift, so sagen die einzelstaatlichen Finanzverwaltungen nicht ohne Berechtigung:
Warum nutzt das Reich die Steuerquellen, die es besitzt, nicht aus, ehe es uns einen
Teil von dem wegnimmt, was wir selbst notwendig gebrauchen? Daraus entsteht
allerdings eine einseitige Beschränkung der Einzelstaaten in ihrer Verwaltung, und
das ist um so bedeutungsvoller, als man vorläufig noch nicht weiß, wie man einen
gerechten Ausgleich dafür schaffen kann. Die Stärke des Reichs beruht darauf, daß
die gemeinsamen, der einheitlichen Leitung bedürfenden Aufgaben aller deutschen
Staaten bestimmt durch die Verfassung umschrieben sind, im übrigen aber die dem
Volke lieb gewordne und mit ihrem dynastischen Gefühl eng verwobne Freiheit der
einzelnen Staaten in der Ordnung ihrer eignen Angelegenheiten nicht ohne Not
angetastet wird. Wenn sich aber die Einzelstaaten ohne zwingende Notwendigkeit
durch Eingriffe des Reichs darin behindert sehen, ihre Verwaltung so zu gestalten,
wie es die vernünftige Ausnutzung der Steuerkraft ihrer Bevölkerung vorschreiben
würde, so darf man den Widerstand gegen eine solche Ordnung der Reichsfinanzen
nicht als unberechtigten Partikularismus schelten. Dann täte man allerdings besser,
aus dem Deutschen Reiche einen Einheitsstaat zu machen. Überdies beruht ja der
Widerstand gegen eine gerechte und vernünftige Besteuerung der Massenkonsumartikel
Wie Bier und Tabak nicht auf verständigen Erwägungen, sondern doch allein auf
der Angst der Parteien vor den Wählern. Solange dieser Bann des Unverstandes
noch nicht gebrochen ist, haben die Einzelstaaten allerdings keinen Grund, zu eiuer
unzweckmäßigen, das Volk stärker und nebenbei auch ungerechter betastenden Ein¬
schränkung ihrer Verfügungsfreiheit die Hand zu bieten.




Eine lang verkannte deutsche Landschaft.

Wer von den landschaftlichen
Reizen des Rheins spricht, der denkt dabei gewöhnlich nur an den durch alte
malerische Städtchen, Burgruinen und Rebenhügel charakterisierten Teil des Strom¬
laufs zwischen Mainz und Bonn. Daß es zwischen dem Bodensee und dem Rheingau
einerseits und zwischen der Siegmündung und der holländischen Grenze andrerseits
Partien gibt, die an Schönheit mit jenem sogenannten romantischen Teile wett¬
eifern und sie an Luft- und Lichtstimmungen noch übertreffen, ist leider wenig be¬
kannt. Der Oberlauf des Rheins hat in den letzten Jahren wiederholt begeisterte


Maßgebliches und Unmaßgebliches

weil hier die Gegensätze zwischen dem rechten und dem linken Flügel des Blocks
mit wirtschaftlichen Interessengegensätzen verquickt sind. Doch läßt sich auch hier
auf eine Verständigung in der Kommission hoffen.

Das Schlimme ist, daß eigentlich alle Fragen, die jetzt im Reiche und in den
Einzelstaaten verhandelt werden, in die leidige Frage der Reichsfinanzreform aus¬
münden. Der Übelstand liegt, wie hier schon früher angedeutet wurde, nicht etwa
in einer übergroßen Belastung des deutschen Volks im allgemeinen, sondern in der
Schwierigkeit einer gerechten Verteilung der Lasten, die dem bundesstaatlichen
Charakter des Reichs genügend angepaßt ist. In der Frage der direkten Reichs¬
steuer stehn sich die Gegensätze noch ungeklärt und unausgeglichen gegenüber. Der
Weg zu solchen Steuern ist durch die jetzige Fassung des Artikels 70 der Reichs¬
verfassung — diese Fassung stammt aus dem Reichsgesetz vom 14. Mai 1904 —
freigegeben worden. Aber die Einzelstaaten widersetzten sich jedem Steuerprojekt,
das von dieser Freiheit Gebrauch machen will, mit zäher Energie. Und das ist
sehr verständlich und natürlich, weil die ergiebigsten indirekten Steuerquellen dem
Reiche vorbehalten und den Einzelstaaten entzogen sind, demzufolge die Einzelstaaten
zur Bestreitung ihres eignen Ausgabebedarfs auf die möglichst unbeschränkte Aus¬
nutzung der direkten Steuern für sich selbst angewiesen sind. Wenn nun das Reich
von den ihm zugewiesenen indirekten Steuern aus irgendwelchen Gründen einen
unzureichenden Gebrauch macht und dafür in das Gebiet der direkten Besteuerung
eingreift, so sagen die einzelstaatlichen Finanzverwaltungen nicht ohne Berechtigung:
Warum nutzt das Reich die Steuerquellen, die es besitzt, nicht aus, ehe es uns einen
Teil von dem wegnimmt, was wir selbst notwendig gebrauchen? Daraus entsteht
allerdings eine einseitige Beschränkung der Einzelstaaten in ihrer Verwaltung, und
das ist um so bedeutungsvoller, als man vorläufig noch nicht weiß, wie man einen
gerechten Ausgleich dafür schaffen kann. Die Stärke des Reichs beruht darauf, daß
die gemeinsamen, der einheitlichen Leitung bedürfenden Aufgaben aller deutschen
Staaten bestimmt durch die Verfassung umschrieben sind, im übrigen aber die dem
Volke lieb gewordne und mit ihrem dynastischen Gefühl eng verwobne Freiheit der
einzelnen Staaten in der Ordnung ihrer eignen Angelegenheiten nicht ohne Not
angetastet wird. Wenn sich aber die Einzelstaaten ohne zwingende Notwendigkeit
durch Eingriffe des Reichs darin behindert sehen, ihre Verwaltung so zu gestalten,
wie es die vernünftige Ausnutzung der Steuerkraft ihrer Bevölkerung vorschreiben
würde, so darf man den Widerstand gegen eine solche Ordnung der Reichsfinanzen
nicht als unberechtigten Partikularismus schelten. Dann täte man allerdings besser,
aus dem Deutschen Reiche einen Einheitsstaat zu machen. Überdies beruht ja der
Widerstand gegen eine gerechte und vernünftige Besteuerung der Massenkonsumartikel
Wie Bier und Tabak nicht auf verständigen Erwägungen, sondern doch allein auf
der Angst der Parteien vor den Wählern. Solange dieser Bann des Unverstandes
noch nicht gebrochen ist, haben die Einzelstaaten allerdings keinen Grund, zu eiuer
unzweckmäßigen, das Volk stärker und nebenbei auch ungerechter betastenden Ein¬
schränkung ihrer Verfügungsfreiheit die Hand zu bieten.




Eine lang verkannte deutsche Landschaft.

Wer von den landschaftlichen
Reizen des Rheins spricht, der denkt dabei gewöhnlich nur an den durch alte
malerische Städtchen, Burgruinen und Rebenhügel charakterisierten Teil des Strom¬
laufs zwischen Mainz und Bonn. Daß es zwischen dem Bodensee und dem Rheingau
einerseits und zwischen der Siegmündung und der holländischen Grenze andrerseits
Partien gibt, die an Schönheit mit jenem sogenannten romantischen Teile wett¬
eifern und sie an Luft- und Lichtstimmungen noch übertreffen, ist leider wenig be¬
kannt. Der Oberlauf des Rheins hat in den letzten Jahren wiederholt begeisterte


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[0662] Maßgebliches und Unmaßgebliches weil hier die Gegensätze zwischen dem rechten und dem linken Flügel des Blocks mit wirtschaftlichen Interessengegensätzen verquickt sind. Doch läßt sich auch hier auf eine Verständigung in der Kommission hoffen. Das Schlimme ist, daß eigentlich alle Fragen, die jetzt im Reiche und in den Einzelstaaten verhandelt werden, in die leidige Frage der Reichsfinanzreform aus¬ münden. Der Übelstand liegt, wie hier schon früher angedeutet wurde, nicht etwa in einer übergroßen Belastung des deutschen Volks im allgemeinen, sondern in der Schwierigkeit einer gerechten Verteilung der Lasten, die dem bundesstaatlichen Charakter des Reichs genügend angepaßt ist. In der Frage der direkten Reichs¬ steuer stehn sich die Gegensätze noch ungeklärt und unausgeglichen gegenüber. Der Weg zu solchen Steuern ist durch die jetzige Fassung des Artikels 70 der Reichs¬ verfassung — diese Fassung stammt aus dem Reichsgesetz vom 14. Mai 1904 — freigegeben worden. Aber die Einzelstaaten widersetzten sich jedem Steuerprojekt, das von dieser Freiheit Gebrauch machen will, mit zäher Energie. Und das ist sehr verständlich und natürlich, weil die ergiebigsten indirekten Steuerquellen dem Reiche vorbehalten und den Einzelstaaten entzogen sind, demzufolge die Einzelstaaten zur Bestreitung ihres eignen Ausgabebedarfs auf die möglichst unbeschränkte Aus¬ nutzung der direkten Steuern für sich selbst angewiesen sind. Wenn nun das Reich von den ihm zugewiesenen indirekten Steuern aus irgendwelchen Gründen einen unzureichenden Gebrauch macht und dafür in das Gebiet der direkten Besteuerung eingreift, so sagen die einzelstaatlichen Finanzverwaltungen nicht ohne Berechtigung: Warum nutzt das Reich die Steuerquellen, die es besitzt, nicht aus, ehe es uns einen Teil von dem wegnimmt, was wir selbst notwendig gebrauchen? Daraus entsteht allerdings eine einseitige Beschränkung der Einzelstaaten in ihrer Verwaltung, und das ist um so bedeutungsvoller, als man vorläufig noch nicht weiß, wie man einen gerechten Ausgleich dafür schaffen kann. Die Stärke des Reichs beruht darauf, daß die gemeinsamen, der einheitlichen Leitung bedürfenden Aufgaben aller deutschen Staaten bestimmt durch die Verfassung umschrieben sind, im übrigen aber die dem Volke lieb gewordne und mit ihrem dynastischen Gefühl eng verwobne Freiheit der einzelnen Staaten in der Ordnung ihrer eignen Angelegenheiten nicht ohne Not angetastet wird. Wenn sich aber die Einzelstaaten ohne zwingende Notwendigkeit durch Eingriffe des Reichs darin behindert sehen, ihre Verwaltung so zu gestalten, wie es die vernünftige Ausnutzung der Steuerkraft ihrer Bevölkerung vorschreiben würde, so darf man den Widerstand gegen eine solche Ordnung der Reichsfinanzen nicht als unberechtigten Partikularismus schelten. Dann täte man allerdings besser, aus dem Deutschen Reiche einen Einheitsstaat zu machen. Überdies beruht ja der Widerstand gegen eine gerechte und vernünftige Besteuerung der Massenkonsumartikel Wie Bier und Tabak nicht auf verständigen Erwägungen, sondern doch allein auf der Angst der Parteien vor den Wählern. Solange dieser Bann des Unverstandes noch nicht gebrochen ist, haben die Einzelstaaten allerdings keinen Grund, zu eiuer unzweckmäßigen, das Volk stärker und nebenbei auch ungerechter betastenden Ein¬ schränkung ihrer Verfügungsfreiheit die Hand zu bieten. Eine lang verkannte deutsche Landschaft. Wer von den landschaftlichen Reizen des Rheins spricht, der denkt dabei gewöhnlich nur an den durch alte malerische Städtchen, Burgruinen und Rebenhügel charakterisierten Teil des Strom¬ laufs zwischen Mainz und Bonn. Daß es zwischen dem Bodensee und dem Rheingau einerseits und zwischen der Siegmündung und der holländischen Grenze andrerseits Partien gibt, die an Schönheit mit jenem sogenannten romantischen Teile wett¬ eifern und sie an Luft- und Lichtstimmungen noch übertreffen, ist leider wenig be¬ kannt. Der Oberlauf des Rheins hat in den letzten Jahren wiederholt begeisterte

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_303415/662>, abgerufen am 18.05.2024.