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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

sür eine Nachlaßsteuer entscheiden. Und hoffentlich halten die Verbündeten Regierungen
an der Nachlaßsteuer fest, da sie immer noch die beste Form ist, um ohne Eingriff
in die Einnahmequellen der Einzelstaaten die größern Vermögen für das Reich
heranzuziehn.

Im preußischen Abgeordnetenhause, wo die neue Besoldungsordnung und die
Vorlagen über die Besoldung der Lehrer und der Geistlichen schon in der Kommission
beraten werden, gibt das Auftreten der Sozialdemokraten den Verhandlungen ein
ganz neues Gepräge. Der Versuch, sich ebenso gehn zu lassen wie ihre Kollegen
im Reichstage, ist bisher den "Genossen" nicht allzugut bekommen, und der Ab¬
geordnete Hoffmann, der sogenannte Zehngebote-Hoffmann, mußte den schärfern
disziplinarischen Wind dieser parlamentarischen Körperschaft an sich erfahren, als ihm
infolge eines dreimaligen Ordnungsrufs das Wort entzogen wurde. Wenn so in
energischer Weise dafür gesorgt wird, daß die Sozialdemokraten den Ton und
Inhalt der Verhandlungen nicht Herabdrücken, so wird es im übrigen durchaus kein
Schaden sein, daß die scharfe Kritik einer nun einmal vorhandnen Partei der Ne¬
gation auch dem Abgeordnetenhause nicht fehlt. Außerdem wird die kleine Gruppe
der Sozialdemokraten in diesem Hause den bürgerlichen Parteien eine Mahnung
kein, nachdem sie sich lange Zeit dieser Möglichkeit gegenüber vielleicht allzusicher
gefühlt haben. _______


HuoÄ 1-skoi'maiiäuill.

Es ist wohl auch außerhalb des Königreichs Sachsen
bekannt geworden, daß hier eine umfassende Regelung der Gehalte der Beamten
geplant und nun von den zuständigen Organen genehmigt worden ist. Weniger
zu age getreten dürfte außerhalb der Grenzen des Königreichs sein, daß die Ge-
Mtsregelung, mag man das auch mehr oder weniger deutlich ausgesprochen haben,
etre Regelung der Rangverhältnisse mit sich bringt. Es ist ein Prinzip zum Ausdruck
gebracht worden, das wegen seiner Gerechtigkeit gegen die gleich zu bewertenden
^eamtenklcissen volles Lob verdient. Die Tatsache aber, daß es Sachsen unternimmt,
le Rangverhältnisse in einer der Jetztzeit entsprechenden Weise umzuändern, möchte
^nlaß sein, daß seinem Vorgehn auch anderwärts gefolgt werde. Manchem wird
?.er Gedanke kommen: Was sollen Rangfragen in unsrer modernen Zeit? Das sind
Überbleibsel alter Jahrzehnte, heutzutage abgetan. Gewiß liegt in einem solchen
urteil ein Stück Wahrheit. Es wäre kleinlich, die Menschen nur nach dem zu
vewerten, was sie in der staatlichen Rangordnung erreicht haben. Und doch: jedem,
was sein ist. Dem einen die Mittel, dem andern die Titel. Daran ist nicht zu
zweifeln, daß Äußerlichkeiten nach jahrhundertealten Grundsätzen die Beamten
reuweise entschädigen müssen für Güter andrer Art, die sie sich in ihrer Stellung
'"ehe schaffen können, im übrigen wird auch vielen, die in der obenerwähnten Weise
urteilen, nicht gewärtig sein, daß der Platz, den der Einzelbeamte in der staatlichen
Rangordnung einnimmt, für ihn von hohem materiellem Interesse ist, und daß die
Klasse, der er angehört, nicht nur die Grenze seines dienstlichen Höchsteinkommens,
New auch die Höhe der Auslagen bei Umzügen u. tgi., die Höhe der Pensionen
sur die Hi"terbliebnen u. a. beeinflußt. Und so tut Sachsen ganz recht, daß es ein
Gebiet in Arbeit genommen hat, das an sich vielen der Bearbeitung unwert dünken
Möchte -- die Beamten werden es ihm zu danken wissen, und die nichtsächsischen
Beamten werden das Vorgehn mit der Hoffnung begrüßen, daß Sachsens Verhalten
"ach außen wirke und manches ändre, was zu ändern ist. In der Tat tut Änderung
in>t. Denn es ist kaum zu glauben, aber es ist so: die Grundlage der preußischen
"Rangordnung ist an die hundert Jahre alt. Jedes Gesch. jede Verordnung überlebt
sich, das muß auch von einer Rangordnung gelten, ja von ihr ganz besonders. Denn
gerade Rangfragen hängen recht von den Zeitverhältnissen ab und ändern sich mit den
veränderten Anschauungen. Immerhin hat Preußen mit seiner veralteten Rangordnung


Grenzboten IV 1S08 48
Maßgebliches und Unmaßgebliches

sür eine Nachlaßsteuer entscheiden. Und hoffentlich halten die Verbündeten Regierungen
an der Nachlaßsteuer fest, da sie immer noch die beste Form ist, um ohne Eingriff
in die Einnahmequellen der Einzelstaaten die größern Vermögen für das Reich
heranzuziehn.

Im preußischen Abgeordnetenhause, wo die neue Besoldungsordnung und die
Vorlagen über die Besoldung der Lehrer und der Geistlichen schon in der Kommission
beraten werden, gibt das Auftreten der Sozialdemokraten den Verhandlungen ein
ganz neues Gepräge. Der Versuch, sich ebenso gehn zu lassen wie ihre Kollegen
im Reichstage, ist bisher den „Genossen" nicht allzugut bekommen, und der Ab¬
geordnete Hoffmann, der sogenannte Zehngebote-Hoffmann, mußte den schärfern
disziplinarischen Wind dieser parlamentarischen Körperschaft an sich erfahren, als ihm
infolge eines dreimaligen Ordnungsrufs das Wort entzogen wurde. Wenn so in
energischer Weise dafür gesorgt wird, daß die Sozialdemokraten den Ton und
Inhalt der Verhandlungen nicht Herabdrücken, so wird es im übrigen durchaus kein
Schaden sein, daß die scharfe Kritik einer nun einmal vorhandnen Partei der Ne¬
gation auch dem Abgeordnetenhause nicht fehlt. Außerdem wird die kleine Gruppe
der Sozialdemokraten in diesem Hause den bürgerlichen Parteien eine Mahnung
kein, nachdem sie sich lange Zeit dieser Möglichkeit gegenüber vielleicht allzusicher
gefühlt haben. _______


HuoÄ 1-skoi'maiiäuill.

Es ist wohl auch außerhalb des Königreichs Sachsen
bekannt geworden, daß hier eine umfassende Regelung der Gehalte der Beamten
geplant und nun von den zuständigen Organen genehmigt worden ist. Weniger
zu age getreten dürfte außerhalb der Grenzen des Königreichs sein, daß die Ge-
Mtsregelung, mag man das auch mehr oder weniger deutlich ausgesprochen haben,
etre Regelung der Rangverhältnisse mit sich bringt. Es ist ein Prinzip zum Ausdruck
gebracht worden, das wegen seiner Gerechtigkeit gegen die gleich zu bewertenden
^eamtenklcissen volles Lob verdient. Die Tatsache aber, daß es Sachsen unternimmt,
le Rangverhältnisse in einer der Jetztzeit entsprechenden Weise umzuändern, möchte
^nlaß sein, daß seinem Vorgehn auch anderwärts gefolgt werde. Manchem wird
?.er Gedanke kommen: Was sollen Rangfragen in unsrer modernen Zeit? Das sind
Überbleibsel alter Jahrzehnte, heutzutage abgetan. Gewiß liegt in einem solchen
urteil ein Stück Wahrheit. Es wäre kleinlich, die Menschen nur nach dem zu
vewerten, was sie in der staatlichen Rangordnung erreicht haben. Und doch: jedem,
was sein ist. Dem einen die Mittel, dem andern die Titel. Daran ist nicht zu
zweifeln, daß Äußerlichkeiten nach jahrhundertealten Grundsätzen die Beamten
reuweise entschädigen müssen für Güter andrer Art, die sie sich in ihrer Stellung
'"ehe schaffen können, im übrigen wird auch vielen, die in der obenerwähnten Weise
urteilen, nicht gewärtig sein, daß der Platz, den der Einzelbeamte in der staatlichen
Rangordnung einnimmt, für ihn von hohem materiellem Interesse ist, und daß die
Klasse, der er angehört, nicht nur die Grenze seines dienstlichen Höchsteinkommens,
New auch die Höhe der Auslagen bei Umzügen u. tgi., die Höhe der Pensionen
sur die Hi„terbliebnen u. a. beeinflußt. Und so tut Sachsen ganz recht, daß es ein
Gebiet in Arbeit genommen hat, das an sich vielen der Bearbeitung unwert dünken
Möchte — die Beamten werden es ihm zu danken wissen, und die nichtsächsischen
Beamten werden das Vorgehn mit der Hoffnung begrüßen, daß Sachsens Verhalten
"ach außen wirke und manches ändre, was zu ändern ist. In der Tat tut Änderung
in>t. Denn es ist kaum zu glauben, aber es ist so: die Grundlage der preußischen
»Rangordnung ist an die hundert Jahre alt. Jedes Gesch. jede Verordnung überlebt
sich, das muß auch von einer Rangordnung gelten, ja von ihr ganz besonders. Denn
gerade Rangfragen hängen recht von den Zeitverhältnissen ab und ändern sich mit den
veränderten Anschauungen. Immerhin hat Preußen mit seiner veralteten Rangordnung


Grenzboten IV 1S08 48
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[0365] Maßgebliches und Unmaßgebliches sür eine Nachlaßsteuer entscheiden. Und hoffentlich halten die Verbündeten Regierungen an der Nachlaßsteuer fest, da sie immer noch die beste Form ist, um ohne Eingriff in die Einnahmequellen der Einzelstaaten die größern Vermögen für das Reich heranzuziehn. Im preußischen Abgeordnetenhause, wo die neue Besoldungsordnung und die Vorlagen über die Besoldung der Lehrer und der Geistlichen schon in der Kommission beraten werden, gibt das Auftreten der Sozialdemokraten den Verhandlungen ein ganz neues Gepräge. Der Versuch, sich ebenso gehn zu lassen wie ihre Kollegen im Reichstage, ist bisher den „Genossen" nicht allzugut bekommen, und der Ab¬ geordnete Hoffmann, der sogenannte Zehngebote-Hoffmann, mußte den schärfern disziplinarischen Wind dieser parlamentarischen Körperschaft an sich erfahren, als ihm infolge eines dreimaligen Ordnungsrufs das Wort entzogen wurde. Wenn so in energischer Weise dafür gesorgt wird, daß die Sozialdemokraten den Ton und Inhalt der Verhandlungen nicht Herabdrücken, so wird es im übrigen durchaus kein Schaden sein, daß die scharfe Kritik einer nun einmal vorhandnen Partei der Ne¬ gation auch dem Abgeordnetenhause nicht fehlt. Außerdem wird die kleine Gruppe der Sozialdemokraten in diesem Hause den bürgerlichen Parteien eine Mahnung kein, nachdem sie sich lange Zeit dieser Möglichkeit gegenüber vielleicht allzusicher gefühlt haben. _______ HuoÄ 1-skoi'maiiäuill. Es ist wohl auch außerhalb des Königreichs Sachsen bekannt geworden, daß hier eine umfassende Regelung der Gehalte der Beamten geplant und nun von den zuständigen Organen genehmigt worden ist. Weniger zu age getreten dürfte außerhalb der Grenzen des Königreichs sein, daß die Ge- Mtsregelung, mag man das auch mehr oder weniger deutlich ausgesprochen haben, etre Regelung der Rangverhältnisse mit sich bringt. Es ist ein Prinzip zum Ausdruck gebracht worden, das wegen seiner Gerechtigkeit gegen die gleich zu bewertenden ^eamtenklcissen volles Lob verdient. Die Tatsache aber, daß es Sachsen unternimmt, le Rangverhältnisse in einer der Jetztzeit entsprechenden Weise umzuändern, möchte ^nlaß sein, daß seinem Vorgehn auch anderwärts gefolgt werde. Manchem wird ?.er Gedanke kommen: Was sollen Rangfragen in unsrer modernen Zeit? Das sind Überbleibsel alter Jahrzehnte, heutzutage abgetan. Gewiß liegt in einem solchen urteil ein Stück Wahrheit. Es wäre kleinlich, die Menschen nur nach dem zu vewerten, was sie in der staatlichen Rangordnung erreicht haben. Und doch: jedem, was sein ist. Dem einen die Mittel, dem andern die Titel. Daran ist nicht zu zweifeln, daß Äußerlichkeiten nach jahrhundertealten Grundsätzen die Beamten reuweise entschädigen müssen für Güter andrer Art, die sie sich in ihrer Stellung '"ehe schaffen können, im übrigen wird auch vielen, die in der obenerwähnten Weise urteilen, nicht gewärtig sein, daß der Platz, den der Einzelbeamte in der staatlichen Rangordnung einnimmt, für ihn von hohem materiellem Interesse ist, und daß die Klasse, der er angehört, nicht nur die Grenze seines dienstlichen Höchsteinkommens, New auch die Höhe der Auslagen bei Umzügen u. tgi., die Höhe der Pensionen sur die Hi„terbliebnen u. a. beeinflußt. Und so tut Sachsen ganz recht, daß es ein Gebiet in Arbeit genommen hat, das an sich vielen der Bearbeitung unwert dünken Möchte — die Beamten werden es ihm zu danken wissen, und die nichtsächsischen Beamten werden das Vorgehn mit der Hoffnung begrüßen, daß Sachsens Verhalten "ach außen wirke und manches ändre, was zu ändern ist. In der Tat tut Änderung in>t. Denn es ist kaum zu glauben, aber es ist so: die Grundlage der preußischen »Rangordnung ist an die hundert Jahre alt. Jedes Gesch. jede Verordnung überlebt sich, das muß auch von einer Rangordnung gelten, ja von ihr ganz besonders. Denn gerade Rangfragen hängen recht von den Zeitverhältnissen ab und ändern sich mit den veränderten Anschauungen. Immerhin hat Preußen mit seiner veralteten Rangordnung Grenzboten IV 1S08 48

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_310410/365>, abgerufen am 03.05.2024.