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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr.

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Zehn Jahre deutscher Flottenentwicklung

Paragraphen 175 gibt, überhaupt nicht vorkommt. Da man aber dort nach wie
vor an das alberne Märchen vom deutschen Absolutismus und vom Despotismus
des Kaisers glaubt, so galt der Ankläger Harden dort auch als einer der seltnen
Vertreter des Männerstolzes vor Königsthronen, womöglich als der einzige
Mann in diesem tiefgesunknen Deutschland. Kurz, Leichtfertigkeit, Anmaßung,
Freude am moralischen Schmutz, Blamage vor dem Auslande, das sind die
Dinge, die diese Prozesse zutage gefördert haben. Die deutsche Justiz hat ohne
Furcht vor der ganzen gefährlichen Gruppe, die in Harden ihr Haupt verehrte,
die Wahrheit an den Tag gebracht. Im Vergleich zu den hohen Strafen,
die oft wegen weniger unheilvoller Vergehen verhängt werden, ist die Ge¬
fängnisstrafe von vier Monaten noch sehr maßvoll; denn die Schädigungen,
die der Kredit und das Ansehen Deutschlands durch Harden und seinen Prozeß
" erfahren haben, sind unabsehbar.




Zehn Jahre deutscher Flottenentwicklung
Prof. or. L. Francke vonin Berlin

ni den richtigen Maßstab für eine zutreffende Beurteilung des
gegenwärtigen Standes der Flottenangelegenheiten zu gewinnen,
muß man zurückblicken auf den Anfang und Fortgang ihrer Ent¬
wicklung, die ihre Grundlage in dem ersten Flottengesetz vom
10. April 1898 hat. "Wir alle erinnern uns wohl der Jahre,
in denen hier im Reichstag der Streit um jedes einzelne Schiff, regelmüßig mit
einer namentlicher Abstimmung endend, sich abgespielt hat. Seit dem ersten
Flottengesetz ist die organische Grundlage gegeben." Diese Worte aus der Rede
des Abgeordneten Bassermann vom 28. November 1907 sind genau zehn Jahre
nach dem Erscheinen des denkwürdigen Extrablattes des Reichsanzeigers ge¬
sprochen worden, das am Abend des 27. November 1897 die Flottenpläne der
Negierung zuerst in amtlicher Darstellung bekannt gab. Wenige Tage darauf
erklärte der Kaiser in der Thronrede: "Die Entwicklung unsrer Kriegsflotte ent¬
spricht nicht den Aufgaben, welche Deutschland an seine Wehrkraft zur See zu stellen
gezwungen ist.. . Wenngleich es nicht unsre Aufgabe sein kann, den Seemächten
ersten Ranges gleichzukommen, so muß Deutschland sich doch in den Stand
gesetzt sehen, auch durch seine Rüstung zur See sein Ansehen unter den Völkern
der Erde zu behaupten. Hierzu ist eine Verstärkung der heimischen Schlachtflotte
und eine Vermehrung der für den Auslandsdienst in, Frieden bestimmten Schiffe
erforderlich. Um für diese dringenden und nicht länger hinauszuschiebenden Ma߬
nahmen einen festen Boden zu gewinnen, erachten die verbündeten Regierungen


Zehn Jahre deutscher Flottenentwicklung

Paragraphen 175 gibt, überhaupt nicht vorkommt. Da man aber dort nach wie
vor an das alberne Märchen vom deutschen Absolutismus und vom Despotismus
des Kaisers glaubt, so galt der Ankläger Harden dort auch als einer der seltnen
Vertreter des Männerstolzes vor Königsthronen, womöglich als der einzige
Mann in diesem tiefgesunknen Deutschland. Kurz, Leichtfertigkeit, Anmaßung,
Freude am moralischen Schmutz, Blamage vor dem Auslande, das sind die
Dinge, die diese Prozesse zutage gefördert haben. Die deutsche Justiz hat ohne
Furcht vor der ganzen gefährlichen Gruppe, die in Harden ihr Haupt verehrte,
die Wahrheit an den Tag gebracht. Im Vergleich zu den hohen Strafen,
die oft wegen weniger unheilvoller Vergehen verhängt werden, ist die Ge¬
fängnisstrafe von vier Monaten noch sehr maßvoll; denn die Schädigungen,
die der Kredit und das Ansehen Deutschlands durch Harden und seinen Prozeß
» erfahren haben, sind unabsehbar.




Zehn Jahre deutscher Flottenentwicklung
Prof. or. L. Francke vonin Berlin

ni den richtigen Maßstab für eine zutreffende Beurteilung des
gegenwärtigen Standes der Flottenangelegenheiten zu gewinnen,
muß man zurückblicken auf den Anfang und Fortgang ihrer Ent¬
wicklung, die ihre Grundlage in dem ersten Flottengesetz vom
10. April 1898 hat. „Wir alle erinnern uns wohl der Jahre,
in denen hier im Reichstag der Streit um jedes einzelne Schiff, regelmüßig mit
einer namentlicher Abstimmung endend, sich abgespielt hat. Seit dem ersten
Flottengesetz ist die organische Grundlage gegeben." Diese Worte aus der Rede
des Abgeordneten Bassermann vom 28. November 1907 sind genau zehn Jahre
nach dem Erscheinen des denkwürdigen Extrablattes des Reichsanzeigers ge¬
sprochen worden, das am Abend des 27. November 1897 die Flottenpläne der
Negierung zuerst in amtlicher Darstellung bekannt gab. Wenige Tage darauf
erklärte der Kaiser in der Thronrede: „Die Entwicklung unsrer Kriegsflotte ent¬
spricht nicht den Aufgaben, welche Deutschland an seine Wehrkraft zur See zu stellen
gezwungen ist.. . Wenngleich es nicht unsre Aufgabe sein kann, den Seemächten
ersten Ranges gleichzukommen, so muß Deutschland sich doch in den Stand
gesetzt sehen, auch durch seine Rüstung zur See sein Ansehen unter den Völkern
der Erde zu behaupten. Hierzu ist eine Verstärkung der heimischen Schlachtflotte
und eine Vermehrung der für den Auslandsdienst in, Frieden bestimmten Schiffe
erforderlich. Um für diese dringenden und nicht länger hinauszuschiebenden Ma߬
nahmen einen festen Boden zu gewinnen, erachten die verbündeten Regierungen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080/117>, abgerufen am 04.05.2024.