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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel

(Der Aufschub der Besoldungsrcform im Reich und in Preußen. Sprachen-
Paragraph und Börsennovelle.) ,.

Eine bittere Enttäuschung ist den Beamten im Reich n"d in Preußen bereitet
worden. Im Reichstage wie im Abgeordnetenhause war schon im vorigen Jahre
anerkannt worden, daß die Besoldungen der Beamten in einem kaum noch zu er¬
tragenden Mißverhältnis zu den Anforderungen stehn, die durch die Preise der
notwendigsten Lebensbedürfnisse heutzutage selbst an anspruchslose Leute gestellt
werden. Bei gewissen Kategorien von mittlern und untern Beamten steigert sich
dieses Mißverhältnis geradezu zu einer Notlage, die mit der Würde des Staates,
der doch für seine Angestellten entsprechend zu sorgen hat, schlecht in Einklang zu
bringen ist. Das war nicht nur in den Volksvertretungen von den verschiedensten
Parteien zugegeben worden, das hatten auch die verantwortlichen Leiter der
Finanzverwaltung mit großer Entschiedenheit betont. Von dem Staatssekretär
Freiherrn von Stengel war das mit solcher Schärfe geschehen, daß an der Ver¬
pflichtung, hier Abhilfe zu schassen, kein Zweifel mehr möglich war. Im Reiche
hatten dann auch die verbündeten Regierungen durch den Mund des Schatzsekretärs
schon im vorigen Jahre die verpflichtende Zusicherung gegeben, daß im Jahre 1908
eine Vorlage zur Reform der Beamtenbesoldung an den Reichstag kommen sollen
Dnsselbe war in Preußen geschehen. Auch hier war bei Eröffnung der Land¬
tagssession die Besoldungsvorlage bestimmt angekündigt worden, und die Beamten
hätten also von Rechts wegen darauf rechnen können, daß die Vorbereitungen zur
Verbesserung ihrer Lage beizeiten in die Wege geleitet worden wären.

Und doch muß die Erfüllung dieser Wünsche vertagt werden, weil gegenwärtig
noch nicht die entfernteste Aussicht besteht, mit der Frage der Reichsfinanzreform
zum Abschluß zu kommen. Da Herr von Stengel daran verzagte, dieses Werk zu
einem gedeihlichen Ende zu führen, und sein Nachfolger eine gewisse Zeit braucht,
um eigne Vorschläge mit vollem Nachdruck und vollständiger Beherrschung der
ganzen Frage vorlegen und vertreten zu tonnen, so muß die Regelung der Reichs-
finnnzen bis zum Herbst verschoben werden. Die Notwendigkeit dieses Aufschubs
ist allerdings nicht ganz unbestritten. Im Staatshaushalt darf nicht der Grundsatz
des sparsamen Privatmanns gelten, der seine Ausgaben unter allen Umständen nach
den Einnahmen einzurichten hat. Auch in den öffentlichen Ausgaben muß Spar¬
samkeit walten, aber doch nur in dem Sinne, daß die Notwendigkeit der Aus¬
gaben gewissenhaft geprüft wird. Das berührt nicht den im Gegensatz zur Privat¬
wirtschaft geltenden Grundsatz staatlicher Finanzwirtschaft, daß sich hier die Einnahmen
nach den Ausgaben zu richten haben. Zuerst also werden die nötigen Ausgaben
festgestellt, und dann muß das dazu notwendige Geld beschafft werden. Notwendige
Ausgaben zurückzustellen, weil die Deckungsfrage noch nicht gelöst ist, entspricht nicht
den Grundsätzen einer gesunden Staatsverwaltung. Dergleichen würde sich höchstens
in einem bankerotten, fast zugrunde gerichteten Staatswesen rechtfertigen.

Wenn bet uns in Deutschland von schlechten Finanzen die Rede ist, so bedeutet
das niemals, daß etwa die vorhnndnen wirtschaftlichen Kräfte die Aufbringung
erforderlicher Geldmittel uicht gestatten, sondern es bedeutet nur, daß die bestehende
Organisation nicht ausreicht, die reichlich vorhandnen finanziellen Kräfte für gemein¬
same, öffentliche Bedürfnisse verfügbar zu machen. Die Wirkungen dieses Übelstandes
noch dadurch zu verschärfen, daß man eine falsche Folgerung daraus zieht, nämlich


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel

(Der Aufschub der Besoldungsrcform im Reich und in Preußen. Sprachen-
Paragraph und Börsennovelle.) ,.

Eine bittere Enttäuschung ist den Beamten im Reich n»d in Preußen bereitet
worden. Im Reichstage wie im Abgeordnetenhause war schon im vorigen Jahre
anerkannt worden, daß die Besoldungen der Beamten in einem kaum noch zu er¬
tragenden Mißverhältnis zu den Anforderungen stehn, die durch die Preise der
notwendigsten Lebensbedürfnisse heutzutage selbst an anspruchslose Leute gestellt
werden. Bei gewissen Kategorien von mittlern und untern Beamten steigert sich
dieses Mißverhältnis geradezu zu einer Notlage, die mit der Würde des Staates,
der doch für seine Angestellten entsprechend zu sorgen hat, schlecht in Einklang zu
bringen ist. Das war nicht nur in den Volksvertretungen von den verschiedensten
Parteien zugegeben worden, das hatten auch die verantwortlichen Leiter der
Finanzverwaltung mit großer Entschiedenheit betont. Von dem Staatssekretär
Freiherrn von Stengel war das mit solcher Schärfe geschehen, daß an der Ver¬
pflichtung, hier Abhilfe zu schassen, kein Zweifel mehr möglich war. Im Reiche
hatten dann auch die verbündeten Regierungen durch den Mund des Schatzsekretärs
schon im vorigen Jahre die verpflichtende Zusicherung gegeben, daß im Jahre 1908
eine Vorlage zur Reform der Beamtenbesoldung an den Reichstag kommen sollen
Dnsselbe war in Preußen geschehen. Auch hier war bei Eröffnung der Land¬
tagssession die Besoldungsvorlage bestimmt angekündigt worden, und die Beamten
hätten also von Rechts wegen darauf rechnen können, daß die Vorbereitungen zur
Verbesserung ihrer Lage beizeiten in die Wege geleitet worden wären.

Und doch muß die Erfüllung dieser Wünsche vertagt werden, weil gegenwärtig
noch nicht die entfernteste Aussicht besteht, mit der Frage der Reichsfinanzreform
zum Abschluß zu kommen. Da Herr von Stengel daran verzagte, dieses Werk zu
einem gedeihlichen Ende zu führen, und sein Nachfolger eine gewisse Zeit braucht,
um eigne Vorschläge mit vollem Nachdruck und vollständiger Beherrschung der
ganzen Frage vorlegen und vertreten zu tonnen, so muß die Regelung der Reichs-
finnnzen bis zum Herbst verschoben werden. Die Notwendigkeit dieses Aufschubs
ist allerdings nicht ganz unbestritten. Im Staatshaushalt darf nicht der Grundsatz
des sparsamen Privatmanns gelten, der seine Ausgaben unter allen Umständen nach
den Einnahmen einzurichten hat. Auch in den öffentlichen Ausgaben muß Spar¬
samkeit walten, aber doch nur in dem Sinne, daß die Notwendigkeit der Aus¬
gaben gewissenhaft geprüft wird. Das berührt nicht den im Gegensatz zur Privat¬
wirtschaft geltenden Grundsatz staatlicher Finanzwirtschaft, daß sich hier die Einnahmen
nach den Ausgaben zu richten haben. Zuerst also werden die nötigen Ausgaben
festgestellt, und dann muß das dazu notwendige Geld beschafft werden. Notwendige
Ausgaben zurückzustellen, weil die Deckungsfrage noch nicht gelöst ist, entspricht nicht
den Grundsätzen einer gesunden Staatsverwaltung. Dergleichen würde sich höchstens
in einem bankerotten, fast zugrunde gerichteten Staatswesen rechtfertigen.

Wenn bet uns in Deutschland von schlechten Finanzen die Rede ist, so bedeutet
das niemals, daß etwa die vorhnndnen wirtschaftlichen Kräfte die Aufbringung
erforderlicher Geldmittel uicht gestatten, sondern es bedeutet nur, daß die bestehende
Organisation nicht ausreicht, die reichlich vorhandnen finanziellen Kräfte für gemein¬
same, öffentliche Bedürfnisse verfügbar zu machen. Die Wirkungen dieses Übelstandes
noch dadurch zu verschärfen, daß man eine falsche Folgerung daraus zieht, nämlich


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[0595] Maßgebliches und Unmaßgebliches Maßgebliches und Unmaßgebliches Reichsspiegel (Der Aufschub der Besoldungsrcform im Reich und in Preußen. Sprachen- Paragraph und Börsennovelle.) ,. Eine bittere Enttäuschung ist den Beamten im Reich n»d in Preußen bereitet worden. Im Reichstage wie im Abgeordnetenhause war schon im vorigen Jahre anerkannt worden, daß die Besoldungen der Beamten in einem kaum noch zu er¬ tragenden Mißverhältnis zu den Anforderungen stehn, die durch die Preise der notwendigsten Lebensbedürfnisse heutzutage selbst an anspruchslose Leute gestellt werden. Bei gewissen Kategorien von mittlern und untern Beamten steigert sich dieses Mißverhältnis geradezu zu einer Notlage, die mit der Würde des Staates, der doch für seine Angestellten entsprechend zu sorgen hat, schlecht in Einklang zu bringen ist. Das war nicht nur in den Volksvertretungen von den verschiedensten Parteien zugegeben worden, das hatten auch die verantwortlichen Leiter der Finanzverwaltung mit großer Entschiedenheit betont. Von dem Staatssekretär Freiherrn von Stengel war das mit solcher Schärfe geschehen, daß an der Ver¬ pflichtung, hier Abhilfe zu schassen, kein Zweifel mehr möglich war. Im Reiche hatten dann auch die verbündeten Regierungen durch den Mund des Schatzsekretärs schon im vorigen Jahre die verpflichtende Zusicherung gegeben, daß im Jahre 1908 eine Vorlage zur Reform der Beamtenbesoldung an den Reichstag kommen sollen Dnsselbe war in Preußen geschehen. Auch hier war bei Eröffnung der Land¬ tagssession die Besoldungsvorlage bestimmt angekündigt worden, und die Beamten hätten also von Rechts wegen darauf rechnen können, daß die Vorbereitungen zur Verbesserung ihrer Lage beizeiten in die Wege geleitet worden wären. Und doch muß die Erfüllung dieser Wünsche vertagt werden, weil gegenwärtig noch nicht die entfernteste Aussicht besteht, mit der Frage der Reichsfinanzreform zum Abschluß zu kommen. Da Herr von Stengel daran verzagte, dieses Werk zu einem gedeihlichen Ende zu führen, und sein Nachfolger eine gewisse Zeit braucht, um eigne Vorschläge mit vollem Nachdruck und vollständiger Beherrschung der ganzen Frage vorlegen und vertreten zu tonnen, so muß die Regelung der Reichs- finnnzen bis zum Herbst verschoben werden. Die Notwendigkeit dieses Aufschubs ist allerdings nicht ganz unbestritten. Im Staatshaushalt darf nicht der Grundsatz des sparsamen Privatmanns gelten, der seine Ausgaben unter allen Umständen nach den Einnahmen einzurichten hat. Auch in den öffentlichen Ausgaben muß Spar¬ samkeit walten, aber doch nur in dem Sinne, daß die Notwendigkeit der Aus¬ gaben gewissenhaft geprüft wird. Das berührt nicht den im Gegensatz zur Privat¬ wirtschaft geltenden Grundsatz staatlicher Finanzwirtschaft, daß sich hier die Einnahmen nach den Ausgaben zu richten haben. Zuerst also werden die nötigen Ausgaben festgestellt, und dann muß das dazu notwendige Geld beschafft werden. Notwendige Ausgaben zurückzustellen, weil die Deckungsfrage noch nicht gelöst ist, entspricht nicht den Grundsätzen einer gesunden Staatsverwaltung. Dergleichen würde sich höchstens in einem bankerotten, fast zugrunde gerichteten Staatswesen rechtfertigen. Wenn bet uns in Deutschland von schlechten Finanzen die Rede ist, so bedeutet das niemals, daß etwa die vorhnndnen wirtschaftlichen Kräfte die Aufbringung erforderlicher Geldmittel uicht gestatten, sondern es bedeutet nur, daß die bestehende Organisation nicht ausreicht, die reichlich vorhandnen finanziellen Kräfte für gemein¬ same, öffentliche Bedürfnisse verfügbar zu machen. Die Wirkungen dieses Übelstandes noch dadurch zu verschärfen, daß man eine falsche Folgerung daraus zieht, nämlich

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080/595>, abgerufen am 04.05.2024.