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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

In sachlicher Beziehung läßt der Artikel der Vossischen Zeitung jeden ernst¬
haften Widerlegungsversuch vermissen. Die Versicherung, daß "Drohungen" den
Liberalismus nicht gefügig machen konnten, kann als ein solcher Versuch nicht gelten.
Dergleichen Phrasen machen wohl auf die Menge Eindruck; die Verantwortlicher
und die Führer Pflegen auch die vom Gegner aufgestellten Behauptungen unab¬
hängig daraufhin zu prüfen, ob ihnen Tatsachen zugrunde liegen. Sie werden auch
in diesem Falle wohl erkennen, daß ich keinen Rat erteilt, sondern nur auf Tat¬
sachen hingewiesen habe.

Mein Kritiker hat aber auch übersehen, daß ich von den Meinungsverschieden¬
heiten der Konservativen und der Liberalen über einzelne Steuervorschläge der Re¬
gierung gar nicht gesprochen habe. Ich habe diese vielmehr ausdrücklich ausge¬
schieden und früher schon oft genug in der Öffentlichkeit die Meinung ausgesprochen,
daß die Zugeständnisse, die die Liberalen bereits gemacht haben, die Konservativen
verpflichten, ihren Widerstand gegen die Nachlaßsteuer aufzugeben. Jetzt aber liegt
die größte Gefahr für das Zustandekommen der Reichsfinanzreform darin, daß die
ganze Arbeit durch ein kleinliches Herabdrücken des berechneten Bedarfs unter einen
falschen Gesichtspunkt gerückt und wiederum zu einem Flickwerk und einer Halbheit
gemacht werden soll. Der Hinweis auf die unvermeidlichen oder mindestens wahr¬
scheinlichen Folgen dieser Taktik belastet nicht mich, sondern die die in solchem
,W. v. Massow Hinweis eine unberechtigte Drohung sehen.


Frankreichs Trophäen aus dem Kriege 1870/71.

Zu unsern Artikeln
in Ur. 41 und Ur. 47 der Grenzboten sind uns aus Leserkreisen wieder verschiedne
Mitteilungen zugegangen. Es handelt sich um die Frage: Sind uns im Kriege 1876/71
vom Feinde fünf Geschütze genommen worden, wie das französische Kriegsministerium
behauptet, oder sechs Geschütze, wie das Geueralstabswerk angibt, oder nur vier:
zwei bayrische, ein preußisches und ein sächsisches? Im Großen Generalstab hält
man, nach den uns von einem höhern Offizier zugegangnen Bemerkungen, die An¬
gabe für falsch, daß das in Etrepagny erbeutete sächsische Geschütz von den Fran¬
zosen auf ihrem Rückzüge ins Wasser geworfen worden und deshalb nicht zu finden
sei. Diese Angabe, die aus den Aufzeichnungen des Sächsischen Ulanenregiments
Ur. 17 stammt, könne nur eine haltlose Vermutung sein; denn ein ins Wasser ge-
worfnes Geschütz, wenn es nicht gerade das Weltmeer sei, könne nicht dauernd
verloren gehn. Das sächsische Geschütz muß also unter allen Umständen in Frank¬
reich sein.

Über den Verlust der übrigen Kanonen schreibt uns Herr Oberregierungsrat R,
ein früherer Mitkämpfer: "Bei Beauue-la-Nolande sind tatsächlich zwei deutsche
Geschütze verloren gegangen. Die Angabe Scherffs S. 21, vorletzter Absatz, und des
Generalstabswerks, II. Teil, 1. Band^ S. 471--473 lassen darüber keinen Zweifel
aufkommen. Schließlich kann ich es als Mitkämpfer im Hannoverschen Feldartillerie¬
regiment Ur. 16, dem die beiden Geschütze angehörten, bezeugen. Die erste leichte
und die dritte schwere Batterie hatten die Verluste zu beklagen."

Da diese Frage aus kriegsgeschichtlichen Gründen aufgeklärt werden muß,
wandten wir uns an das Kriegsarchiv des Großen Generalstabs, und dieses teilt
uns folgende interessante Einzelheiten mit: Es ist richtig, daß nach der Darstellung
des Generalstabswerks an der angegebnen Stelle auch ein Geschütz der ersten leichten
Batterie verloren gegangen ist, sodaß danach das Feldartillerieregiment Ur. 16 am
Tage von Beaune-la-Rolande zwei Geschütze verloren hätte. Auf S. 478 des be¬
zeichneten Bandes steht aber folgende Ergänzung: "Das über La Pierre percäe zum
Angriff schreitende Füsilierbataillon Regiments Ur. 52 und die an den dortigen


Maßgebliches und Unmaßgebliches

In sachlicher Beziehung läßt der Artikel der Vossischen Zeitung jeden ernst¬
haften Widerlegungsversuch vermissen. Die Versicherung, daß „Drohungen" den
Liberalismus nicht gefügig machen konnten, kann als ein solcher Versuch nicht gelten.
Dergleichen Phrasen machen wohl auf die Menge Eindruck; die Verantwortlicher
und die Führer Pflegen auch die vom Gegner aufgestellten Behauptungen unab¬
hängig daraufhin zu prüfen, ob ihnen Tatsachen zugrunde liegen. Sie werden auch
in diesem Falle wohl erkennen, daß ich keinen Rat erteilt, sondern nur auf Tat¬
sachen hingewiesen habe.

Mein Kritiker hat aber auch übersehen, daß ich von den Meinungsverschieden¬
heiten der Konservativen und der Liberalen über einzelne Steuervorschläge der Re¬
gierung gar nicht gesprochen habe. Ich habe diese vielmehr ausdrücklich ausge¬
schieden und früher schon oft genug in der Öffentlichkeit die Meinung ausgesprochen,
daß die Zugeständnisse, die die Liberalen bereits gemacht haben, die Konservativen
verpflichten, ihren Widerstand gegen die Nachlaßsteuer aufzugeben. Jetzt aber liegt
die größte Gefahr für das Zustandekommen der Reichsfinanzreform darin, daß die
ganze Arbeit durch ein kleinliches Herabdrücken des berechneten Bedarfs unter einen
falschen Gesichtspunkt gerückt und wiederum zu einem Flickwerk und einer Halbheit
gemacht werden soll. Der Hinweis auf die unvermeidlichen oder mindestens wahr¬
scheinlichen Folgen dieser Taktik belastet nicht mich, sondern die die in solchem
,W. v. Massow Hinweis eine unberechtigte Drohung sehen.


Frankreichs Trophäen aus dem Kriege 1870/71.

Zu unsern Artikeln
in Ur. 41 und Ur. 47 der Grenzboten sind uns aus Leserkreisen wieder verschiedne
Mitteilungen zugegangen. Es handelt sich um die Frage: Sind uns im Kriege 1876/71
vom Feinde fünf Geschütze genommen worden, wie das französische Kriegsministerium
behauptet, oder sechs Geschütze, wie das Geueralstabswerk angibt, oder nur vier:
zwei bayrische, ein preußisches und ein sächsisches? Im Großen Generalstab hält
man, nach den uns von einem höhern Offizier zugegangnen Bemerkungen, die An¬
gabe für falsch, daß das in Etrepagny erbeutete sächsische Geschütz von den Fran¬
zosen auf ihrem Rückzüge ins Wasser geworfen worden und deshalb nicht zu finden
sei. Diese Angabe, die aus den Aufzeichnungen des Sächsischen Ulanenregiments
Ur. 17 stammt, könne nur eine haltlose Vermutung sein; denn ein ins Wasser ge-
worfnes Geschütz, wenn es nicht gerade das Weltmeer sei, könne nicht dauernd
verloren gehn. Das sächsische Geschütz muß also unter allen Umständen in Frank¬
reich sein.

Über den Verlust der übrigen Kanonen schreibt uns Herr Oberregierungsrat R,
ein früherer Mitkämpfer: „Bei Beauue-la-Nolande sind tatsächlich zwei deutsche
Geschütze verloren gegangen. Die Angabe Scherffs S. 21, vorletzter Absatz, und des
Generalstabswerks, II. Teil, 1. Band^ S. 471—473 lassen darüber keinen Zweifel
aufkommen. Schließlich kann ich es als Mitkämpfer im Hannoverschen Feldartillerie¬
regiment Ur. 16, dem die beiden Geschütze angehörten, bezeugen. Die erste leichte
und die dritte schwere Batterie hatten die Verluste zu beklagen."

Da diese Frage aus kriegsgeschichtlichen Gründen aufgeklärt werden muß,
wandten wir uns an das Kriegsarchiv des Großen Generalstabs, und dieses teilt
uns folgende interessante Einzelheiten mit: Es ist richtig, daß nach der Darstellung
des Generalstabswerks an der angegebnen Stelle auch ein Geschütz der ersten leichten
Batterie verloren gegangen ist, sodaß danach das Feldartillerieregiment Ur. 16 am
Tage von Beaune-la-Rolande zwei Geschütze verloren hätte. Auf S. 478 des be¬
zeichneten Bandes steht aber folgende Ergänzung: „Das über La Pierre percäe zum
Angriff schreitende Füsilierbataillon Regiments Ur. 52 und die an den dortigen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_312350/70>, abgerufen am 06.05.2024.