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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

allgemeine Verneinung begründeten Ursprung nicht allzusehr Verwunderung hervor¬
rufen kann. Positive Gedanken, namentlich der nationale, der vor dritthalb Jahren
zu so großen Erfolgen geführt hat, müssen an die Spitze gestellt werden, sonst
dürften wir abermals in Erfahrung bringen, daß aus der großen liberalen Armee
nichts wird, weil jeder Führer sein Fähnlein allein kommandieren möchte.




Woher und Wohin?

Die Heftigkeit, mit der ein Teil der bürgerlichen
Presse die öffentliche Meinung gegen die Höhe und Art der neuen Steuern ein¬
zunehmen sucht, legt es nahe, von neuem daran zu erinnern, daß die bürgerlichen
Parteien einhellig die Bewilligung eines Betrages von annähernd 500 Millionen
Mark als unabweisbares Bedürfnis für die Ordnung der Reichsfinanzen anerkannt
hatten. Es kann deshalb weder der geschichtlichen Wahrheit noch der gedeihlichen
Entwicklung unsers öffentlichen Lebens dienen, den Parteien, die durch ihren Zu¬
sammenschluß vorzugsweise auf die Begrenzung, die Schaffung oder die Ablehnung
einzelner Steuerarten bestimmten Einfluß gewannen, aus der Höhe der Belastung
an sich einen Vorwurf zu machen. Es kann vielleicht weiter zu einer versöhnlichem
Auffassung der durch den Streit um die Reichsfinanzreform geschaffnen Lage bei¬
tragen, wenn darauf hingewiesen wird, daß der von den Mehrheitsparteien be-
schloßne Verzicht auf eine Änderung hinsichtlich der Fahrkarten- und Zuckersteuer
und die dadurch geschaffne Herabsetzung des Steuerbedarfs auf 445 Millionen Mark
einen nennenswerten Gegensatz zwischen den bürgerlichen Parteien kaum zu schaffen
geeignet war. Ferner bewegte sich die Hinaufsetzung der einzelstaatlichen Matri-
kularbeitragspflicht um 25 Millionen Mark durchaus in der Richtung der grund¬
sätzlichen Befürworter direkter Steuern, so wenig auch die sonstige Behandlung
der Matrikularbeitragsfrage den finanztechnischen und finanzpolitischen Bedürfnissen
der Einzelstaaten entsprechen mochte.

Jedenfalls können die Parteien, die die Steuern bewilligt haben, beanspruchen,
daß man das Gebiet des Streites über den an neuen Reichssteuern bewilligten
Betrag auch wirklich auf den in Frage gekommnen Betrag von 420 Millionen
Mark beschränkt. Wenn zweifellos innerhalb der bürgerlichen Parteien Einigkeit
darüber bestand, annähernd 100 Millionen Mark dieser Steuern auf den Besitz
zu legen, so sollte man auch die Gegensätze in der Beurteilung der Zusammen¬
setzung dieser und der andern neuen Steuereinnahmen auf ihr berechtigtes Maß
zurückführen.

Die Erhöhung des Stempels für Effekten und gewisse Wechsel sowie die Ein¬
führung des Stempels auf Schenks und Quittungen über Bankguthaben mit einem
geschätzten Gesamtsteueraufkommen von etwa 40 Millionen Mark wird in ma߬
gebenden und politisch uninteressierten Kreisen des Bank- und Börsengewerbes als
eine leichte und erträgliche Steuer bezeichnet. So wünschenwert ohne die drängende
Finanznot des Reichs auch eine weiterhin steuerfreie Entwicklung des Scheckverkehrs
und eine geringere Belastung der Wertpapiere gewesen wäre, so wird diese Steuer
auf die Dauer kaum einen fühlbaren Einfluß auf die Geschäftshandhabung der am
Geldverkehr interessierten kaufmännischen Kreise ausüben.

Weite Kreise des Volkes sehen eine Nachlaß- oder Erbanfallsteuer nach wie
vor als die erträglichste und gerechteste Form einer allgemeinen Besitzbesteuerung
von Reichs wegen an und sehen in der an ihre Stelle getretenen Talonsteuer sowie
dem Grundstückumsatzstempel ein weder in finanztechnischer noch in sozialpolitischer
Beziehung vollwertiges Äquivalent der Erbsteuer. Das darf aber nicht hindern,
zur Verhütung von Übertreibungen, auszusprechen, daß durch die Erbanfallstener-
vorlage der Regierung nur ein Betrag von 55 Millionen Mark, also nur ein
mäßiger Teil, und zwar nur der Besitzsteuern aufgebracht werden sollte, während
die Notwendigkeit der Einführung indirekter Steuern in dem jetzt gesetzlich fest-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

allgemeine Verneinung begründeten Ursprung nicht allzusehr Verwunderung hervor¬
rufen kann. Positive Gedanken, namentlich der nationale, der vor dritthalb Jahren
zu so großen Erfolgen geführt hat, müssen an die Spitze gestellt werden, sonst
dürften wir abermals in Erfahrung bringen, daß aus der großen liberalen Armee
nichts wird, weil jeder Führer sein Fähnlein allein kommandieren möchte.




Woher und Wohin?

Die Heftigkeit, mit der ein Teil der bürgerlichen
Presse die öffentliche Meinung gegen die Höhe und Art der neuen Steuern ein¬
zunehmen sucht, legt es nahe, von neuem daran zu erinnern, daß die bürgerlichen
Parteien einhellig die Bewilligung eines Betrages von annähernd 500 Millionen
Mark als unabweisbares Bedürfnis für die Ordnung der Reichsfinanzen anerkannt
hatten. Es kann deshalb weder der geschichtlichen Wahrheit noch der gedeihlichen
Entwicklung unsers öffentlichen Lebens dienen, den Parteien, die durch ihren Zu¬
sammenschluß vorzugsweise auf die Begrenzung, die Schaffung oder die Ablehnung
einzelner Steuerarten bestimmten Einfluß gewannen, aus der Höhe der Belastung
an sich einen Vorwurf zu machen. Es kann vielleicht weiter zu einer versöhnlichem
Auffassung der durch den Streit um die Reichsfinanzreform geschaffnen Lage bei¬
tragen, wenn darauf hingewiesen wird, daß der von den Mehrheitsparteien be-
schloßne Verzicht auf eine Änderung hinsichtlich der Fahrkarten- und Zuckersteuer
und die dadurch geschaffne Herabsetzung des Steuerbedarfs auf 445 Millionen Mark
einen nennenswerten Gegensatz zwischen den bürgerlichen Parteien kaum zu schaffen
geeignet war. Ferner bewegte sich die Hinaufsetzung der einzelstaatlichen Matri-
kularbeitragspflicht um 25 Millionen Mark durchaus in der Richtung der grund¬
sätzlichen Befürworter direkter Steuern, so wenig auch die sonstige Behandlung
der Matrikularbeitragsfrage den finanztechnischen und finanzpolitischen Bedürfnissen
der Einzelstaaten entsprechen mochte.

Jedenfalls können die Parteien, die die Steuern bewilligt haben, beanspruchen,
daß man das Gebiet des Streites über den an neuen Reichssteuern bewilligten
Betrag auch wirklich auf den in Frage gekommnen Betrag von 420 Millionen
Mark beschränkt. Wenn zweifellos innerhalb der bürgerlichen Parteien Einigkeit
darüber bestand, annähernd 100 Millionen Mark dieser Steuern auf den Besitz
zu legen, so sollte man auch die Gegensätze in der Beurteilung der Zusammen¬
setzung dieser und der andern neuen Steuereinnahmen auf ihr berechtigtes Maß
zurückführen.

Die Erhöhung des Stempels für Effekten und gewisse Wechsel sowie die Ein¬
führung des Stempels auf Schenks und Quittungen über Bankguthaben mit einem
geschätzten Gesamtsteueraufkommen von etwa 40 Millionen Mark wird in ma߬
gebenden und politisch uninteressierten Kreisen des Bank- und Börsengewerbes als
eine leichte und erträgliche Steuer bezeichnet. So wünschenwert ohne die drängende
Finanznot des Reichs auch eine weiterhin steuerfreie Entwicklung des Scheckverkehrs
und eine geringere Belastung der Wertpapiere gewesen wäre, so wird diese Steuer
auf die Dauer kaum einen fühlbaren Einfluß auf die Geschäftshandhabung der am
Geldverkehr interessierten kaufmännischen Kreise ausüben.

Weite Kreise des Volkes sehen eine Nachlaß- oder Erbanfallsteuer nach wie
vor als die erträglichste und gerechteste Form einer allgemeinen Besitzbesteuerung
von Reichs wegen an und sehen in der an ihre Stelle getretenen Talonsteuer sowie
dem Grundstückumsatzstempel ein weder in finanztechnischer noch in sozialpolitischer
Beziehung vollwertiges Äquivalent der Erbsteuer. Das darf aber nicht hindern,
zur Verhütung von Übertreibungen, auszusprechen, daß durch die Erbanfallstener-
vorlage der Regierung nur ein Betrag von 55 Millionen Mark, also nur ein
mäßiger Teil, und zwar nur der Besitzsteuern aufgebracht werden sollte, während
die Notwendigkeit der Einführung indirekter Steuern in dem jetzt gesetzlich fest-


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[0342] Maßgebliches und Unmaßgebliches allgemeine Verneinung begründeten Ursprung nicht allzusehr Verwunderung hervor¬ rufen kann. Positive Gedanken, namentlich der nationale, der vor dritthalb Jahren zu so großen Erfolgen geführt hat, müssen an die Spitze gestellt werden, sonst dürften wir abermals in Erfahrung bringen, daß aus der großen liberalen Armee nichts wird, weil jeder Führer sein Fähnlein allein kommandieren möchte. Woher und Wohin? Die Heftigkeit, mit der ein Teil der bürgerlichen Presse die öffentliche Meinung gegen die Höhe und Art der neuen Steuern ein¬ zunehmen sucht, legt es nahe, von neuem daran zu erinnern, daß die bürgerlichen Parteien einhellig die Bewilligung eines Betrages von annähernd 500 Millionen Mark als unabweisbares Bedürfnis für die Ordnung der Reichsfinanzen anerkannt hatten. Es kann deshalb weder der geschichtlichen Wahrheit noch der gedeihlichen Entwicklung unsers öffentlichen Lebens dienen, den Parteien, die durch ihren Zu¬ sammenschluß vorzugsweise auf die Begrenzung, die Schaffung oder die Ablehnung einzelner Steuerarten bestimmten Einfluß gewannen, aus der Höhe der Belastung an sich einen Vorwurf zu machen. Es kann vielleicht weiter zu einer versöhnlichem Auffassung der durch den Streit um die Reichsfinanzreform geschaffnen Lage bei¬ tragen, wenn darauf hingewiesen wird, daß der von den Mehrheitsparteien be- schloßne Verzicht auf eine Änderung hinsichtlich der Fahrkarten- und Zuckersteuer und die dadurch geschaffne Herabsetzung des Steuerbedarfs auf 445 Millionen Mark einen nennenswerten Gegensatz zwischen den bürgerlichen Parteien kaum zu schaffen geeignet war. Ferner bewegte sich die Hinaufsetzung der einzelstaatlichen Matri- kularbeitragspflicht um 25 Millionen Mark durchaus in der Richtung der grund¬ sätzlichen Befürworter direkter Steuern, so wenig auch die sonstige Behandlung der Matrikularbeitragsfrage den finanztechnischen und finanzpolitischen Bedürfnissen der Einzelstaaten entsprechen mochte. Jedenfalls können die Parteien, die die Steuern bewilligt haben, beanspruchen, daß man das Gebiet des Streites über den an neuen Reichssteuern bewilligten Betrag auch wirklich auf den in Frage gekommnen Betrag von 420 Millionen Mark beschränkt. Wenn zweifellos innerhalb der bürgerlichen Parteien Einigkeit darüber bestand, annähernd 100 Millionen Mark dieser Steuern auf den Besitz zu legen, so sollte man auch die Gegensätze in der Beurteilung der Zusammen¬ setzung dieser und der andern neuen Steuereinnahmen auf ihr berechtigtes Maß zurückführen. Die Erhöhung des Stempels für Effekten und gewisse Wechsel sowie die Ein¬ führung des Stempels auf Schenks und Quittungen über Bankguthaben mit einem geschätzten Gesamtsteueraufkommen von etwa 40 Millionen Mark wird in ma߬ gebenden und politisch uninteressierten Kreisen des Bank- und Börsengewerbes als eine leichte und erträgliche Steuer bezeichnet. So wünschenwert ohne die drängende Finanznot des Reichs auch eine weiterhin steuerfreie Entwicklung des Scheckverkehrs und eine geringere Belastung der Wertpapiere gewesen wäre, so wird diese Steuer auf die Dauer kaum einen fühlbaren Einfluß auf die Geschäftshandhabung der am Geldverkehr interessierten kaufmännischen Kreise ausüben. Weite Kreise des Volkes sehen eine Nachlaß- oder Erbanfallsteuer nach wie vor als die erträglichste und gerechteste Form einer allgemeinen Besitzbesteuerung von Reichs wegen an und sehen in der an ihre Stelle getretenen Talonsteuer sowie dem Grundstückumsatzstempel ein weder in finanztechnischer noch in sozialpolitischer Beziehung vollwertiges Äquivalent der Erbsteuer. Das darf aber nicht hindern, zur Verhütung von Übertreibungen, auszusprechen, daß durch die Erbanfallstener- vorlage der Regierung nur ein Betrag von 55 Millionen Mark, also nur ein mäßiger Teil, und zwar nur der Besitzsteuern aufgebracht werden sollte, während die Notwendigkeit der Einführung indirekter Steuern in dem jetzt gesetzlich fest-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_313702/342>, abgerufen am 27.04.2024.