Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Allgemeine Wehrpflicht und Präsenzstärke

5. Die dreijährige Dienstzeit der Reiterei militärisch unentbehrlich,
aber rechtlich ein Unrecht gegen die Landwirtschaft

Wäre durch die Abschaffung des Vorrechts der Mannschaften mit höherer
Schulbildung und der Volksschullehrer auf nur einjährigen Heerdienst die zwei¬
jährige Wehrpflicht bei den Fußtruppen grundsätzlich wenigstens durchgeführt,
so bliebe als Durchbrechung des Systems der gleichmäßigen Dienstzeit bei allen
Waffengattungen mit einziger Ausnahme des Trains und der schwer abkömmlichen
Mannschaften nur noch die dreijährige Dienstzeit bei der Reiterei.

Was diese wichtige Frage betrifft, so wird militärisch kaum zu bestreiten
sein, daß die Reiterei die dreijährige Dienstzeit unbedingt nötig hat. Sie
gebraucht zunächst mindestens ein Drittel ihrer Mannschaften als Remontereiter
und dazu eignen sich, von einigen Ausnahmen abgesehen, nur Leute mit mehr
als zweijähriger Reiterpraxis. Daneben aber stellt die heutige Taktik nach
wie vor -- wenn auch nur noch in Ausnahmefällen -- die alten Anforderungen
in bezug auf die Durchführung großer Neiterkämpfe und dazu wesentlich größere
Anforderungen in bezug auf das wichtige Geschäft der strategischen Aufklärung.
Die Reiterei soll die feindliche Heeresreiterei aus dem Felde schlagen, um den
eigenen berittenen Aufklärungskörpern und Fernpatrouillen die Bahn frei zu
machen und Bewegungen des eigenen Heeres zu verschleiern, und sie hat nach
der Schlacht dem Feinde nachzujagen und ihn zu vernichten.

Zu all diesen wichtigen Arbeiten gehört ein hervorragendes Maß reiterlicher
Ausbildung; denn sie sind nur durchführbar, wenn jeder einzelne Mann zum
entschlossenen, schneidigen und gewandten Einzelgeländereiter durchgebildet ist, der
den Meldedienst vollständig beherrscht. Richtiges Sehen, richtiges Melden,
Zurechtfinden im Gelände, Einteilung der Pferdekraft, Verfolgen von Patrouillen,
Durchdringen von Meldungen trotz feindlicher Verfolgung -- das alles sind Dinge,
die eine lange Übung erfordern, zumal der Mann daneben noch ein guter
Pferdepfleger, ein sicherer Schütze und Lanzenfechter sein, den Kavalleriepionier¬
dienst im Brückenbauer und Pontonieren. den Signalflaggendienst und das Zerstören
von Eisenbahnen und Telegraphenlinien lernen und nicht zuletzt ein gehorsamer
und pflichtgetreuer Soldat sein soll. Und das alles bei einer Waffe, die an sich
weniger straff sein kann als die Infanterie, wo der einzelne Mann viel mehr
unter den Augen des Vorgesetzten bleibt. Es erscheint außer Zweifel, daß drei
Jahre das Mindestmaß sind, um diesen umfangreichen Dienst kennen zu lernen.

Frankreich hat deshalb auch bei seiner Reiterei mit der Einführung der
gesetzlichen zweijährigen Dienstzeit nach allen Nachrichten schlechte Erfahrungen
gemacht. Seine Hoffnung, die erforderliche Zahl Remontereiter durch Kapitulation
zu erhalten, ist trotz hoher Prämien fehlgeschlagen und diese Hoffnung würde
auch bei uns fehlschlagen; denn die Leutenot der Landwirtschaft und die hohen
Löhne der Industrie wären ein Wettbewerb, dem die Heeresverwaltung beim
Wegfall der gesetzlichen Pflicht zum dreijährigen Heerdienst nicht gewachsen wäre.
Gerade die Landwirtschaft bedarf heute ihren Nachwuchs mehr als je, und ohne


Allgemeine Wehrpflicht und Präsenzstärke

5. Die dreijährige Dienstzeit der Reiterei militärisch unentbehrlich,
aber rechtlich ein Unrecht gegen die Landwirtschaft

Wäre durch die Abschaffung des Vorrechts der Mannschaften mit höherer
Schulbildung und der Volksschullehrer auf nur einjährigen Heerdienst die zwei¬
jährige Wehrpflicht bei den Fußtruppen grundsätzlich wenigstens durchgeführt,
so bliebe als Durchbrechung des Systems der gleichmäßigen Dienstzeit bei allen
Waffengattungen mit einziger Ausnahme des Trains und der schwer abkömmlichen
Mannschaften nur noch die dreijährige Dienstzeit bei der Reiterei.

Was diese wichtige Frage betrifft, so wird militärisch kaum zu bestreiten
sein, daß die Reiterei die dreijährige Dienstzeit unbedingt nötig hat. Sie
gebraucht zunächst mindestens ein Drittel ihrer Mannschaften als Remontereiter
und dazu eignen sich, von einigen Ausnahmen abgesehen, nur Leute mit mehr
als zweijähriger Reiterpraxis. Daneben aber stellt die heutige Taktik nach
wie vor — wenn auch nur noch in Ausnahmefällen — die alten Anforderungen
in bezug auf die Durchführung großer Neiterkämpfe und dazu wesentlich größere
Anforderungen in bezug auf das wichtige Geschäft der strategischen Aufklärung.
Die Reiterei soll die feindliche Heeresreiterei aus dem Felde schlagen, um den
eigenen berittenen Aufklärungskörpern und Fernpatrouillen die Bahn frei zu
machen und Bewegungen des eigenen Heeres zu verschleiern, und sie hat nach
der Schlacht dem Feinde nachzujagen und ihn zu vernichten.

Zu all diesen wichtigen Arbeiten gehört ein hervorragendes Maß reiterlicher
Ausbildung; denn sie sind nur durchführbar, wenn jeder einzelne Mann zum
entschlossenen, schneidigen und gewandten Einzelgeländereiter durchgebildet ist, der
den Meldedienst vollständig beherrscht. Richtiges Sehen, richtiges Melden,
Zurechtfinden im Gelände, Einteilung der Pferdekraft, Verfolgen von Patrouillen,
Durchdringen von Meldungen trotz feindlicher Verfolgung — das alles sind Dinge,
die eine lange Übung erfordern, zumal der Mann daneben noch ein guter
Pferdepfleger, ein sicherer Schütze und Lanzenfechter sein, den Kavalleriepionier¬
dienst im Brückenbauer und Pontonieren. den Signalflaggendienst und das Zerstören
von Eisenbahnen und Telegraphenlinien lernen und nicht zuletzt ein gehorsamer
und pflichtgetreuer Soldat sein soll. Und das alles bei einer Waffe, die an sich
weniger straff sein kann als die Infanterie, wo der einzelne Mann viel mehr
unter den Augen des Vorgesetzten bleibt. Es erscheint außer Zweifel, daß drei
Jahre das Mindestmaß sind, um diesen umfangreichen Dienst kennen zu lernen.

Frankreich hat deshalb auch bei seiner Reiterei mit der Einführung der
gesetzlichen zweijährigen Dienstzeit nach allen Nachrichten schlechte Erfahrungen
gemacht. Seine Hoffnung, die erforderliche Zahl Remontereiter durch Kapitulation
zu erhalten, ist trotz hoher Prämien fehlgeschlagen und diese Hoffnung würde
auch bei uns fehlschlagen; denn die Leutenot der Landwirtschaft und die hohen
Löhne der Industrie wären ein Wettbewerb, dem die Heeresverwaltung beim
Wegfall der gesetzlichen Pflicht zum dreijährigen Heerdienst nicht gewachsen wäre.
Gerade die Landwirtschaft bedarf heute ihren Nachwuchs mehr als je, und ohne


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <div n="3">
              <pb facs="#f0326" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/320743"/>
              <fw type="header" place="top"> Allgemeine Wehrpflicht und Präsenzstärke</fw><lb/>
            </div>
            <div n="3">
              <head> 5. Die dreijährige Dienstzeit der Reiterei militärisch unentbehrlich,<lb/>
aber rechtlich ein Unrecht gegen die Landwirtschaft</head><lb/>
              <p xml:id="ID_1320"> Wäre durch die Abschaffung des Vorrechts der Mannschaften mit höherer<lb/>
Schulbildung und der Volksschullehrer auf nur einjährigen Heerdienst die zwei¬<lb/>
jährige Wehrpflicht bei den Fußtruppen grundsätzlich wenigstens durchgeführt,<lb/>
so bliebe als Durchbrechung des Systems der gleichmäßigen Dienstzeit bei allen<lb/>
Waffengattungen mit einziger Ausnahme des Trains und der schwer abkömmlichen<lb/>
Mannschaften nur noch die dreijährige Dienstzeit bei der Reiterei.</p><lb/>
              <p xml:id="ID_1321"> Was diese wichtige Frage betrifft, so wird militärisch kaum zu bestreiten<lb/>
sein, daß die Reiterei die dreijährige Dienstzeit unbedingt nötig hat. Sie<lb/>
gebraucht zunächst mindestens ein Drittel ihrer Mannschaften als Remontereiter<lb/>
und dazu eignen sich, von einigen Ausnahmen abgesehen, nur Leute mit mehr<lb/>
als zweijähriger Reiterpraxis. Daneben aber stellt die heutige Taktik nach<lb/>
wie vor &#x2014; wenn auch nur noch in Ausnahmefällen &#x2014; die alten Anforderungen<lb/>
in bezug auf die Durchführung großer Neiterkämpfe und dazu wesentlich größere<lb/>
Anforderungen in bezug auf das wichtige Geschäft der strategischen Aufklärung.<lb/>
Die Reiterei soll die feindliche Heeresreiterei aus dem Felde schlagen, um den<lb/>
eigenen berittenen Aufklärungskörpern und Fernpatrouillen die Bahn frei zu<lb/>
machen und Bewegungen des eigenen Heeres zu verschleiern, und sie hat nach<lb/>
der Schlacht dem Feinde nachzujagen und ihn zu vernichten.</p><lb/>
              <p xml:id="ID_1322"> Zu all diesen wichtigen Arbeiten gehört ein hervorragendes Maß reiterlicher<lb/>
Ausbildung; denn sie sind nur durchführbar, wenn jeder einzelne Mann zum<lb/>
entschlossenen, schneidigen und gewandten Einzelgeländereiter durchgebildet ist, der<lb/>
den Meldedienst vollständig beherrscht. Richtiges Sehen, richtiges Melden,<lb/>
Zurechtfinden im Gelände, Einteilung der Pferdekraft, Verfolgen von Patrouillen,<lb/>
Durchdringen von Meldungen trotz feindlicher Verfolgung &#x2014; das alles sind Dinge,<lb/>
die eine lange Übung erfordern, zumal der Mann daneben noch ein guter<lb/>
Pferdepfleger, ein sicherer Schütze und Lanzenfechter sein, den Kavalleriepionier¬<lb/>
dienst im Brückenbauer und Pontonieren. den Signalflaggendienst und das Zerstören<lb/>
von Eisenbahnen und Telegraphenlinien lernen und nicht zuletzt ein gehorsamer<lb/>
und pflichtgetreuer Soldat sein soll. Und das alles bei einer Waffe, die an sich<lb/>
weniger straff sein kann als die Infanterie, wo der einzelne Mann viel mehr<lb/>
unter den Augen des Vorgesetzten bleibt. Es erscheint außer Zweifel, daß drei<lb/>
Jahre das Mindestmaß sind, um diesen umfangreichen Dienst kennen zu lernen.</p><lb/>
              <p xml:id="ID_1323" next="#ID_1324"> Frankreich hat deshalb auch bei seiner Reiterei mit der Einführung der<lb/>
gesetzlichen zweijährigen Dienstzeit nach allen Nachrichten schlechte Erfahrungen<lb/>
gemacht. Seine Hoffnung, die erforderliche Zahl Remontereiter durch Kapitulation<lb/>
zu erhalten, ist trotz hoher Prämien fehlgeschlagen und diese Hoffnung würde<lb/>
auch bei uns fehlschlagen; denn die Leutenot der Landwirtschaft und die hohen<lb/>
Löhne der Industrie wären ein Wettbewerb, dem die Heeresverwaltung beim<lb/>
Wegfall der gesetzlichen Pflicht zum dreijährigen Heerdienst nicht gewachsen wäre.<lb/>
Gerade die Landwirtschaft bedarf heute ihren Nachwuchs mehr als je, und ohne</p><lb/>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0326] Allgemeine Wehrpflicht und Präsenzstärke 5. Die dreijährige Dienstzeit der Reiterei militärisch unentbehrlich, aber rechtlich ein Unrecht gegen die Landwirtschaft Wäre durch die Abschaffung des Vorrechts der Mannschaften mit höherer Schulbildung und der Volksschullehrer auf nur einjährigen Heerdienst die zwei¬ jährige Wehrpflicht bei den Fußtruppen grundsätzlich wenigstens durchgeführt, so bliebe als Durchbrechung des Systems der gleichmäßigen Dienstzeit bei allen Waffengattungen mit einziger Ausnahme des Trains und der schwer abkömmlichen Mannschaften nur noch die dreijährige Dienstzeit bei der Reiterei. Was diese wichtige Frage betrifft, so wird militärisch kaum zu bestreiten sein, daß die Reiterei die dreijährige Dienstzeit unbedingt nötig hat. Sie gebraucht zunächst mindestens ein Drittel ihrer Mannschaften als Remontereiter und dazu eignen sich, von einigen Ausnahmen abgesehen, nur Leute mit mehr als zweijähriger Reiterpraxis. Daneben aber stellt die heutige Taktik nach wie vor — wenn auch nur noch in Ausnahmefällen — die alten Anforderungen in bezug auf die Durchführung großer Neiterkämpfe und dazu wesentlich größere Anforderungen in bezug auf das wichtige Geschäft der strategischen Aufklärung. Die Reiterei soll die feindliche Heeresreiterei aus dem Felde schlagen, um den eigenen berittenen Aufklärungskörpern und Fernpatrouillen die Bahn frei zu machen und Bewegungen des eigenen Heeres zu verschleiern, und sie hat nach der Schlacht dem Feinde nachzujagen und ihn zu vernichten. Zu all diesen wichtigen Arbeiten gehört ein hervorragendes Maß reiterlicher Ausbildung; denn sie sind nur durchführbar, wenn jeder einzelne Mann zum entschlossenen, schneidigen und gewandten Einzelgeländereiter durchgebildet ist, der den Meldedienst vollständig beherrscht. Richtiges Sehen, richtiges Melden, Zurechtfinden im Gelände, Einteilung der Pferdekraft, Verfolgen von Patrouillen, Durchdringen von Meldungen trotz feindlicher Verfolgung — das alles sind Dinge, die eine lange Übung erfordern, zumal der Mann daneben noch ein guter Pferdepfleger, ein sicherer Schütze und Lanzenfechter sein, den Kavalleriepionier¬ dienst im Brückenbauer und Pontonieren. den Signalflaggendienst und das Zerstören von Eisenbahnen und Telegraphenlinien lernen und nicht zuletzt ein gehorsamer und pflichtgetreuer Soldat sein soll. Und das alles bei einer Waffe, die an sich weniger straff sein kann als die Infanterie, wo der einzelne Mann viel mehr unter den Augen des Vorgesetzten bleibt. Es erscheint außer Zweifel, daß drei Jahre das Mindestmaß sind, um diesen umfangreichen Dienst kennen zu lernen. Frankreich hat deshalb auch bei seiner Reiterei mit der Einführung der gesetzlichen zweijährigen Dienstzeit nach allen Nachrichten schlechte Erfahrungen gemacht. Seine Hoffnung, die erforderliche Zahl Remontereiter durch Kapitulation zu erhalten, ist trotz hoher Prämien fehlgeschlagen und diese Hoffnung würde auch bei uns fehlschlagen; denn die Leutenot der Landwirtschaft und die hohen Löhne der Industrie wären ein Wettbewerb, dem die Heeresverwaltung beim Wegfall der gesetzlichen Pflicht zum dreijährigen Heerdienst nicht gewachsen wäre. Gerade die Landwirtschaft bedarf heute ihren Nachwuchs mehr als je, und ohne

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_320416
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_320416/326
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_320416/326>, abgerufen am 29.04.2024.