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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]

Trotz seiner unerschütterlichen Wissenschaft¬
lichkeit hat das Werk nichts Esoterisches; es
ist keine nur dem Fachwissenschaftler interessante
Abhandlung, so gründlich die logische und er-
kenntnis-theoretische Seite der Frage behandelt
ist, so erstaunlich die philologische Akribie, mit
der der Wendung "Als Ob" in der Geschichte
der Philosophie und besonders eingehend na¬
türlich bei Kant nachgegangen wird. Die
Universalität eines derartigen Inhaltes, die
eingehende und von Grund originale Dar¬
stellung eines großen Stückes Geschichte der
Philosophie unter diesem Gesichtswinkel, von
den Griechen bis zu Nietzsches Willen zum
Schein, (wobei auch Richard Wagners Lehre
vom "Wahn" nicht übersehen ist), die sichere
Durchführung der durchaus klaren Grund¬
gedanken, die ein Auseinanderfallen in enzy¬
klopädische Vielseitigkeit kraftvoll verhindert
und endlich auch seine schon erwähnte Aktua¬
lität werden dem bedeutenden Werke eine
umfangreiche Wirkung auch auf größere Kreise
Dr. <Lark Schmitt - sichern.

Tagesfragen
Eine neue Laufbahn für verabschiedete

Offiziere.

Die Verabschiedung der Reichs¬
versicherungsordnung und des Angestellten¬
versicherungsgesetzes haben eine große Anzahl
von Beamtenstellen in Aussicht gestellt, für
deren Besetzung in absehbarer Zeit Kräfte
erfordert werden.

Die neue reichsrechtliche Regelung der
Sozialversicherung trifft allerdings die be¬
stehenden Lehreinrichtungen ziemlich unvor¬
bereitet ; denn auch bei der früheren, größeren
und mehr verwickelten Zahl von Sozial¬
versicherungsgesetzen fehlte es an den Uni¬
versitäten und Hochschulen an einer rechten
Ausgestaltung der Lehre und vor allem an
einer Regelung der praktischen Ausbildung.

Nicht besser steht es aber mit der Privat¬
versicherung. Es erscheint auffällig, daß noch
keine der Bersicherungstätigkeit angemessene
Borbildungsstätte besteht, in welcher neben dem
Versicherungsrechte auch die praktische Be-
tätigung (nebst ihren Hilfswissenschaften) dein
Verständnisse nähergebracht wird.

Der Plan einer solchen Anstalt schwebte
mir schon längere Zeit vor, ohne daß ich ein
ausführbares!Bild zu gewinnen vermochte.

[Spaltenumbruch]

Nachdem nun aber durch die Einführung der
Neichsversicherung und der Angestelltenversiche¬
rung der Kreis der Interessenten außerordentlich
erweitert worden ist, glaube ich, einen nicht
unmöglichen Vorschlag machen zu können.

Es müßte eine Art Lyzeum des Ver¬
sicherungswesens begründet werden, in welchem
sämtliche Zweige des Versicherungswesens
(sowohl Privat- als auch Sozialversicherung)
gelehrt werden. Neben Versicherungsrecht und
den juristischen Nebenmaterien (Verkehrsrecht,
Grundbegriffe des bürgerlichen und Proze߬
rechtes) wäre auch Versicherungsmedizin, Ver-
ficherungsmathematik usw., Buch führung, Korre¬
spondenz u. tgi. zu pflegen.

Es müßte bei der Aufstellung des Lehr¬
planes das Augenmerk daraufgerichtet werden,
daß nach einer gewissen Zeit theoretischer Vor¬
bereitung die Lernenden unter gehöriger An¬
leitung in den praktischen Dienst geschickt
werden, um dort mit den einzelnen Zweigen
der Tätigkeit Mquisition, Inspektion, Revision,
Regulierungen usw.) vertraut zu werden.

Ich verkenne nicht, welche große Schwierig¬
keit darin liegt, eine immerhin büreaukratische
Schulung gerade demjenigen Berufe aufzu¬
drängen, welcher unter allen freien Erwerbs¬
zweigen sich am längsten von jeder Approbation
ferngehalten hat, und welcher allein die Persön¬
liche Tüchtigkeit als einzigen Maßstab gelten
läßt. Aber, möchte ich sagen, eine solche Vor¬
bildung schließt eine gewisse Erhöhung der
Leistungsfähigkeit nicht aus, kann vielmehr,
wenn auch in bescheidenem Umfange, dazu
dienen, die Befähigten von den weniger Ge¬
eigneten zu sondern und den Anwärtern schon
beim Beginn der Vorbildung ein Bild ihrer
künftigen Tätigkeit zu zeigen.

Man wird bei der Begründung einer solchen
Anstalt daran denken, sowohl für die höhere
als für die mittlere Laufbahn Einrichtungen
zu treffen; vielleicht in der Art, daß eine
gemeinsame Vorbildung von zwei Jahren
beiden gemeinschaftlich ist, ein weiteres Jahr
aber nur von solchen verlangt wird, welche
eine Mitarbeit an leitenden Stellen zu leisten
hoffen.

Besteht auch diese Scheidung nicht in
strenger Form bei der Privatversicherung, so
ist sie gleichwohl bei der Reichsversicherung in
Aussicht genommen. Es sollen für die Unter

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

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Trotz seiner unerschütterlichen Wissenschaft¬
lichkeit hat das Werk nichts Esoterisches; es
ist keine nur dem Fachwissenschaftler interessante
Abhandlung, so gründlich die logische und er-
kenntnis-theoretische Seite der Frage behandelt
ist, so erstaunlich die philologische Akribie, mit
der der Wendung „Als Ob" in der Geschichte
der Philosophie und besonders eingehend na¬
türlich bei Kant nachgegangen wird. Die
Universalität eines derartigen Inhaltes, die
eingehende und von Grund originale Dar¬
stellung eines großen Stückes Geschichte der
Philosophie unter diesem Gesichtswinkel, von
den Griechen bis zu Nietzsches Willen zum
Schein, (wobei auch Richard Wagners Lehre
vom „Wahn" nicht übersehen ist), die sichere
Durchführung der durchaus klaren Grund¬
gedanken, die ein Auseinanderfallen in enzy¬
klopädische Vielseitigkeit kraftvoll verhindert
und endlich auch seine schon erwähnte Aktua¬
lität werden dem bedeutenden Werke eine
umfangreiche Wirkung auch auf größere Kreise
Dr. <Lark Schmitt - sichern.

Tagesfragen
Eine neue Laufbahn für verabschiedete

Offiziere.

Die Verabschiedung der Reichs¬
versicherungsordnung und des Angestellten¬
versicherungsgesetzes haben eine große Anzahl
von Beamtenstellen in Aussicht gestellt, für
deren Besetzung in absehbarer Zeit Kräfte
erfordert werden.

Die neue reichsrechtliche Regelung der
Sozialversicherung trifft allerdings die be¬
stehenden Lehreinrichtungen ziemlich unvor¬
bereitet ; denn auch bei der früheren, größeren
und mehr verwickelten Zahl von Sozial¬
versicherungsgesetzen fehlte es an den Uni¬
versitäten und Hochschulen an einer rechten
Ausgestaltung der Lehre und vor allem an
einer Regelung der praktischen Ausbildung.

Nicht besser steht es aber mit der Privat¬
versicherung. Es erscheint auffällig, daß noch
keine der Bersicherungstätigkeit angemessene
Borbildungsstätte besteht, in welcher neben dem
Versicherungsrechte auch die praktische Be-
tätigung (nebst ihren Hilfswissenschaften) dein
Verständnisse nähergebracht wird.

Der Plan einer solchen Anstalt schwebte
mir schon längere Zeit vor, ohne daß ich ein
ausführbares!Bild zu gewinnen vermochte.

[Spaltenumbruch]

Nachdem nun aber durch die Einführung der
Neichsversicherung und der Angestelltenversiche¬
rung der Kreis der Interessenten außerordentlich
erweitert worden ist, glaube ich, einen nicht
unmöglichen Vorschlag machen zu können.

Es müßte eine Art Lyzeum des Ver¬
sicherungswesens begründet werden, in welchem
sämtliche Zweige des Versicherungswesens
(sowohl Privat- als auch Sozialversicherung)
gelehrt werden. Neben Versicherungsrecht und
den juristischen Nebenmaterien (Verkehrsrecht,
Grundbegriffe des bürgerlichen und Proze߬
rechtes) wäre auch Versicherungsmedizin, Ver-
ficherungsmathematik usw., Buch führung, Korre¬
spondenz u. tgi. zu pflegen.

Es müßte bei der Aufstellung des Lehr¬
planes das Augenmerk daraufgerichtet werden,
daß nach einer gewissen Zeit theoretischer Vor¬
bereitung die Lernenden unter gehöriger An¬
leitung in den praktischen Dienst geschickt
werden, um dort mit den einzelnen Zweigen
der Tätigkeit Mquisition, Inspektion, Revision,
Regulierungen usw.) vertraut zu werden.

Ich verkenne nicht, welche große Schwierig¬
keit darin liegt, eine immerhin büreaukratische
Schulung gerade demjenigen Berufe aufzu¬
drängen, welcher unter allen freien Erwerbs¬
zweigen sich am längsten von jeder Approbation
ferngehalten hat, und welcher allein die Persön¬
liche Tüchtigkeit als einzigen Maßstab gelten
läßt. Aber, möchte ich sagen, eine solche Vor¬
bildung schließt eine gewisse Erhöhung der
Leistungsfähigkeit nicht aus, kann vielmehr,
wenn auch in bescheidenem Umfange, dazu
dienen, die Befähigten von den weniger Ge¬
eigneten zu sondern und den Anwärtern schon
beim Beginn der Vorbildung ein Bild ihrer
künftigen Tätigkeit zu zeigen.

Man wird bei der Begründung einer solchen
Anstalt daran denken, sowohl für die höhere
als für die mittlere Laufbahn Einrichtungen
zu treffen; vielleicht in der Art, daß eine
gemeinsame Vorbildung von zwei Jahren
beiden gemeinschaftlich ist, ein weiteres Jahr
aber nur von solchen verlangt wird, welche
eine Mitarbeit an leitenden Stellen zu leisten
hoffen.

Besteht auch diese Scheidung nicht in
strenger Form bei der Privatversicherung, so
ist sie gleichwohl bei der Reichsversicherung in
Aussicht genommen. Es sollen für die Unter

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[0354] Maßgebliches und Unmaßgebliches Trotz seiner unerschütterlichen Wissenschaft¬ lichkeit hat das Werk nichts Esoterisches; es ist keine nur dem Fachwissenschaftler interessante Abhandlung, so gründlich die logische und er- kenntnis-theoretische Seite der Frage behandelt ist, so erstaunlich die philologische Akribie, mit der der Wendung „Als Ob" in der Geschichte der Philosophie und besonders eingehend na¬ türlich bei Kant nachgegangen wird. Die Universalität eines derartigen Inhaltes, die eingehende und von Grund originale Dar¬ stellung eines großen Stückes Geschichte der Philosophie unter diesem Gesichtswinkel, von den Griechen bis zu Nietzsches Willen zum Schein, (wobei auch Richard Wagners Lehre vom „Wahn" nicht übersehen ist), die sichere Durchführung der durchaus klaren Grund¬ gedanken, die ein Auseinanderfallen in enzy¬ klopädische Vielseitigkeit kraftvoll verhindert und endlich auch seine schon erwähnte Aktua¬ lität werden dem bedeutenden Werke eine umfangreiche Wirkung auch auf größere Kreise Dr. <Lark Schmitt - sichern. Tagesfragen Eine neue Laufbahn für verabschiedete Offiziere. Die Verabschiedung der Reichs¬ versicherungsordnung und des Angestellten¬ versicherungsgesetzes haben eine große Anzahl von Beamtenstellen in Aussicht gestellt, für deren Besetzung in absehbarer Zeit Kräfte erfordert werden. Die neue reichsrechtliche Regelung der Sozialversicherung trifft allerdings die be¬ stehenden Lehreinrichtungen ziemlich unvor¬ bereitet ; denn auch bei der früheren, größeren und mehr verwickelten Zahl von Sozial¬ versicherungsgesetzen fehlte es an den Uni¬ versitäten und Hochschulen an einer rechten Ausgestaltung der Lehre und vor allem an einer Regelung der praktischen Ausbildung. Nicht besser steht es aber mit der Privat¬ versicherung. Es erscheint auffällig, daß noch keine der Bersicherungstätigkeit angemessene Borbildungsstätte besteht, in welcher neben dem Versicherungsrechte auch die praktische Be- tätigung (nebst ihren Hilfswissenschaften) dein Verständnisse nähergebracht wird. Der Plan einer solchen Anstalt schwebte mir schon längere Zeit vor, ohne daß ich ein ausführbares!Bild zu gewinnen vermochte. Nachdem nun aber durch die Einführung der Neichsversicherung und der Angestelltenversiche¬ rung der Kreis der Interessenten außerordentlich erweitert worden ist, glaube ich, einen nicht unmöglichen Vorschlag machen zu können. Es müßte eine Art Lyzeum des Ver¬ sicherungswesens begründet werden, in welchem sämtliche Zweige des Versicherungswesens (sowohl Privat- als auch Sozialversicherung) gelehrt werden. Neben Versicherungsrecht und den juristischen Nebenmaterien (Verkehrsrecht, Grundbegriffe des bürgerlichen und Proze߬ rechtes) wäre auch Versicherungsmedizin, Ver- ficherungsmathematik usw., Buch führung, Korre¬ spondenz u. tgi. zu pflegen. Es müßte bei der Aufstellung des Lehr¬ planes das Augenmerk daraufgerichtet werden, daß nach einer gewissen Zeit theoretischer Vor¬ bereitung die Lernenden unter gehöriger An¬ leitung in den praktischen Dienst geschickt werden, um dort mit den einzelnen Zweigen der Tätigkeit Mquisition, Inspektion, Revision, Regulierungen usw.) vertraut zu werden. Ich verkenne nicht, welche große Schwierig¬ keit darin liegt, eine immerhin büreaukratische Schulung gerade demjenigen Berufe aufzu¬ drängen, welcher unter allen freien Erwerbs¬ zweigen sich am längsten von jeder Approbation ferngehalten hat, und welcher allein die Persön¬ liche Tüchtigkeit als einzigen Maßstab gelten läßt. Aber, möchte ich sagen, eine solche Vor¬ bildung schließt eine gewisse Erhöhung der Leistungsfähigkeit nicht aus, kann vielmehr, wenn auch in bescheidenem Umfange, dazu dienen, die Befähigten von den weniger Ge¬ eigneten zu sondern und den Anwärtern schon beim Beginn der Vorbildung ein Bild ihrer künftigen Tätigkeit zu zeigen. Man wird bei der Begründung einer solchen Anstalt daran denken, sowohl für die höhere als für die mittlere Laufbahn Einrichtungen zu treffen; vielleicht in der Art, daß eine gemeinsame Vorbildung von zwei Jahren beiden gemeinschaftlich ist, ein weiteres Jahr aber nur von solchen verlangt wird, welche eine Mitarbeit an leitenden Stellen zu leisten hoffen. Besteht auch diese Scheidung nicht in strenger Form bei der Privatversicherung, so ist sie gleichwohl bei der Reichsversicherung in Aussicht genommen. Es sollen für die Unter

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_320416/354>, abgerufen am 29.04.2024.