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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Zweites Vierteljahr.

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bestehende Städteordnung schirmt, auf dem Lande der Großgrundbesitz, der die
Kreisordnung nicht antasten lassen will, im Staat aber verbünden sich Konservative,
Liberale und Klerikale, um jede Änderung des Wahlrechts in demokratischen Sinne
zu hintertreiben. Ginge mit dieser Abwehr Hand in Hand ein zielbewußtes
Streben des Bürgertums zur Beseitigung der inneren Ursachen des Anwachsens
der Sozialdemokratie, so wäre dagegen nichts zu sagen. Auf die Form des
Wahlrechts kommts im Grunde genommen nicht an! Aber das ist ja gerade der
Grund für den politischen Starrsinn der in Preußen herrschenden Kreise, daß
man den Nährboden für die Sozialdemokratie nicht beseitigen will, weil damit
einige wirtschaftliche Opfer verbunden wärmt Und so wird die Negierung
des Markgrafen von Brandenburg die Widerstrebenden entweder wie vor fünf¬
hundert Jahren zu ihrem Glücke zwingen müssen und dadurch die Fundamente
des preußischen Staates und deutschen Reiches zweckmäßig ergänzen oder Preußen
wird durch die in ihm bestehenden Gegensätze und Widersprüche seine Bedeutung
für Deutschland einbüßen. (Vergl. Schiele: Die Schicksalsstunde der deutschen
Landwirtschaft in Ur. 22.) Sozialpolitik ist richtig angefaßt Nationalpolitik!


G. Li.
Diplomatische Vertretungen der deutschen Linzelstaaren untereinander

Gesandte senden und empfangen zu können, ist eine Eigenschaft, die die voll¬
berechtigter Glieder der Völkerrechtsgemeinschaft, d. h. die souveränen Staaten
auszeichnet. Die Staaten des Deutschen Bundes waren souveräne Staaten, und
als solche hatten sie das aktive und passive Gesandtschaftsrecht. Wenn man ihnen
dieses Recht beließ, auch als sie durch ihren Eintritt in den Norddeutschen Bund
bzw. in das Reich ihre Souveränität aufgaben, so war das eine achtenswerte
Rücksichtnahme auf bestehende Verhältnisse, die geeignet war, die Gewöhnung an
die staatsrechtlichen Umwälzungen von 1867 und 1870 zu erleichtern. Aus 1867
und 1870 aber wurde 1912, mehr als vier Jahrzehnte gingen ins Land und die
Gewöhnung trat längst ein, aber trotz alledem sind wir nicht viel weiter gekommen,
sondern sehen gerade, wie in den Zeiten des Bundes deutsche Staaten unter¬
einander dauernde diplomatische Vertretungen unterhalten. Die Erkenntnis, daß
es an der Zeit ist, dieses Residuuni einer früheren Periode unserer Geschichte zu
beseitigen, ist zwar seit langem in weiten Kreisen des Volkes vorhanden. Ein
Zeichen dafür sind Auseinandersetzungen, wie sie soeben in der zweiten Kammer
des württembergischen Landtags vor sich gingen, die die Frage erwog, ob es sich
nicht empfehlen möchte, die württembergische Gesandtschaft in Preußen, Bayern
und Baden aufzuheben zu Nutz und Frommen einer vereinfachten Staatsver¬
waltung und des Staatssäckels. Auch in Preußen, Bayern, Baden haben wir
derartige Verhandlungen gehabt. Einen beachtlicher Erfolg haben sie bisher
nur in Baden gehabt, wo die zweite Kammer die Aufhebung der badischen
Gesandtschaft in München, die zugleich in Stuttgart beglaubigt ist, beschloß.
Ob diesem Beschluß die Tat folgt, steht dahin. Die meisten Gesandtschaften
bei den deutschen Einzelstaaten unterhält Preußen: es hat Gesandte in
München, Stuttgart, Dresden, Karlsruhe, Darmstadt, Weimar, Oldenburg und
Hamburg, von denen verschiedene auch bei anderen Höfen bzw. Senaten beglaubigt


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bestehende Städteordnung schirmt, auf dem Lande der Großgrundbesitz, der die
Kreisordnung nicht antasten lassen will, im Staat aber verbünden sich Konservative,
Liberale und Klerikale, um jede Änderung des Wahlrechts in demokratischen Sinne
zu hintertreiben. Ginge mit dieser Abwehr Hand in Hand ein zielbewußtes
Streben des Bürgertums zur Beseitigung der inneren Ursachen des Anwachsens
der Sozialdemokratie, so wäre dagegen nichts zu sagen. Auf die Form des
Wahlrechts kommts im Grunde genommen nicht an! Aber das ist ja gerade der
Grund für den politischen Starrsinn der in Preußen herrschenden Kreise, daß
man den Nährboden für die Sozialdemokratie nicht beseitigen will, weil damit
einige wirtschaftliche Opfer verbunden wärmt Und so wird die Negierung
des Markgrafen von Brandenburg die Widerstrebenden entweder wie vor fünf¬
hundert Jahren zu ihrem Glücke zwingen müssen und dadurch die Fundamente
des preußischen Staates und deutschen Reiches zweckmäßig ergänzen oder Preußen
wird durch die in ihm bestehenden Gegensätze und Widersprüche seine Bedeutung
für Deutschland einbüßen. (Vergl. Schiele: Die Schicksalsstunde der deutschen
Landwirtschaft in Ur. 22.) Sozialpolitik ist richtig angefaßt Nationalpolitik!


G. Li.
Diplomatische Vertretungen der deutschen Linzelstaaren untereinander

Gesandte senden und empfangen zu können, ist eine Eigenschaft, die die voll¬
berechtigter Glieder der Völkerrechtsgemeinschaft, d. h. die souveränen Staaten
auszeichnet. Die Staaten des Deutschen Bundes waren souveräne Staaten, und
als solche hatten sie das aktive und passive Gesandtschaftsrecht. Wenn man ihnen
dieses Recht beließ, auch als sie durch ihren Eintritt in den Norddeutschen Bund
bzw. in das Reich ihre Souveränität aufgaben, so war das eine achtenswerte
Rücksichtnahme auf bestehende Verhältnisse, die geeignet war, die Gewöhnung an
die staatsrechtlichen Umwälzungen von 1867 und 1870 zu erleichtern. Aus 1867
und 1870 aber wurde 1912, mehr als vier Jahrzehnte gingen ins Land und die
Gewöhnung trat längst ein, aber trotz alledem sind wir nicht viel weiter gekommen,
sondern sehen gerade, wie in den Zeiten des Bundes deutsche Staaten unter¬
einander dauernde diplomatische Vertretungen unterhalten. Die Erkenntnis, daß
es an der Zeit ist, dieses Residuuni einer früheren Periode unserer Geschichte zu
beseitigen, ist zwar seit langem in weiten Kreisen des Volkes vorhanden. Ein
Zeichen dafür sind Auseinandersetzungen, wie sie soeben in der zweiten Kammer
des württembergischen Landtags vor sich gingen, die die Frage erwog, ob es sich
nicht empfehlen möchte, die württembergische Gesandtschaft in Preußen, Bayern
und Baden aufzuheben zu Nutz und Frommen einer vereinfachten Staatsver¬
waltung und des Staatssäckels. Auch in Preußen, Bayern, Baden haben wir
derartige Verhandlungen gehabt. Einen beachtlicher Erfolg haben sie bisher
nur in Baden gehabt, wo die zweite Kammer die Aufhebung der badischen
Gesandtschaft in München, die zugleich in Stuttgart beglaubigt ist, beschloß.
Ob diesem Beschluß die Tat folgt, steht dahin. Die meisten Gesandtschaften
bei den deutschen Einzelstaaten unterhält Preußen: es hat Gesandte in
München, Stuttgart, Dresden, Karlsruhe, Darmstadt, Weimar, Oldenburg und
Hamburg, von denen verschiedene auch bei anderen Höfen bzw. Senaten beglaubigt


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321082/508>, abgerufen am 19.05.2024.