Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches

jetzt noch sehr beherzigenswerte Anweisung gibt, daß, wer aus fremder Sprache
ins Deutsche übersetzen will, "einen großen Vorrath teutscher Wörter in Bereit¬
schaft haben" muß und auch "so weit in der teutschen Sprache gekommen sein"
muß, "daß er dieselbe nach ihren Gründen und Vermögen anzusehen und rechte
deutsche Gerätschaft, je nachdem es sein Dollmetscher erfodert, heraus zu langen"
in der Lage sein muß, und endlich unter der Überschrift "Von Teutschlands und
Teutschen Skribenten" eine Art Literaturgeschichte, in der er römische Schriftsteller
und von deutschen u. a. Einhard, Otto von Freisingen, Luther, Albrecht Dürer,
Martin Opitz, Philipp Harsdörffer und Moscherosch erwähnt.

Schottelius hat eine ungeheuer große Arbeitskraft besessen und hat in mehr
als einer Beziehung bahnbrechend gewirkt, so daß es zu bedauern ist, daß seine
Lebenszeit nicht ausgereicht hat, um ein vom Palmenorden geplantes Lexikon der
deutschen Sprachkunst, zu dem er in der "Hauptsprache" Grundlinien angibt, zur
Ausführung zu bringen. Seine grammatischen Leistungen, auf deren Grundlage
hernach fast alle Grammatiker der nächsten hundert Jahre, wie Andreas Tscherning,
Ernst Stieler, Tobias Eifler, Hermann Wabe und andere weitergebaut haben,
sichern ihm aber einen unvergänglichen Platz in der Geschichte der deutschen
Literatur und Sprache.




Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Justiz

Rechtsunsicherheit vor den Gerichten. In
den Grenzboten vom Juli vorigen Jahres
(Ur. 29) veröffentlichte ein gebildeter Nicht-
jurist, Professor Dr. Treck (München), einen
anklagenden Aufsatz unter der Überschrift:
"Das Recht als Ursache der Rechtsunsicher¬
heit." Er berichtete von zwei ihm bekannt
gewordenen Testamenten, die wegen ganz
nebensächlicher Formfehler vom Gerichte für
ungültig erklärt worden sind, wobei entgegen
jedem Laienverstand und entgegen der klaren
letztwilligen Verfügung des Erblassers Recht
zu Unrecht verkehrt wurde. Diese Anklage
ist berechtigt, und einer der Fälle hat be¬
sonders dazu beigetragen, die Lehren von
Professor Erich Danz in seinem Buche über
die "Auslegung der Rechtsgeschäfte" zu stützen.
Selbst das Reichsgericht ist zeitweise an solchen
merkwürdigen Buchstabeninterpretationen nicht
schuldlos gewesen, und Professor Dr. Senat
steht mit seiner Meinung durchaus nicht
vereinzelt da, wenn er an der genannten
Stelle sagte: "So segnet sich jeder Mensch,

[Spaltenumbruch]

wenn er nichts mit den Gerichten zu tun hat,
und der Laie ist nur zu leicht versucht, sie
nicht mehr für eine Quelle des Rechts, sondern
der Rechtsunsicherheit zuhalten." Dann fuhr
er fort: "Wie dem abzuhelfen ist, weiß ich
nicht zu raten..., daß das Recht jemals
wieder dazu gelangt, aus dem Empfinden
des Volkes hervorzuwachsen und dadurch ihm
auch verständlich zuWerden,aufdiesekühneHoff-
nung verzichten wir." Zu diesem resignierten
Verzicht liegt nun aber heute, knapp ein Jahr
nach jener Äußerung, kein Grund mehr vor.
Wir können mit Genugtuung sagen: die Dinge
haben sich bereits geändert; wenigstens ist
eine grundstürzende Änderung so in die Wege
geleitet, daß sie wie ein Sauerteig die ganze
Rechtspflege und die Rechtswissenschaft in ab¬
sehbarer Zeit durchziehen muß. Wir besitzen
heute in Deutschland, wie der Mehrzahl der
Leser vielleicht bekannt geworden sein wird,
eine große Vereinigung "Recht und Wirtschaft",
die in ihrer endgültigen Organisation unter
der Ägide des Oberlandesgerichts in Jena
ins Leben trat und die als machtvolle Um-

[Ende Spaltensatz]
Maßgebliches und Unmaßgebliches

jetzt noch sehr beherzigenswerte Anweisung gibt, daß, wer aus fremder Sprache
ins Deutsche übersetzen will, „einen großen Vorrath teutscher Wörter in Bereit¬
schaft haben" muß und auch „so weit in der teutschen Sprache gekommen sein"
muß, „daß er dieselbe nach ihren Gründen und Vermögen anzusehen und rechte
deutsche Gerätschaft, je nachdem es sein Dollmetscher erfodert, heraus zu langen"
in der Lage sein muß, und endlich unter der Überschrift „Von Teutschlands und
Teutschen Skribenten" eine Art Literaturgeschichte, in der er römische Schriftsteller
und von deutschen u. a. Einhard, Otto von Freisingen, Luther, Albrecht Dürer,
Martin Opitz, Philipp Harsdörffer und Moscherosch erwähnt.

Schottelius hat eine ungeheuer große Arbeitskraft besessen und hat in mehr
als einer Beziehung bahnbrechend gewirkt, so daß es zu bedauern ist, daß seine
Lebenszeit nicht ausgereicht hat, um ein vom Palmenorden geplantes Lexikon der
deutschen Sprachkunst, zu dem er in der „Hauptsprache" Grundlinien angibt, zur
Ausführung zu bringen. Seine grammatischen Leistungen, auf deren Grundlage
hernach fast alle Grammatiker der nächsten hundert Jahre, wie Andreas Tscherning,
Ernst Stieler, Tobias Eifler, Hermann Wabe und andere weitergebaut haben,
sichern ihm aber einen unvergänglichen Platz in der Geschichte der deutschen
Literatur und Sprache.




Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Justiz

Rechtsunsicherheit vor den Gerichten. In
den Grenzboten vom Juli vorigen Jahres
(Ur. 29) veröffentlichte ein gebildeter Nicht-
jurist, Professor Dr. Treck (München), einen
anklagenden Aufsatz unter der Überschrift:
„Das Recht als Ursache der Rechtsunsicher¬
heit." Er berichtete von zwei ihm bekannt
gewordenen Testamenten, die wegen ganz
nebensächlicher Formfehler vom Gerichte für
ungültig erklärt worden sind, wobei entgegen
jedem Laienverstand und entgegen der klaren
letztwilligen Verfügung des Erblassers Recht
zu Unrecht verkehrt wurde. Diese Anklage
ist berechtigt, und einer der Fälle hat be¬
sonders dazu beigetragen, die Lehren von
Professor Erich Danz in seinem Buche über
die „Auslegung der Rechtsgeschäfte" zu stützen.
Selbst das Reichsgericht ist zeitweise an solchen
merkwürdigen Buchstabeninterpretationen nicht
schuldlos gewesen, und Professor Dr. Senat
steht mit seiner Meinung durchaus nicht
vereinzelt da, wenn er an der genannten
Stelle sagte: „So segnet sich jeder Mensch,

[Spaltenumbruch]

wenn er nichts mit den Gerichten zu tun hat,
und der Laie ist nur zu leicht versucht, sie
nicht mehr für eine Quelle des Rechts, sondern
der Rechtsunsicherheit zuhalten." Dann fuhr
er fort: „Wie dem abzuhelfen ist, weiß ich
nicht zu raten..., daß das Recht jemals
wieder dazu gelangt, aus dem Empfinden
des Volkes hervorzuwachsen und dadurch ihm
auch verständlich zuWerden,aufdiesekühneHoff-
nung verzichten wir." Zu diesem resignierten
Verzicht liegt nun aber heute, knapp ein Jahr
nach jener Äußerung, kein Grund mehr vor.
Wir können mit Genugtuung sagen: die Dinge
haben sich bereits geändert; wenigstens ist
eine grundstürzende Änderung so in die Wege
geleitet, daß sie wie ein Sauerteig die ganze
Rechtspflege und die Rechtswissenschaft in ab¬
sehbarer Zeit durchziehen muß. Wir besitzen
heute in Deutschland, wie der Mehrzahl der
Leser vielleicht bekannt geworden sein wird,
eine große Vereinigung „Recht und Wirtschaft",
die in ihrer endgültigen Organisation unter
der Ägide des Oberlandesgerichts in Jena
ins Leben trat und die als machtvolle Um-

[Ende Spaltensatz]
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0596" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/321681"/>
          <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_2509" prev="#ID_2508"> jetzt noch sehr beherzigenswerte Anweisung gibt, daß, wer aus fremder Sprache<lb/>
ins Deutsche übersetzen will, &#x201E;einen großen Vorrath teutscher Wörter in Bereit¬<lb/>
schaft haben" muß und auch &#x201E;so weit in der teutschen Sprache gekommen sein"<lb/>
muß, &#x201E;daß er dieselbe nach ihren Gründen und Vermögen anzusehen und rechte<lb/>
deutsche Gerätschaft, je nachdem es sein Dollmetscher erfodert, heraus zu langen"<lb/>
in der Lage sein muß, und endlich unter der Überschrift &#x201E;Von Teutschlands und<lb/>
Teutschen Skribenten" eine Art Literaturgeschichte, in der er römische Schriftsteller<lb/>
und von deutschen u. a. Einhard, Otto von Freisingen, Luther, Albrecht Dürer,<lb/>
Martin Opitz, Philipp Harsdörffer und Moscherosch erwähnt.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2510"> Schottelius hat eine ungeheuer große Arbeitskraft besessen und hat in mehr<lb/>
als einer Beziehung bahnbrechend gewirkt, so daß es zu bedauern ist, daß seine<lb/>
Lebenszeit nicht ausgereicht hat, um ein vom Palmenorden geplantes Lexikon der<lb/>
deutschen Sprachkunst, zu dem er in der &#x201E;Hauptsprache" Grundlinien angibt, zur<lb/>
Ausführung zu bringen. Seine grammatischen Leistungen, auf deren Grundlage<lb/>
hernach fast alle Grammatiker der nächsten hundert Jahre, wie Andreas Tscherning,<lb/>
Ernst Stieler, Tobias Eifler, Hermann Wabe und andere weitergebaut haben,<lb/>
sichern ihm aber einen unvergänglichen Platz in der Geschichte der deutschen<lb/>
Literatur und Sprache.</p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        </div>
        <div n="1">
          <head> Maßgebliches und Unmaßgebliches</head><lb/>
          <cb type="start"/>
          <div n="2">
            <head> Justiz</head>
            <p xml:id="ID_2511" next="#ID_2512"> Rechtsunsicherheit vor den Gerichten. In<lb/>
den Grenzboten vom Juli vorigen Jahres<lb/>
(Ur. 29) veröffentlichte ein gebildeter Nicht-<lb/>
jurist, Professor Dr. Treck (München), einen<lb/>
anklagenden Aufsatz unter der Überschrift:<lb/>
&#x201E;Das Recht als Ursache der Rechtsunsicher¬<lb/>
heit." Er berichtete von zwei ihm bekannt<lb/>
gewordenen Testamenten, die wegen ganz<lb/>
nebensächlicher Formfehler vom Gerichte für<lb/>
ungültig erklärt worden sind, wobei entgegen<lb/>
jedem Laienverstand und entgegen der klaren<lb/>
letztwilligen Verfügung des Erblassers Recht<lb/>
zu Unrecht verkehrt wurde. Diese Anklage<lb/>
ist berechtigt, und einer der Fälle hat be¬<lb/>
sonders dazu beigetragen, die Lehren von<lb/>
Professor Erich Danz in seinem Buche über<lb/>
die &#x201E;Auslegung der Rechtsgeschäfte" zu stützen.<lb/>
Selbst das Reichsgericht ist zeitweise an solchen<lb/>
merkwürdigen Buchstabeninterpretationen nicht<lb/>
schuldlos gewesen, und Professor Dr. Senat<lb/>
steht mit seiner Meinung durchaus nicht<lb/>
vereinzelt da, wenn er an der genannten<lb/>
Stelle sagte: &#x201E;So segnet sich jeder Mensch,</p>
            <cb/><lb/>
            <p xml:id="ID_2512" prev="#ID_2511" next="#ID_2513"> wenn er nichts mit den Gerichten zu tun hat,<lb/>
und der Laie ist nur zu leicht versucht, sie<lb/>
nicht mehr für eine Quelle des Rechts, sondern<lb/>
der Rechtsunsicherheit zuhalten." Dann fuhr<lb/>
er fort: &#x201E;Wie dem abzuhelfen ist, weiß ich<lb/>
nicht zu raten..., daß das Recht jemals<lb/>
wieder dazu gelangt, aus dem Empfinden<lb/>
des Volkes hervorzuwachsen und dadurch ihm<lb/>
auch verständlich zuWerden,aufdiesekühneHoff-<lb/>
nung verzichten wir." Zu diesem resignierten<lb/>
Verzicht liegt nun aber heute, knapp ein Jahr<lb/>
nach jener Äußerung, kein Grund mehr vor.<lb/>
Wir können mit Genugtuung sagen: die Dinge<lb/>
haben sich bereits geändert; wenigstens ist<lb/>
eine grundstürzende Änderung so in die Wege<lb/>
geleitet, daß sie wie ein Sauerteig die ganze<lb/>
Rechtspflege und die Rechtswissenschaft in ab¬<lb/>
sehbarer Zeit durchziehen muß. Wir besitzen<lb/>
heute in Deutschland, wie der Mehrzahl der<lb/>
Leser vielleicht bekannt geworden sein wird,<lb/>
eine große Vereinigung &#x201E;Recht und Wirtschaft",<lb/>
die in ihrer endgültigen Organisation unter<lb/>
der Ägide des Oberlandesgerichts in Jena<lb/>
ins Leben trat und die als machtvolle Um-</p>
            <cb type="end"/><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0596] Maßgebliches und Unmaßgebliches jetzt noch sehr beherzigenswerte Anweisung gibt, daß, wer aus fremder Sprache ins Deutsche übersetzen will, „einen großen Vorrath teutscher Wörter in Bereit¬ schaft haben" muß und auch „so weit in der teutschen Sprache gekommen sein" muß, „daß er dieselbe nach ihren Gründen und Vermögen anzusehen und rechte deutsche Gerätschaft, je nachdem es sein Dollmetscher erfodert, heraus zu langen" in der Lage sein muß, und endlich unter der Überschrift „Von Teutschlands und Teutschen Skribenten" eine Art Literaturgeschichte, in der er römische Schriftsteller und von deutschen u. a. Einhard, Otto von Freisingen, Luther, Albrecht Dürer, Martin Opitz, Philipp Harsdörffer und Moscherosch erwähnt. Schottelius hat eine ungeheuer große Arbeitskraft besessen und hat in mehr als einer Beziehung bahnbrechend gewirkt, so daß es zu bedauern ist, daß seine Lebenszeit nicht ausgereicht hat, um ein vom Palmenorden geplantes Lexikon der deutschen Sprachkunst, zu dem er in der „Hauptsprache" Grundlinien angibt, zur Ausführung zu bringen. Seine grammatischen Leistungen, auf deren Grundlage hernach fast alle Grammatiker der nächsten hundert Jahre, wie Andreas Tscherning, Ernst Stieler, Tobias Eifler, Hermann Wabe und andere weitergebaut haben, sichern ihm aber einen unvergänglichen Platz in der Geschichte der deutschen Literatur und Sprache. Maßgebliches und Unmaßgebliches Justiz Rechtsunsicherheit vor den Gerichten. In den Grenzboten vom Juli vorigen Jahres (Ur. 29) veröffentlichte ein gebildeter Nicht- jurist, Professor Dr. Treck (München), einen anklagenden Aufsatz unter der Überschrift: „Das Recht als Ursache der Rechtsunsicher¬ heit." Er berichtete von zwei ihm bekannt gewordenen Testamenten, die wegen ganz nebensächlicher Formfehler vom Gerichte für ungültig erklärt worden sind, wobei entgegen jedem Laienverstand und entgegen der klaren letztwilligen Verfügung des Erblassers Recht zu Unrecht verkehrt wurde. Diese Anklage ist berechtigt, und einer der Fälle hat be¬ sonders dazu beigetragen, die Lehren von Professor Erich Danz in seinem Buche über die „Auslegung der Rechtsgeschäfte" zu stützen. Selbst das Reichsgericht ist zeitweise an solchen merkwürdigen Buchstabeninterpretationen nicht schuldlos gewesen, und Professor Dr. Senat steht mit seiner Meinung durchaus nicht vereinzelt da, wenn er an der genannten Stelle sagte: „So segnet sich jeder Mensch, wenn er nichts mit den Gerichten zu tun hat, und der Laie ist nur zu leicht versucht, sie nicht mehr für eine Quelle des Rechts, sondern der Rechtsunsicherheit zuhalten." Dann fuhr er fort: „Wie dem abzuhelfen ist, weiß ich nicht zu raten..., daß das Recht jemals wieder dazu gelangt, aus dem Empfinden des Volkes hervorzuwachsen und dadurch ihm auch verständlich zuWerden,aufdiesekühneHoff- nung verzichten wir." Zu diesem resignierten Verzicht liegt nun aber heute, knapp ein Jahr nach jener Äußerung, kein Grund mehr vor. Wir können mit Genugtuung sagen: die Dinge haben sich bereits geändert; wenigstens ist eine grundstürzende Änderung so in die Wege geleitet, daß sie wie ein Sauerteig die ganze Rechtspflege und die Rechtswissenschaft in ab¬ sehbarer Zeit durchziehen muß. Wir besitzen heute in Deutschland, wie der Mehrzahl der Leser vielleicht bekannt geworden sein wird, eine große Vereinigung „Recht und Wirtschaft", die in ihrer endgültigen Organisation unter der Ägide des Oberlandesgerichts in Jena ins Leben trat und die als machtvolle Um-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321082
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321082/596
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321082/596>, abgerufen am 19.05.2024.