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Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Viertes Vierteljahr.

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Rußland und Rumänien
von Professor Dr. Lonrad Bornhak

ußland betrachtet die Balkanstaaten als seine natürlichen Ver¬
bündeten, einmal im Sinne des Panslawismus vom Standpunkte
der Stammesgemeinschaft und, soweit das wie bei Griechen und
Rumänen nicht ausreicht, vom Standpunkte der Religions¬
gemeinschaft. Daher schulden die Balkanstaateu Nußland blind¬
lings Heeresfolge und, soweit sie diese verweigern oder sich gar auf die feind¬
liche Seite schlagen, begehen sie Verrat an der slawischen Sache und an der
Orthodoxie. Dabei ist Nußland aber keineswegs geneigt, den Balkanstaaten
Gleichberechtigung zuzugestehen. Es betrachtet sie nur als seine Vasallen.

Die beiden Donaufürstentümer Moldau und Walachei unter türkischer
Oberhoheit waren seit dem Vordringen Rußlands an das Schwarze Meer unter
Kaiserin Katharina der Zweiten mehr und mehr unter russischen Einfluß ge¬
raten, der im Frieden von Kutschnk-Kainardje von 1774 geradezu als eine Art
Schutzgewalt Rußlands über die Fürstentümer gegenüber der Pforte anerkannt
wurde. Diese Beschützerrolle hinderte Rußland freilich nicht, der Moldau 1812
Bessarabien mit der Donaumündung wegzunehmen. Der Friede von Adrianopel
von 1829 regelte die Stellung der Fürstentümer zur Pforte von neuem. Da
Rußland die Rechte der Fürstentümer gewährleistet hatte, wurde es neben der
Türkei gewissermaßen die zweite Schutzmacht.

Erst der Pariser Frieden von 1856 machte dieser Stellung Rußlands ein
Ende. Die Fürstentümer blieben türkische Vasallenstaaten, und die Moldau
erhielt sogar einen Streifen von Bessarabien zurück, um Nußland von der
Donau abzudrängen. Bald darauf vereinigten sich die beiden Fürstentümer
unter dem Obersten Cusa zum Fürstentum Rumänien und wählten 1866 den
Prinzen Karl von Hohenzollern zu ihrem Fürsten.

Der russisch-türkische Krieg mußte 1877 mit dem Einmärsche der Russen
in Rumänien beginnen, das ja völkerrechtlich als türkischer Vasallenstaat noch
zum türkischen Reiche gehörte, zumal das unmittelbare türkische Staatsgebiet in
Europa keine Landgrenze mit Rußland hatte. Die Rumänen ließen diesen
Einmarsch geschehen und erklärten ihre Unabhängigkeit, konnten jedoch ihre
Zulassung als Bundesgenossen von Rußland nicht erreichen. Erst in der
großen Not nach den Niederlagen von Plewna drahtete der russische Ober¬
befehlshaber, Großfürst Nikolaus, an den Fürsten Karl: "Die christliche Sache




Rußland und Rumänien
von Professor Dr. Lonrad Bornhak

ußland betrachtet die Balkanstaaten als seine natürlichen Ver¬
bündeten, einmal im Sinne des Panslawismus vom Standpunkte
der Stammesgemeinschaft und, soweit das wie bei Griechen und
Rumänen nicht ausreicht, vom Standpunkte der Religions¬
gemeinschaft. Daher schulden die Balkanstaateu Nußland blind¬
lings Heeresfolge und, soweit sie diese verweigern oder sich gar auf die feind¬
liche Seite schlagen, begehen sie Verrat an der slawischen Sache und an der
Orthodoxie. Dabei ist Nußland aber keineswegs geneigt, den Balkanstaaten
Gleichberechtigung zuzugestehen. Es betrachtet sie nur als seine Vasallen.

Die beiden Donaufürstentümer Moldau und Walachei unter türkischer
Oberhoheit waren seit dem Vordringen Rußlands an das Schwarze Meer unter
Kaiserin Katharina der Zweiten mehr und mehr unter russischen Einfluß ge¬
raten, der im Frieden von Kutschnk-Kainardje von 1774 geradezu als eine Art
Schutzgewalt Rußlands über die Fürstentümer gegenüber der Pforte anerkannt
wurde. Diese Beschützerrolle hinderte Rußland freilich nicht, der Moldau 1812
Bessarabien mit der Donaumündung wegzunehmen. Der Friede von Adrianopel
von 1829 regelte die Stellung der Fürstentümer zur Pforte von neuem. Da
Rußland die Rechte der Fürstentümer gewährleistet hatte, wurde es neben der
Türkei gewissermaßen die zweite Schutzmacht.

Erst der Pariser Frieden von 1856 machte dieser Stellung Rußlands ein
Ende. Die Fürstentümer blieben türkische Vasallenstaaten, und die Moldau
erhielt sogar einen Streifen von Bessarabien zurück, um Nußland von der
Donau abzudrängen. Bald darauf vereinigten sich die beiden Fürstentümer
unter dem Obersten Cusa zum Fürstentum Rumänien und wählten 1866 den
Prinzen Karl von Hohenzollern zu ihrem Fürsten.

Der russisch-türkische Krieg mußte 1877 mit dem Einmärsche der Russen
in Rumänien beginnen, das ja völkerrechtlich als türkischer Vasallenstaat noch
zum türkischen Reiche gehörte, zumal das unmittelbare türkische Staatsgebiet in
Europa keine Landgrenze mit Rußland hatte. Die Rumänen ließen diesen
Einmarsch geschehen und erklärten ihre Unabhängigkeit, konnten jedoch ihre
Zulassung als Bundesgenossen von Rußland nicht erreichen. Erst in der
großen Not nach den Niederlagen von Plewna drahtete der russische Ober¬
befehlshaber, Großfürst Nikolaus, an den Fürsten Karl: „Die christliche Sache


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[0347] [Abbildung] Rußland und Rumänien von Professor Dr. Lonrad Bornhak ußland betrachtet die Balkanstaaten als seine natürlichen Ver¬ bündeten, einmal im Sinne des Panslawismus vom Standpunkte der Stammesgemeinschaft und, soweit das wie bei Griechen und Rumänen nicht ausreicht, vom Standpunkte der Religions¬ gemeinschaft. Daher schulden die Balkanstaateu Nußland blind¬ lings Heeresfolge und, soweit sie diese verweigern oder sich gar auf die feind¬ liche Seite schlagen, begehen sie Verrat an der slawischen Sache und an der Orthodoxie. Dabei ist Nußland aber keineswegs geneigt, den Balkanstaaten Gleichberechtigung zuzugestehen. Es betrachtet sie nur als seine Vasallen. Die beiden Donaufürstentümer Moldau und Walachei unter türkischer Oberhoheit waren seit dem Vordringen Rußlands an das Schwarze Meer unter Kaiserin Katharina der Zweiten mehr und mehr unter russischen Einfluß ge¬ raten, der im Frieden von Kutschnk-Kainardje von 1774 geradezu als eine Art Schutzgewalt Rußlands über die Fürstentümer gegenüber der Pforte anerkannt wurde. Diese Beschützerrolle hinderte Rußland freilich nicht, der Moldau 1812 Bessarabien mit der Donaumündung wegzunehmen. Der Friede von Adrianopel von 1829 regelte die Stellung der Fürstentümer zur Pforte von neuem. Da Rußland die Rechte der Fürstentümer gewährleistet hatte, wurde es neben der Türkei gewissermaßen die zweite Schutzmacht. Erst der Pariser Frieden von 1856 machte dieser Stellung Rußlands ein Ende. Die Fürstentümer blieben türkische Vasallenstaaten, und die Moldau erhielt sogar einen Streifen von Bessarabien zurück, um Nußland von der Donau abzudrängen. Bald darauf vereinigten sich die beiden Fürstentümer unter dem Obersten Cusa zum Fürstentum Rumänien und wählten 1866 den Prinzen Karl von Hohenzollern zu ihrem Fürsten. Der russisch-türkische Krieg mußte 1877 mit dem Einmärsche der Russen in Rumänien beginnen, das ja völkerrechtlich als türkischer Vasallenstaat noch zum türkischen Reiche gehörte, zumal das unmittelbare türkische Staatsgebiet in Europa keine Landgrenze mit Rußland hatte. Die Rumänen ließen diesen Einmarsch geschehen und erklärten ihre Unabhängigkeit, konnten jedoch ihre Zulassung als Bundesgenossen von Rußland nicht erreichen. Erst in der großen Not nach den Niederlagen von Plewna drahtete der russische Ober¬ befehlshaber, Großfürst Nikolaus, an den Fürsten Karl: „Die christliche Sache

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341903_330971/347>, abgerufen am 27.04.2024.