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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Zweites Vierteljahr.

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Gage nicht: Andere haben mehr Geld und
verdienen mehr als ich,- die sollen
Kriegsanleihe zeichnen!
Sage auch nicht: Was machen meine paar
hundert oder paar tausend Mark aus,
da doch Milliarden gebraucht werden!
tend sage noch weniger: Ich habe schon
bei früheren Anleihen gezeichnet und
damit meine Pflicht getan!
uf jede Mark
(5s ist wie bei der Nagelung unserer
Kriegswahrzeichen,- jeder einzelne der
vielen tausend eisernen Nagel ist winzig.
Aber in ihrer Gesamtheit umfangen sie
das Gebilde mit einem ehernen Panzer.
So muß auch unser deutsches Vaterland
geschützt und gesichert werden durch das
freudige Geldopfer der großen und der
kleinen Sparer. Jetzt, in der Stunde
der Entscheidung, darf keiner zögern
und kemsr fehlen!
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Das alte deutsche "Reichsland" in Galizien
Professor Raimund Friedrich Raindl von

le heutigen westgalizischm Bezirkshauptmannschaften Biala,
Wadowice und Saybusch, die fich an Schlesien anlehnen, bilden
das Gebiet der einstigen Herzogtümer Auschwitz und Zator*).
Diese galten noch vor einigen Jahrzehnten an maßgebender
Stelle als deutsches Reichsland.

Bekanntlich hat die deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 den Eintritt
des Kaisers von Österreich mit seinen gesamten vormals zum Deutschen Reiche
gehörigen Besitzungen in den Deutschen Bund festgestellt. Als drei Jahre
später ein Verzeichnis der zum Bunde gehörigen Länder angelegt wurde, führte
die österreichische Regierung unter den in ihrem Besitz befindlichen Reichslanden
"den österreichischen Anteil an dem Herzogtum Schlesien mit Inbegriff der
böhmisch-schlesischen Herzogtümer Auschwitz und Zator" an.

Das war damals und noch bis 1866 geltende Anschauung, Die Herzog¬
tümer wurden als vöhmisch-schlesische Gebiete angesehen und waren mit Galizien
nur zu Verwaltungszwecken verbunden. Ebenso wie die Bukowina 1786 bis
1849 zur Vereinfachung der Geschäfte mit Galizien vereinigt war.

Wie 1818 so hat man schon früher die Zugehörigkeit von Auschwitz und
Zator zu den böhmisch-deutschen Landen betont. Bei der ersten Teilung
Polens (1772) wurde das Recht Österreichs auf diese Gebiete, auf die alte
Zugehörigkeit der Herzogtümer zu Schlesien und Böhmen gestützt, und noch
früher hat Ferdinand der Erste diese Gebiete als Zubehör der böhmischen
Länder in Anspruch genommen.

Die Verbindung der Herzogtümer mit Polen wurde also stets als staats¬
rechtlich anfechtbar angesehen. Dies entspricht auch vollständig den Tatsachen,
wie aus dem Folgenden hervorgeht.

Ganz Schlesien, zu dem auch Auschwitz und Zator gehörten, waren
ursprünglich polnisches Gebiet. Infolge der seit dem zwölften Jahrhundert



') Die urkundlichen Belege zum folgenden in der trefflichen Arbeit Professor G. Seeliger,
Die Deutschen in den WestbeSkiden und die Herzogtümer Auschwitz und Zator (Petermanns
Mitteilungen 1916, November), und in meinen "Beiträgen zur Geschichte deS deutschen
Rechts in Galizien, VII. Deutsches Recht und deutsche Ansiedlung in den einstigen Herzog¬
tümern Änschwitz und Zator" (Archiv für österreichische Geschichte, 96. Bd. s1907>. S. 361ff.).
Ferner: "Geschichte der Deutschen in den Karpathenländern", I und III (Gotha); "Die
Deutschen in Galizien und der Bukowina". Frankfurt 1916.


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Gage nicht: Andere haben mehr Geld und
verdienen mehr als ich,- die sollen
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Sage auch nicht: Was machen meine paar
hundert oder paar tausend Mark aus,
da doch Milliarden gebraucht werden!
tend sage noch weniger: Ich habe schon
bei früheren Anleihen gezeichnet und
damit meine Pflicht getan!
uf jede Mark
(5s ist wie bei der Nagelung unserer
Kriegswahrzeichen,- jeder einzelne der
vielen tausend eisernen Nagel ist winzig.
Aber in ihrer Gesamtheit umfangen sie
das Gebilde mit einem ehernen Panzer.
So muß auch unser deutsches Vaterland
geschützt und gesichert werden durch das
freudige Geldopfer der großen und der
kleinen Sparer. Jetzt, in der Stunde
der Entscheidung, darf keiner zögern
und kemsr fehlen!
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Das alte deutsche „Reichsland" in Galizien
Professor Raimund Friedrich Raindl von

le heutigen westgalizischm Bezirkshauptmannschaften Biala,
Wadowice und Saybusch, die fich an Schlesien anlehnen, bilden
das Gebiet der einstigen Herzogtümer Auschwitz und Zator*).
Diese galten noch vor einigen Jahrzehnten an maßgebender
Stelle als deutsches Reichsland.

Bekanntlich hat die deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 den Eintritt
des Kaisers von Österreich mit seinen gesamten vormals zum Deutschen Reiche
gehörigen Besitzungen in den Deutschen Bund festgestellt. Als drei Jahre
später ein Verzeichnis der zum Bunde gehörigen Länder angelegt wurde, führte
die österreichische Regierung unter den in ihrem Besitz befindlichen Reichslanden
„den österreichischen Anteil an dem Herzogtum Schlesien mit Inbegriff der
böhmisch-schlesischen Herzogtümer Auschwitz und Zator" an.

Das war damals und noch bis 1866 geltende Anschauung, Die Herzog¬
tümer wurden als vöhmisch-schlesische Gebiete angesehen und waren mit Galizien
nur zu Verwaltungszwecken verbunden. Ebenso wie die Bukowina 1786 bis
1849 zur Vereinfachung der Geschäfte mit Galizien vereinigt war.

Wie 1818 so hat man schon früher die Zugehörigkeit von Auschwitz und
Zator zu den böhmisch-deutschen Landen betont. Bei der ersten Teilung
Polens (1772) wurde das Recht Österreichs auf diese Gebiete, auf die alte
Zugehörigkeit der Herzogtümer zu Schlesien und Böhmen gestützt, und noch
früher hat Ferdinand der Erste diese Gebiete als Zubehör der böhmischen
Länder in Anspruch genommen.

Die Verbindung der Herzogtümer mit Polen wurde also stets als staats¬
rechtlich anfechtbar angesehen. Dies entspricht auch vollständig den Tatsachen,
wie aus dem Folgenden hervorgeht.

Ganz Schlesien, zu dem auch Auschwitz und Zator gehörten, waren
ursprünglich polnisches Gebiet. Infolge der seit dem zwölften Jahrhundert



') Die urkundlichen Belege zum folgenden in der trefflichen Arbeit Professor G. Seeliger,
Die Deutschen in den WestbeSkiden und die Herzogtümer Auschwitz und Zator (Petermanns
Mitteilungen 1916, November), und in meinen „Beiträgen zur Geschichte deS deutschen
Rechts in Galizien, VII. Deutsches Recht und deutsche Ansiedlung in den einstigen Herzog¬
tümern Änschwitz und Zator" (Archiv für österreichische Geschichte, 96. Bd. s1907>. S. 361ff.).
Ferner: „Geschichte der Deutschen in den Karpathenländern", I und III (Gotha); „Die
Deutschen in Galizien und der Bukowina". Frankfurt 1916.
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[0068] [Abbildung] in Gage nicht: Andere haben mehr Geld und verdienen mehr als ich,- die sollen Kriegsanleihe zeichnen! Sage auch nicht: Was machen meine paar hundert oder paar tausend Mark aus, da doch Milliarden gebraucht werden! tend sage noch weniger: Ich habe schon bei früheren Anleihen gezeichnet und damit meine Pflicht getan! uf jede Mark (5s ist wie bei der Nagelung unserer Kriegswahrzeichen,- jeder einzelne der vielen tausend eisernen Nagel ist winzig. Aber in ihrer Gesamtheit umfangen sie das Gebilde mit einem ehernen Panzer. So muß auch unser deutsches Vaterland geschützt und gesichert werden durch das freudige Geldopfer der großen und der kleinen Sparer. Jetzt, in der Stunde der Entscheidung, darf keiner zögern und kemsr fehlen! W»«WWW!W»UMNmw« Das alte deutsche „Reichsland" in Galizien Professor Raimund Friedrich Raindl von le heutigen westgalizischm Bezirkshauptmannschaften Biala, Wadowice und Saybusch, die fich an Schlesien anlehnen, bilden das Gebiet der einstigen Herzogtümer Auschwitz und Zator*). Diese galten noch vor einigen Jahrzehnten an maßgebender Stelle als deutsches Reichsland. Bekanntlich hat die deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 den Eintritt des Kaisers von Österreich mit seinen gesamten vormals zum Deutschen Reiche gehörigen Besitzungen in den Deutschen Bund festgestellt. Als drei Jahre später ein Verzeichnis der zum Bunde gehörigen Länder angelegt wurde, führte die österreichische Regierung unter den in ihrem Besitz befindlichen Reichslanden „den österreichischen Anteil an dem Herzogtum Schlesien mit Inbegriff der böhmisch-schlesischen Herzogtümer Auschwitz und Zator" an. Das war damals und noch bis 1866 geltende Anschauung, Die Herzog¬ tümer wurden als vöhmisch-schlesische Gebiete angesehen und waren mit Galizien nur zu Verwaltungszwecken verbunden. Ebenso wie die Bukowina 1786 bis 1849 zur Vereinfachung der Geschäfte mit Galizien vereinigt war. Wie 1818 so hat man schon früher die Zugehörigkeit von Auschwitz und Zator zu den böhmisch-deutschen Landen betont. Bei der ersten Teilung Polens (1772) wurde das Recht Österreichs auf diese Gebiete, auf die alte Zugehörigkeit der Herzogtümer zu Schlesien und Böhmen gestützt, und noch früher hat Ferdinand der Erste diese Gebiete als Zubehör der böhmischen Länder in Anspruch genommen. Die Verbindung der Herzogtümer mit Polen wurde also stets als staats¬ rechtlich anfechtbar angesehen. Dies entspricht auch vollständig den Tatsachen, wie aus dem Folgenden hervorgeht. Ganz Schlesien, zu dem auch Auschwitz und Zator gehörten, waren ursprünglich polnisches Gebiet. Infolge der seit dem zwölften Jahrhundert ') Die urkundlichen Belege zum folgenden in der trefflichen Arbeit Professor G. Seeliger, Die Deutschen in den WestbeSkiden und die Herzogtümer Auschwitz und Zator (Petermanns Mitteilungen 1916, November), und in meinen „Beiträgen zur Geschichte deS deutschen Rechts in Galizien, VII. Deutsches Recht und deutsche Ansiedlung in den einstigen Herzog¬ tümern Änschwitz und Zator" (Archiv für österreichische Geschichte, 96. Bd. s1907>. S. 361ff.). Ferner: „Geschichte der Deutschen in den Karpathenländern", I und III (Gotha); „Die Deutschen in Galizien und der Bukowina". Frankfurt 1916.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_331841/68>, abgerufen am 08.05.2024.