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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Erstes Vierteljahr.

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Kirche und politische Parteien

keit etwa eines alten kaufmännischen Angestellten, der, bei spärlichem Gehalt, ohne
Ersparnisse und ohne Recht auf Pension, im Dienste seines Chefs sich verbraucht
batie und vor dem Tage zitterte, da der junge Erbe ihm kündigen und ihn ohne
Aussicht auf einen anderen Posten auf die Straße setzen würde? Er sah sich, samt seiner
Familie, den Launen des Brodherrn erbarmungslos ausgeliefert und gezwungen,
jede Art von seelischer Demütigung und Mißhandlung schweigend zu ertragen.
Dieser Sklave muß die Freiheit erhalten, an das Gericht seiner Standesgenossen zu
appellieren-, diesem Despoten muß die Möglichkeit genommen werden, zynisch oder
gedankenlos mit Menschenschicksalen zu spielen.

Die Massen, die sich an das Wort Räte klammern und mit der gelassenen
Gesetzesfabrikation der Nationalversammlung nichts anzufangen wissen: es ist eben
solche Sicherung, die sie verlangen. Sie fühlen ganz gut: diese oder jene Ver¬
fassung ändert nichts an ihrem Lose, dem Brodherrn, dem Beamten, dem Vor¬
gesetzten ausgeliefert zu sein. Wenn hierin alles beim Alten bleibt, was haben
sie dann von der Revolution? Ihre Sehnsucht wissen sie nicht zu formulieren; es
ist Instinkt, der sie treibt. Warum kommt man ihnen nicht zu Hilfe? Warum
verkündet man das neue Recht des Gehorchenden, öffentlich und von Rechts wegen
kontrollieren zu dürfen, nicht von allen Tribünen, Kanzeln und Rednerpulten?
Warum macht man daraus nicht eine lodernde Fackel, ein rauschendes Banner der
umgewandelten Zeit? Wäre es nicht auch taktisch klüger, dem Volk diesen Wunsch
von den Lippen zu lesen, ihn laut auszusprechen und freudig zu erfüllen? Würde
man damit nicht den gewissenlosen Hetzern, die das dumpfe Mißtrauen der Massen
zu einem blindwütenden Radikalismus auszunützen verstehen, das Wasser ab¬
graben? Was man statt dessen tut, ist ein offenes oder verstecktes Widerstreben
oder ein unfreiwilliges Nachgeben und Sichzerrenlassen. Auch die Zugeständnisse
der Reichsregierung vom 1. März sind nur ein unschmackhaftes, lompromißartigeS
Gemisch ans den beiden Arten des Nätegedankens.

Langsam schreitet die Menschheit fort. Das Danaidenwerk, um das sie sich
seit Jahrtausenden müht: die Massen zu gemeinsamer Arbeit zu organisieren,
ohne Recht und Freiheit des einzelnen zu vergewaltigen, ist in unseren Tagen
um ein kleines Stückchen gefördert worden. Der Nätegedanke als Form der
Machtkontrolle lebt und wird Macht gewinnen, mit uns oder ohne uns oder
gegen uns. Warum also nicht mit uns, da wir doch, aus der Tiefe unseres
menschlichen und europäischen Gewissens, mit ihm sein können?




Airche und politische Parteien
Professor O. Johannes Wendlclnd von

lachdein die trefflichen Artikel von Albrecht Kaiser in Ur. 52,
Jahrgang 1918, und von Martin Peters in Ur. 3 und 4 dieses
Jahres die Fragen der Trennung von Staat und Kirche be¬
leuchtet huben, sollen die mannigfaltigen Probleme, um die es sich
bei diesem Schlagwort handelt, nicht nochmals erörtert werden.
Ich würde lieber von einer Neuordnung des Verhältnisses von
Staat und Kirche reden. Folgende drei Fragen sind die. dringlichsten: Erstens:
Soll der Staat auch weiterhin finanzielle Beihilfen an die Kirchen leisten?
Zweitens: Soll der Staat in den Staatsschulen auch ferner konfessionellen
Religionsunterricht erteilen lassen? Soll er aus Staatsmitteln theologische
Fakultäten unterhalten, an welchen die künftigen Pfarrer ihre wissenschaftliche
Borbildung für ihr Amt suchen müssen? Drittens: Soll der Staat irgendwelche
Mitwirkung bei der Besetzung kirchenregimentlicher Unter (Konsistorien, z^ber-


Kirche und politische Parteien

keit etwa eines alten kaufmännischen Angestellten, der, bei spärlichem Gehalt, ohne
Ersparnisse und ohne Recht auf Pension, im Dienste seines Chefs sich verbraucht
batie und vor dem Tage zitterte, da der junge Erbe ihm kündigen und ihn ohne
Aussicht auf einen anderen Posten auf die Straße setzen würde? Er sah sich, samt seiner
Familie, den Launen des Brodherrn erbarmungslos ausgeliefert und gezwungen,
jede Art von seelischer Demütigung und Mißhandlung schweigend zu ertragen.
Dieser Sklave muß die Freiheit erhalten, an das Gericht seiner Standesgenossen zu
appellieren-, diesem Despoten muß die Möglichkeit genommen werden, zynisch oder
gedankenlos mit Menschenschicksalen zu spielen.

Die Massen, die sich an das Wort Räte klammern und mit der gelassenen
Gesetzesfabrikation der Nationalversammlung nichts anzufangen wissen: es ist eben
solche Sicherung, die sie verlangen. Sie fühlen ganz gut: diese oder jene Ver¬
fassung ändert nichts an ihrem Lose, dem Brodherrn, dem Beamten, dem Vor¬
gesetzten ausgeliefert zu sein. Wenn hierin alles beim Alten bleibt, was haben
sie dann von der Revolution? Ihre Sehnsucht wissen sie nicht zu formulieren; es
ist Instinkt, der sie treibt. Warum kommt man ihnen nicht zu Hilfe? Warum
verkündet man das neue Recht des Gehorchenden, öffentlich und von Rechts wegen
kontrollieren zu dürfen, nicht von allen Tribünen, Kanzeln und Rednerpulten?
Warum macht man daraus nicht eine lodernde Fackel, ein rauschendes Banner der
umgewandelten Zeit? Wäre es nicht auch taktisch klüger, dem Volk diesen Wunsch
von den Lippen zu lesen, ihn laut auszusprechen und freudig zu erfüllen? Würde
man damit nicht den gewissenlosen Hetzern, die das dumpfe Mißtrauen der Massen
zu einem blindwütenden Radikalismus auszunützen verstehen, das Wasser ab¬
graben? Was man statt dessen tut, ist ein offenes oder verstecktes Widerstreben
oder ein unfreiwilliges Nachgeben und Sichzerrenlassen. Auch die Zugeständnisse
der Reichsregierung vom 1. März sind nur ein unschmackhaftes, lompromißartigeS
Gemisch ans den beiden Arten des Nätegedankens.

Langsam schreitet die Menschheit fort. Das Danaidenwerk, um das sie sich
seit Jahrtausenden müht: die Massen zu gemeinsamer Arbeit zu organisieren,
ohne Recht und Freiheit des einzelnen zu vergewaltigen, ist in unseren Tagen
um ein kleines Stückchen gefördert worden. Der Nätegedanke als Form der
Machtkontrolle lebt und wird Macht gewinnen, mit uns oder ohne uns oder
gegen uns. Warum also nicht mit uns, da wir doch, aus der Tiefe unseres
menschlichen und europäischen Gewissens, mit ihm sein können?




Airche und politische Parteien
Professor O. Johannes Wendlclnd von

lachdein die trefflichen Artikel von Albrecht Kaiser in Ur. 52,
Jahrgang 1918, und von Martin Peters in Ur. 3 und 4 dieses
Jahres die Fragen der Trennung von Staat und Kirche be¬
leuchtet huben, sollen die mannigfaltigen Probleme, um die es sich
bei diesem Schlagwort handelt, nicht nochmals erörtert werden.
Ich würde lieber von einer Neuordnung des Verhältnisses von
Staat und Kirche reden. Folgende drei Fragen sind die. dringlichsten: Erstens:
Soll der Staat auch weiterhin finanzielle Beihilfen an die Kirchen leisten?
Zweitens: Soll der Staat in den Staatsschulen auch ferner konfessionellen
Religionsunterricht erteilen lassen? Soll er aus Staatsmitteln theologische
Fakultäten unterhalten, an welchen die künftigen Pfarrer ihre wissenschaftliche
Borbildung für ihr Amt suchen müssen? Drittens: Soll der Staat irgendwelche
Mitwirkung bei der Besetzung kirchenregimentlicher Unter (Konsistorien, z^ber-


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[0210] Kirche und politische Parteien keit etwa eines alten kaufmännischen Angestellten, der, bei spärlichem Gehalt, ohne Ersparnisse und ohne Recht auf Pension, im Dienste seines Chefs sich verbraucht batie und vor dem Tage zitterte, da der junge Erbe ihm kündigen und ihn ohne Aussicht auf einen anderen Posten auf die Straße setzen würde? Er sah sich, samt seiner Familie, den Launen des Brodherrn erbarmungslos ausgeliefert und gezwungen, jede Art von seelischer Demütigung und Mißhandlung schweigend zu ertragen. Dieser Sklave muß die Freiheit erhalten, an das Gericht seiner Standesgenossen zu appellieren-, diesem Despoten muß die Möglichkeit genommen werden, zynisch oder gedankenlos mit Menschenschicksalen zu spielen. Die Massen, die sich an das Wort Räte klammern und mit der gelassenen Gesetzesfabrikation der Nationalversammlung nichts anzufangen wissen: es ist eben solche Sicherung, die sie verlangen. Sie fühlen ganz gut: diese oder jene Ver¬ fassung ändert nichts an ihrem Lose, dem Brodherrn, dem Beamten, dem Vor¬ gesetzten ausgeliefert zu sein. Wenn hierin alles beim Alten bleibt, was haben sie dann von der Revolution? Ihre Sehnsucht wissen sie nicht zu formulieren; es ist Instinkt, der sie treibt. Warum kommt man ihnen nicht zu Hilfe? Warum verkündet man das neue Recht des Gehorchenden, öffentlich und von Rechts wegen kontrollieren zu dürfen, nicht von allen Tribünen, Kanzeln und Rednerpulten? Warum macht man daraus nicht eine lodernde Fackel, ein rauschendes Banner der umgewandelten Zeit? Wäre es nicht auch taktisch klüger, dem Volk diesen Wunsch von den Lippen zu lesen, ihn laut auszusprechen und freudig zu erfüllen? Würde man damit nicht den gewissenlosen Hetzern, die das dumpfe Mißtrauen der Massen zu einem blindwütenden Radikalismus auszunützen verstehen, das Wasser ab¬ graben? Was man statt dessen tut, ist ein offenes oder verstecktes Widerstreben oder ein unfreiwilliges Nachgeben und Sichzerrenlassen. Auch die Zugeständnisse der Reichsregierung vom 1. März sind nur ein unschmackhaftes, lompromißartigeS Gemisch ans den beiden Arten des Nätegedankens. Langsam schreitet die Menschheit fort. Das Danaidenwerk, um das sie sich seit Jahrtausenden müht: die Massen zu gemeinsamer Arbeit zu organisieren, ohne Recht und Freiheit des einzelnen zu vergewaltigen, ist in unseren Tagen um ein kleines Stückchen gefördert worden. Der Nätegedanke als Form der Machtkontrolle lebt und wird Macht gewinnen, mit uns oder ohne uns oder gegen uns. Warum also nicht mit uns, da wir doch, aus der Tiefe unseres menschlichen und europäischen Gewissens, mit ihm sein können? Airche und politische Parteien Professor O. Johannes Wendlclnd von lachdein die trefflichen Artikel von Albrecht Kaiser in Ur. 52, Jahrgang 1918, und von Martin Peters in Ur. 3 und 4 dieses Jahres die Fragen der Trennung von Staat und Kirche be¬ leuchtet huben, sollen die mannigfaltigen Probleme, um die es sich bei diesem Schlagwort handelt, nicht nochmals erörtert werden. Ich würde lieber von einer Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche reden. Folgende drei Fragen sind die. dringlichsten: Erstens: Soll der Staat auch weiterhin finanzielle Beihilfen an die Kirchen leisten? Zweitens: Soll der Staat in den Staatsschulen auch ferner konfessionellen Religionsunterricht erteilen lassen? Soll er aus Staatsmitteln theologische Fakultäten unterhalten, an welchen die künftigen Pfarrer ihre wissenschaftliche Borbildung für ihr Amt suchen müssen? Drittens: Soll der Staat irgendwelche Mitwirkung bei der Besetzung kirchenregimentlicher Unter (Konsistorien, z^ber-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_335181/210>, abgerufen am 01.05.2024.