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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr.

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Materialien zur ostdeutschen Frage

Die Grenzziehung zwischen Polen einerseits, Mittelschlesien, Brandenburg und
Westpreußen andererseits, ist aus strategischen Gründen vorgenommen. Diese sind
aber im Zeitalter eines durch den Völkerbund international geschützten Besitz,
Standes schlechterdings unhaltbar. Wie willkürlich die in bezug auf°den Osten
gezogenen Grenzen in jeder Beziehung sind, ergibt sich auch daraus, das; die
oberschlesischen Kreise Leobschütz und Ratibor dem tschecko-slowakischen Staate
zugewiesen werden, obgleich Leobschütz 7,6 Prozent, Ratibor 39,7 Prozent
tschechisch-mährische Bevölkerung hat. Auch die Abgrenzung der Bezirke im süd¬
lichen Ostpreußen umfaßt rein'deutsche Kreise, wie Angerburg und Oletzko. Am
krassesten zeigt sich diese Nichtachtung des Selbbestimmungsrcchts darin, das;
Danzig vom Deutschen Reiche getrennt und zum Freistaate gemacht werden soll.
Weder geschichtliche Rechte noch der heutige ethnographische Besitzstand des pol¬
nischen Volkes können gegenüber der deutschen Geschichte und dein deutschen
Charakter dieser Stadt in'Frage kommen. Ein freier Zugang zum Meer, der
die wirtschaftlichen Bedürfnisse Polens befriedigt, kann durch völkerrechtliche
Servituteu, durch Schaffung von Freihafen gesichert werden.




Territoriale Fragen
l. Selbstbestimmung der Bevölkerung.

/V Kein Gebiet darf von Deutschland abgetrennt werden, dessen nationale
Zugehörigkeit durch jahrhundertelange, konfliktlose Vereinigung mit dem deutschen
Staatswesen unbestreitbar bewiesen ist, oder soweit dies nicht zutrifft, dessen
Bevölkerung sich nicht mit der Abtrennung einverstanden erklärt hat. Diese Grund¬
sätze stehen im Einklang mit der von beiden Parteien angenommenen Nechtsgrund-
läge sür die Ordnung der territorialen Fragen, die in den nachstehend nochmals
wiedergegebenen vier Punkten der Kongretzrede des Präsidenten Wilson vom
11, Februar enthalte" ist:

Die anzuwendenden Grundsätze sind die folgenden:

1. "daß jeder Teil der schlictzlichen Auseinandersetzung auf der dem
betreffenden Fall innewohnenden Gerechtigkeit und solchem Adjustierungen auf¬
gebaut sein muß, bei denen die Herbeiführung eines Friedens von Dauer das
Wahrscheinlichste ist,

2. daß Völker und Provinzen nicht von einer Souveränität zur andern
verschachert werden dürfen, gerade als ob sie bloße Gegenstände oder Steine in
einem Spiel wären, sei es auch in dem nun für immer diskreditierten Spiel des
Mächtegleichgewichts, sondern

3. daß jede durch diesen Krieg aufgeworfene territoriale Regelung im
Interesse und zugunsten der beteiligten Bevölkerung getroffen werden muß und
uicht als Teil eines bloßen Ausgleichs oder eines Kompromisses der Ansprüche
nvalisierender Staaten, und

4. daß allen klar umschriebenen nationalen Bestrebungen die weitgehendste
Befriedigung gewährt werden soll, die ihnen gewährt werden kann, ohne neue
Elemente von Zwist und Gegnerschaft zu schaffen, oder alte derartige Elemente
SU verewigen, die wahrscheinlich mit der Zeit deu Frieden Europas und somit
der Welt stören würden."

Außerdem kommt hierbei noch Punkt 2 der Rede des Präsidenten Wilson
M Mount Vernon vom 4. Juli 1918 in Betracht, welcher bestimmt: "Die
^egelung aller Fragen, mögen sie Staatsgebiet,. Souveränität, wirtschaftliche
Vereinbarungen oder politische Beziehungen betreffen, auf der Grundlage der
l'-'eien Annahme dieser Regelung seitens des dadurch unmittelbar betroffenen Volkes
und nicht auf der Grundlage des materiellen Interesses oder Vorteils irgend einer
anderen Nation oder irgend eines anderen Volkes, das um seines äußeren Ein¬
flusses oder seiner Vorherrschaft willen eine andere Regelung wünschen könnte."


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Materialien zur ostdeutschen Frage

Die Grenzziehung zwischen Polen einerseits, Mittelschlesien, Brandenburg und
Westpreußen andererseits, ist aus strategischen Gründen vorgenommen. Diese sind
aber im Zeitalter eines durch den Völkerbund international geschützten Besitz,
Standes schlechterdings unhaltbar. Wie willkürlich die in bezug auf°den Osten
gezogenen Grenzen in jeder Beziehung sind, ergibt sich auch daraus, das; die
oberschlesischen Kreise Leobschütz und Ratibor dem tschecko-slowakischen Staate
zugewiesen werden, obgleich Leobschütz 7,6 Prozent, Ratibor 39,7 Prozent
tschechisch-mährische Bevölkerung hat. Auch die Abgrenzung der Bezirke im süd¬
lichen Ostpreußen umfaßt rein'deutsche Kreise, wie Angerburg und Oletzko. Am
krassesten zeigt sich diese Nichtachtung des Selbbestimmungsrcchts darin, das;
Danzig vom Deutschen Reiche getrennt und zum Freistaate gemacht werden soll.
Weder geschichtliche Rechte noch der heutige ethnographische Besitzstand des pol¬
nischen Volkes können gegenüber der deutschen Geschichte und dein deutschen
Charakter dieser Stadt in'Frage kommen. Ein freier Zugang zum Meer, der
die wirtschaftlichen Bedürfnisse Polens befriedigt, kann durch völkerrechtliche
Servituteu, durch Schaffung von Freihafen gesichert werden.




Territoriale Fragen
l. Selbstbestimmung der Bevölkerung.

/V Kein Gebiet darf von Deutschland abgetrennt werden, dessen nationale
Zugehörigkeit durch jahrhundertelange, konfliktlose Vereinigung mit dem deutschen
Staatswesen unbestreitbar bewiesen ist, oder soweit dies nicht zutrifft, dessen
Bevölkerung sich nicht mit der Abtrennung einverstanden erklärt hat. Diese Grund¬
sätze stehen im Einklang mit der von beiden Parteien angenommenen Nechtsgrund-
läge sür die Ordnung der territorialen Fragen, die in den nachstehend nochmals
wiedergegebenen vier Punkten der Kongretzrede des Präsidenten Wilson vom
11, Februar enthalte« ist:

Die anzuwendenden Grundsätze sind die folgenden:

1. „daß jeder Teil der schlictzlichen Auseinandersetzung auf der dem
betreffenden Fall innewohnenden Gerechtigkeit und solchem Adjustierungen auf¬
gebaut sein muß, bei denen die Herbeiführung eines Friedens von Dauer das
Wahrscheinlichste ist,

2. daß Völker und Provinzen nicht von einer Souveränität zur andern
verschachert werden dürfen, gerade als ob sie bloße Gegenstände oder Steine in
einem Spiel wären, sei es auch in dem nun für immer diskreditierten Spiel des
Mächtegleichgewichts, sondern

3. daß jede durch diesen Krieg aufgeworfene territoriale Regelung im
Interesse und zugunsten der beteiligten Bevölkerung getroffen werden muß und
uicht als Teil eines bloßen Ausgleichs oder eines Kompromisses der Ansprüche
nvalisierender Staaten, und

4. daß allen klar umschriebenen nationalen Bestrebungen die weitgehendste
Befriedigung gewährt werden soll, die ihnen gewährt werden kann, ohne neue
Elemente von Zwist und Gegnerschaft zu schaffen, oder alte derartige Elemente
SU verewigen, die wahrscheinlich mit der Zeit deu Frieden Europas und somit
der Welt stören würden."

Außerdem kommt hierbei noch Punkt 2 der Rede des Präsidenten Wilson
M Mount Vernon vom 4. Juli 1918 in Betracht, welcher bestimmt: „Die
^egelung aller Fragen, mögen sie Staatsgebiet,. Souveränität, wirtschaftliche
Vereinbarungen oder politische Beziehungen betreffen, auf der Grundlage der
l'-'eien Annahme dieser Regelung seitens des dadurch unmittelbar betroffenen Volkes
und nicht auf der Grundlage des materiellen Interesses oder Vorteils irgend einer
anderen Nation oder irgend eines anderen Volkes, das um seines äußeren Ein¬
flusses oder seiner Vorherrschaft willen eine andere Regelung wünschen könnte."


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[0271] Materialien zur ostdeutschen Frage Die Grenzziehung zwischen Polen einerseits, Mittelschlesien, Brandenburg und Westpreußen andererseits, ist aus strategischen Gründen vorgenommen. Diese sind aber im Zeitalter eines durch den Völkerbund international geschützten Besitz, Standes schlechterdings unhaltbar. Wie willkürlich die in bezug auf°den Osten gezogenen Grenzen in jeder Beziehung sind, ergibt sich auch daraus, das; die oberschlesischen Kreise Leobschütz und Ratibor dem tschecko-slowakischen Staate zugewiesen werden, obgleich Leobschütz 7,6 Prozent, Ratibor 39,7 Prozent tschechisch-mährische Bevölkerung hat. Auch die Abgrenzung der Bezirke im süd¬ lichen Ostpreußen umfaßt rein'deutsche Kreise, wie Angerburg und Oletzko. Am krassesten zeigt sich diese Nichtachtung des Selbbestimmungsrcchts darin, das; Danzig vom Deutschen Reiche getrennt und zum Freistaate gemacht werden soll. Weder geschichtliche Rechte noch der heutige ethnographische Besitzstand des pol¬ nischen Volkes können gegenüber der deutschen Geschichte und dein deutschen Charakter dieser Stadt in'Frage kommen. Ein freier Zugang zum Meer, der die wirtschaftlichen Bedürfnisse Polens befriedigt, kann durch völkerrechtliche Servituteu, durch Schaffung von Freihafen gesichert werden. Territoriale Fragen l. Selbstbestimmung der Bevölkerung. /V Kein Gebiet darf von Deutschland abgetrennt werden, dessen nationale Zugehörigkeit durch jahrhundertelange, konfliktlose Vereinigung mit dem deutschen Staatswesen unbestreitbar bewiesen ist, oder soweit dies nicht zutrifft, dessen Bevölkerung sich nicht mit der Abtrennung einverstanden erklärt hat. Diese Grund¬ sätze stehen im Einklang mit der von beiden Parteien angenommenen Nechtsgrund- läge sür die Ordnung der territorialen Fragen, die in den nachstehend nochmals wiedergegebenen vier Punkten der Kongretzrede des Präsidenten Wilson vom 11, Februar enthalte« ist: Die anzuwendenden Grundsätze sind die folgenden: 1. „daß jeder Teil der schlictzlichen Auseinandersetzung auf der dem betreffenden Fall innewohnenden Gerechtigkeit und solchem Adjustierungen auf¬ gebaut sein muß, bei denen die Herbeiführung eines Friedens von Dauer das Wahrscheinlichste ist, 2. daß Völker und Provinzen nicht von einer Souveränität zur andern verschachert werden dürfen, gerade als ob sie bloße Gegenstände oder Steine in einem Spiel wären, sei es auch in dem nun für immer diskreditierten Spiel des Mächtegleichgewichts, sondern 3. daß jede durch diesen Krieg aufgeworfene territoriale Regelung im Interesse und zugunsten der beteiligten Bevölkerung getroffen werden muß und uicht als Teil eines bloßen Ausgleichs oder eines Kompromisses der Ansprüche nvalisierender Staaten, und 4. daß allen klar umschriebenen nationalen Bestrebungen die weitgehendste Befriedigung gewährt werden soll, die ihnen gewährt werden kann, ohne neue Elemente von Zwist und Gegnerschaft zu schaffen, oder alte derartige Elemente SU verewigen, die wahrscheinlich mit der Zeit deu Frieden Europas und somit der Welt stören würden." Außerdem kommt hierbei noch Punkt 2 der Rede des Präsidenten Wilson M Mount Vernon vom 4. Juli 1918 in Betracht, welcher bestimmt: „Die ^egelung aller Fragen, mögen sie Staatsgebiet,. Souveränität, wirtschaftliche Vereinbarungen oder politische Beziehungen betreffen, auf der Grundlage der l'-'eien Annahme dieser Regelung seitens des dadurch unmittelbar betroffenen Volkes und nicht auf der Grundlage des materiellen Interesses oder Vorteils irgend einer anderen Nation oder irgend eines anderen Volkes, das um seines äußeren Ein¬ flusses oder seiner Vorherrschaft willen eine andere Regelung wünschen könnte." 14*

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_335407/271>, abgerufen am 29.04.2024.