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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr.

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Materialien zur ostdeutschen Frage

Meere zu gewähren, bereit, die Häfen von Memel, Königsberg und Danzig zu
Freihafen auszugestalten und in diesen Häfen Polen weitgehende Rechte einzu¬
räumen Durch eine entsprechende Vereinbarung könnte dein polnischen Staats-
wesen jede Möglichkeit zur Errichtung und Benutzung der in Freihafen erforder¬
lichen Anlagen (Docks, Anlegestellen, Schuppen, Kais usw.) vertraglich gesichert
werden. Auch ist die deutsche Regierung bereit, durch ein besonderes Abkommen
mit dem polnischen Staat hinsichtlich der Benutzung der Eisenbahnen zwischen
Polen und anderen Gebieten des ehemaligen russischen Reiches einerseits und den
Häfen von Memel, Königsberg und Danzig andererseits jede erforderliche Sicherheit
gegen Differenzierung in den Tarifen und in der Art der Benutzung zu geben.
Die Voraussetzung wäre jedoch, daß auch auf den polnischen und den unter polnischem
Einfluß stehenden Eisenbahnen Deutschland in der gleichen Beziehung die Gegen¬
seitigkeit und die gleichen Vergünstigungen für die Durchfuhr durch Polen, Litauen
und Lettland zugesagt werden. Die etwa durch die Mitwirkung der Polen
zustandegekommenen Tarife müßten insofern eine Ausnahmestellung einnehmen,
als sie nicht zur Verallgemeinerung auf das übrige deutsche Eisenbahnnetz seitens
der alliierten und assoziierten Regierungen herangezogen werden dürfen.

Ferner würde die deutsche Negierung bereit sein, die von Polen, Litauen
und Lettland durch Ost- und Westpreußen zur Ostsee führenden schiffbaren Wasser¬
straßen unter weitgehenden Sicherungen zur freien Benutzung und zum freien
Durchgangsverkehr den Polen zur Verfügung zu stellen. Die Gegenseitigkeit der
Leistungen von polnischer Seite ist ebenfalls Voraussetzung.

Bezüglich der Weichsel wird auf die Ausführungen über die Binnenschiffahrt
verwiesen.


IZ. Ostpreußen.

Ostpreußen mit etwa IVs Millionen deutscher Bevölkerung soll vom Deutschen
Reiche territorial losgelöst und wirtschaftlich völlig in die Hand Polens gegeben
werden. Es muß verkümmern und schließlich Polen zufallen. Das kaun Deutsch¬
land niemals zugeben.

Im südlichen Ostpreußen wird das Vorhandensein einer Bevölkerung von
nichtdeutscher Muttersprache benutzt, um in diesen Bezirken eine Abstimmung zu
fordern. (Art. 94 und 95.) Diese Bezirke werden indes nicht von einer unbe¬
stritten polnischen Bevölkerung bewohnt. Der Umstand, daß in einzelnen Gegenden
sich die deutsche Sprache nicht erhalten hat, kann keine Rolle spielen, da diese
Erscheinung selbst in den ältesten Einheitsstaaten zu beachten ist; es sei auf die
Bretonen, Walliser und Basken verwiesen. Die gegenwärtige Grenze Ostpreußens
liegt seit etwa MO Jahren fest. Die fraglichen Teile der Provinz haben aller-
größtenteils nie zu Polen oder Litauen gehört. Ihre Einwohner stehen den
außerhalb der deutschen Grenzen befindlichen Völkerschaften infolge einer seit Jahr¬
hunderten verschiedenen Geschichte, einer anders gearteten Kultur und eines anderen
religiösen Bekenntnisses fremd gegenüber. Diese Bevölkerung hat, von einer
Gruppe landfremder Agitatoren abgesehen, ein Verlangen nach Lostrennung von
Deutschland niemals geäußert, und' ein Grund, die staatlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse dieser Gebiete zu ändern, liegt deshalb nicht vor.

Das gleiche gilt in Westpreußen für die Kreise Stuhm, Marienburg, Marien¬
werder und Rosenberg. Der Kreis Marienburg hat 98 Prozent Deutsche, der
Kreis Marienwerder rechts der Weichsel ist ebenfalls rein deutsch. Rosenberg hat
93,7 Prozent Deutsche. Es gibt in Polen Kreise, in denen der Prozentsatz der
deutschen Bevölkerung höher ist, als z. B. der Prozentsatz der polnischen Be¬
völkerung im Kreise Rosenberg. Das Vorhandensein sehr kleiner Minoritäten
ist nach dem Programm des Präsidenten Wilson kein Grund zur Anzweifelung
des nationalen Charakters eines Gebietes. Andernfalls würde das Programm
zur Auflösung eglicher Staatsordnung führen.




Materialien zur ostdeutschen Frage

Meere zu gewähren, bereit, die Häfen von Memel, Königsberg und Danzig zu
Freihafen auszugestalten und in diesen Häfen Polen weitgehende Rechte einzu¬
räumen Durch eine entsprechende Vereinbarung könnte dein polnischen Staats-
wesen jede Möglichkeit zur Errichtung und Benutzung der in Freihafen erforder¬
lichen Anlagen (Docks, Anlegestellen, Schuppen, Kais usw.) vertraglich gesichert
werden. Auch ist die deutsche Regierung bereit, durch ein besonderes Abkommen
mit dem polnischen Staat hinsichtlich der Benutzung der Eisenbahnen zwischen
Polen und anderen Gebieten des ehemaligen russischen Reiches einerseits und den
Häfen von Memel, Königsberg und Danzig andererseits jede erforderliche Sicherheit
gegen Differenzierung in den Tarifen und in der Art der Benutzung zu geben.
Die Voraussetzung wäre jedoch, daß auch auf den polnischen und den unter polnischem
Einfluß stehenden Eisenbahnen Deutschland in der gleichen Beziehung die Gegen¬
seitigkeit und die gleichen Vergünstigungen für die Durchfuhr durch Polen, Litauen
und Lettland zugesagt werden. Die etwa durch die Mitwirkung der Polen
zustandegekommenen Tarife müßten insofern eine Ausnahmestellung einnehmen,
als sie nicht zur Verallgemeinerung auf das übrige deutsche Eisenbahnnetz seitens
der alliierten und assoziierten Regierungen herangezogen werden dürfen.

Ferner würde die deutsche Negierung bereit sein, die von Polen, Litauen
und Lettland durch Ost- und Westpreußen zur Ostsee führenden schiffbaren Wasser¬
straßen unter weitgehenden Sicherungen zur freien Benutzung und zum freien
Durchgangsverkehr den Polen zur Verfügung zu stellen. Die Gegenseitigkeit der
Leistungen von polnischer Seite ist ebenfalls Voraussetzung.

Bezüglich der Weichsel wird auf die Ausführungen über die Binnenschiffahrt
verwiesen.


IZ. Ostpreußen.

Ostpreußen mit etwa IVs Millionen deutscher Bevölkerung soll vom Deutschen
Reiche territorial losgelöst und wirtschaftlich völlig in die Hand Polens gegeben
werden. Es muß verkümmern und schließlich Polen zufallen. Das kaun Deutsch¬
land niemals zugeben.

Im südlichen Ostpreußen wird das Vorhandensein einer Bevölkerung von
nichtdeutscher Muttersprache benutzt, um in diesen Bezirken eine Abstimmung zu
fordern. (Art. 94 und 95.) Diese Bezirke werden indes nicht von einer unbe¬
stritten polnischen Bevölkerung bewohnt. Der Umstand, daß in einzelnen Gegenden
sich die deutsche Sprache nicht erhalten hat, kann keine Rolle spielen, da diese
Erscheinung selbst in den ältesten Einheitsstaaten zu beachten ist; es sei auf die
Bretonen, Walliser und Basken verwiesen. Die gegenwärtige Grenze Ostpreußens
liegt seit etwa MO Jahren fest. Die fraglichen Teile der Provinz haben aller-
größtenteils nie zu Polen oder Litauen gehört. Ihre Einwohner stehen den
außerhalb der deutschen Grenzen befindlichen Völkerschaften infolge einer seit Jahr¬
hunderten verschiedenen Geschichte, einer anders gearteten Kultur und eines anderen
religiösen Bekenntnisses fremd gegenüber. Diese Bevölkerung hat, von einer
Gruppe landfremder Agitatoren abgesehen, ein Verlangen nach Lostrennung von
Deutschland niemals geäußert, und' ein Grund, die staatlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse dieser Gebiete zu ändern, liegt deshalb nicht vor.

Das gleiche gilt in Westpreußen für die Kreise Stuhm, Marienburg, Marien¬
werder und Rosenberg. Der Kreis Marienburg hat 98 Prozent Deutsche, der
Kreis Marienwerder rechts der Weichsel ist ebenfalls rein deutsch. Rosenberg hat
93,7 Prozent Deutsche. Es gibt in Polen Kreise, in denen der Prozentsatz der
deutschen Bevölkerung höher ist, als z. B. der Prozentsatz der polnischen Be¬
völkerung im Kreise Rosenberg. Das Vorhandensein sehr kleiner Minoritäten
ist nach dem Programm des Präsidenten Wilson kein Grund zur Anzweifelung
des nationalen Charakters eines Gebietes. Andernfalls würde das Programm
zur Auflösung eglicher Staatsordnung führen.




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[0276] Materialien zur ostdeutschen Frage Meere zu gewähren, bereit, die Häfen von Memel, Königsberg und Danzig zu Freihafen auszugestalten und in diesen Häfen Polen weitgehende Rechte einzu¬ räumen Durch eine entsprechende Vereinbarung könnte dein polnischen Staats- wesen jede Möglichkeit zur Errichtung und Benutzung der in Freihafen erforder¬ lichen Anlagen (Docks, Anlegestellen, Schuppen, Kais usw.) vertraglich gesichert werden. Auch ist die deutsche Regierung bereit, durch ein besonderes Abkommen mit dem polnischen Staat hinsichtlich der Benutzung der Eisenbahnen zwischen Polen und anderen Gebieten des ehemaligen russischen Reiches einerseits und den Häfen von Memel, Königsberg und Danzig andererseits jede erforderliche Sicherheit gegen Differenzierung in den Tarifen und in der Art der Benutzung zu geben. Die Voraussetzung wäre jedoch, daß auch auf den polnischen und den unter polnischem Einfluß stehenden Eisenbahnen Deutschland in der gleichen Beziehung die Gegen¬ seitigkeit und die gleichen Vergünstigungen für die Durchfuhr durch Polen, Litauen und Lettland zugesagt werden. Die etwa durch die Mitwirkung der Polen zustandegekommenen Tarife müßten insofern eine Ausnahmestellung einnehmen, als sie nicht zur Verallgemeinerung auf das übrige deutsche Eisenbahnnetz seitens der alliierten und assoziierten Regierungen herangezogen werden dürfen. Ferner würde die deutsche Negierung bereit sein, die von Polen, Litauen und Lettland durch Ost- und Westpreußen zur Ostsee führenden schiffbaren Wasser¬ straßen unter weitgehenden Sicherungen zur freien Benutzung und zum freien Durchgangsverkehr den Polen zur Verfügung zu stellen. Die Gegenseitigkeit der Leistungen von polnischer Seite ist ebenfalls Voraussetzung. Bezüglich der Weichsel wird auf die Ausführungen über die Binnenschiffahrt verwiesen. IZ. Ostpreußen. Ostpreußen mit etwa IVs Millionen deutscher Bevölkerung soll vom Deutschen Reiche territorial losgelöst und wirtschaftlich völlig in die Hand Polens gegeben werden. Es muß verkümmern und schließlich Polen zufallen. Das kaun Deutsch¬ land niemals zugeben. Im südlichen Ostpreußen wird das Vorhandensein einer Bevölkerung von nichtdeutscher Muttersprache benutzt, um in diesen Bezirken eine Abstimmung zu fordern. (Art. 94 und 95.) Diese Bezirke werden indes nicht von einer unbe¬ stritten polnischen Bevölkerung bewohnt. Der Umstand, daß in einzelnen Gegenden sich die deutsche Sprache nicht erhalten hat, kann keine Rolle spielen, da diese Erscheinung selbst in den ältesten Einheitsstaaten zu beachten ist; es sei auf die Bretonen, Walliser und Basken verwiesen. Die gegenwärtige Grenze Ostpreußens liegt seit etwa MO Jahren fest. Die fraglichen Teile der Provinz haben aller- größtenteils nie zu Polen oder Litauen gehört. Ihre Einwohner stehen den außerhalb der deutschen Grenzen befindlichen Völkerschaften infolge einer seit Jahr¬ hunderten verschiedenen Geschichte, einer anders gearteten Kultur und eines anderen religiösen Bekenntnisses fremd gegenüber. Diese Bevölkerung hat, von einer Gruppe landfremder Agitatoren abgesehen, ein Verlangen nach Lostrennung von Deutschland niemals geäußert, und' ein Grund, die staatlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Gebiete zu ändern, liegt deshalb nicht vor. Das gleiche gilt in Westpreußen für die Kreise Stuhm, Marienburg, Marien¬ werder und Rosenberg. Der Kreis Marienburg hat 98 Prozent Deutsche, der Kreis Marienwerder rechts der Weichsel ist ebenfalls rein deutsch. Rosenberg hat 93,7 Prozent Deutsche. Es gibt in Polen Kreise, in denen der Prozentsatz der deutschen Bevölkerung höher ist, als z. B. der Prozentsatz der polnischen Be¬ völkerung im Kreise Rosenberg. Das Vorhandensein sehr kleiner Minoritäten ist nach dem Programm des Präsidenten Wilson kein Grund zur Anzweifelung des nationalen Charakters eines Gebietes. Andernfalls würde das Programm zur Auflösung eglicher Staatsordnung führen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_335407/276>, abgerufen am 29.04.2024.