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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr.

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Materialien zur ostdeutschen Frage

Aber auch die drei wichtigsten Behauptungen der Polen werden schlagend
widerlegt, einmal daß Danzig auf slawischen Boden liege, eigentlich nur eine
"germanisierte" Slawenstadt und rings von Slawen umgeben sei. Und dann die
ebenso unwahre Behauptung, das; die Polen das Meer in geschlossenem Bestände
erreichen, und endlich daß die Weichsel fast durchweg durch polnisches Land fließe
und daher zu Polen gehöre. Zunächst leuchtet ein, daß eine Stadt wie Danzig.
die selbst 97 Prozent Deutsche und nur höchstens 2 bis 3 Prozent Polen und
Kaschuben enthalt und die nach allen Seiten hin von einer ganz überwiegend
deuischen Bevölkerung umgeben ist, nur in einem Gehirne, das die Wahrheit nicht
erkennen will, sich als slawisch spiegeln kann. Denn sowohl der Kreis Danzig-Höhe
und Niederung als der von Dirschau, die um Danzig herumliegen, zeigen
gewaltige deutsche Mehrheiten von 65 bis 99 Prozent.

Ebenso unwahr ist aber auch die zweite Behauptung. Denn nirgend
erreichen die Slawen das Meer im geschlossenen Bestände. Wie die Karte zeigt,
ziehen sich drei breite Brücken deutschen Landes und Volkes von Westen nach
Osten und trennen die südlich gelegenen Polen von der See und den einzigen
am Meer gelegenen kaschublschen Kreis Putzig von den andern.

Daß die Weichsel von ihrem Eintritts in Westpreußen an bis zur See
überwiegend durch deutsches Land fließt, lehrt ein flüchtiger Blick auf die Karte.

Also auch hier stehen wie in allen übrigen Punkten die polnischen
Behauptungen auf sehr schwachen Füßen und können für sich nicht die geringste
Berechtigung in Anspruch nehmen.


Wohin gehört der Netzedistrikt?

Wir beginnen nachstehend den Abdruck einer vom Deutschen
Volksrot Bromberg herausgegebenen Denkschrift aus der Feder Professor
Karl Adameks.


[Beginn Spaltensatz]
I.

Besitztitel Preußens. Zu den heute von
den Polen als altes polnisches Staatsgebiet in
Anspruch genommenen Landesteilen Preußens
gehört auch der Netzedistrikt. Er bildete einen
Teil des Gebietes, das Friedrich der Zweite
in der ersten polnischen Teilung erwarb und
wurde im Osten begrenzt durch die Weichsel
von südlich Schulitz bis südlich Culm. Von
dort zog seine Grenze in flachem, nach Süden
geöffnetem Bogen bis zur pommerschen
Grenze nördlich Jastrow, folgte dann der
pommerschen und brnndenburgischen Grenze
bis südlich der Dragemündung und schloß
im Süden ein die Stadtteile von Filehne,
Nadolin, Vudzin, Margouin, Exin, Zum,
Gousawa, Mogilno, Gembitz, Strelno und
Argenau. Die Frage ist, mit welchem Recht
nehmen die Polen heute dies Gebiet für
sich in Anspruch bzw. mit welchem Recht
wird dieser Anspruch von deutscher Seite
bestritien. Es handelt sich zunächst um eine
staatsrechtliche Frage. Das Gebiet ist bis
1772 ein Bestandteil des Königreichs Polen

[Spaltenumbruch]

gewesen. Als damals der zu locker gefügte
Polnische Staat dem russischen Ausdehnung?"-
bestreben keinen Widerstand entgegenzusetzen
vermochte, griff auch Friedrich der Zweite
zu, um durch die Besitzergreifung polnischen
Gebietes die notwendige Verbindung zwischen
seinen Stammlanden und Ostpreußen her¬
zustelle". Im Herbst 1772 schließt er einen
Vertrag mit Nußland, in dein ihm das
später Westpreußen genannte Gebiet, das
alte Pommerellen, zugesprochen wird und
weiter südlich das Gebiet bis zur Netze.
Tntsächlich griff Friedrich nach Süden über
die Netze hinaus. Aus dem Vertrage mit
Nußland konnte Preußen naturgemäß keinen
rechtsgültigen Besitztilel herleiten. Ein solcher
wird aber für Preußen geschaffen durch die
am 1. September 1773 erfolgende Genehmi¬
gung der Abtretung Westpreußens und des
Netzedistrikts an den König von Preußen.
Danach wird der Netzedistritt nicht nur tat¬
sächlich, sondern auch staatsrechtlich ein Be¬
standteil des Königreichs Preußen. Allerdings
fällt unter den so erworbenen Besitztilel nicht

[Ende Spaltensatz]
Materialien zur ostdeutschen Frage

Aber auch die drei wichtigsten Behauptungen der Polen werden schlagend
widerlegt, einmal daß Danzig auf slawischen Boden liege, eigentlich nur eine
„germanisierte" Slawenstadt und rings von Slawen umgeben sei. Und dann die
ebenso unwahre Behauptung, das; die Polen das Meer in geschlossenem Bestände
erreichen, und endlich daß die Weichsel fast durchweg durch polnisches Land fließe
und daher zu Polen gehöre. Zunächst leuchtet ein, daß eine Stadt wie Danzig.
die selbst 97 Prozent Deutsche und nur höchstens 2 bis 3 Prozent Polen und
Kaschuben enthalt und die nach allen Seiten hin von einer ganz überwiegend
deuischen Bevölkerung umgeben ist, nur in einem Gehirne, das die Wahrheit nicht
erkennen will, sich als slawisch spiegeln kann. Denn sowohl der Kreis Danzig-Höhe
und Niederung als der von Dirschau, die um Danzig herumliegen, zeigen
gewaltige deutsche Mehrheiten von 65 bis 99 Prozent.

Ebenso unwahr ist aber auch die zweite Behauptung. Denn nirgend
erreichen die Slawen das Meer im geschlossenen Bestände. Wie die Karte zeigt,
ziehen sich drei breite Brücken deutschen Landes und Volkes von Westen nach
Osten und trennen die südlich gelegenen Polen von der See und den einzigen
am Meer gelegenen kaschublschen Kreis Putzig von den andern.

Daß die Weichsel von ihrem Eintritts in Westpreußen an bis zur See
überwiegend durch deutsches Land fließt, lehrt ein flüchtiger Blick auf die Karte.

Also auch hier stehen wie in allen übrigen Punkten die polnischen
Behauptungen auf sehr schwachen Füßen und können für sich nicht die geringste
Berechtigung in Anspruch nehmen.


Wohin gehört der Netzedistrikt?

Wir beginnen nachstehend den Abdruck einer vom Deutschen
Volksrot Bromberg herausgegebenen Denkschrift aus der Feder Professor
Karl Adameks.


[Beginn Spaltensatz]
I.

Besitztitel Preußens. Zu den heute von
den Polen als altes polnisches Staatsgebiet in
Anspruch genommenen Landesteilen Preußens
gehört auch der Netzedistrikt. Er bildete einen
Teil des Gebietes, das Friedrich der Zweite
in der ersten polnischen Teilung erwarb und
wurde im Osten begrenzt durch die Weichsel
von südlich Schulitz bis südlich Culm. Von
dort zog seine Grenze in flachem, nach Süden
geöffnetem Bogen bis zur pommerschen
Grenze nördlich Jastrow, folgte dann der
pommerschen und brnndenburgischen Grenze
bis südlich der Dragemündung und schloß
im Süden ein die Stadtteile von Filehne,
Nadolin, Vudzin, Margouin, Exin, Zum,
Gousawa, Mogilno, Gembitz, Strelno und
Argenau. Die Frage ist, mit welchem Recht
nehmen die Polen heute dies Gebiet für
sich in Anspruch bzw. mit welchem Recht
wird dieser Anspruch von deutscher Seite
bestritien. Es handelt sich zunächst um eine
staatsrechtliche Frage. Das Gebiet ist bis
1772 ein Bestandteil des Königreichs Polen

[Spaltenumbruch]

gewesen. Als damals der zu locker gefügte
Polnische Staat dem russischen Ausdehnung?"-
bestreben keinen Widerstand entgegenzusetzen
vermochte, griff auch Friedrich der Zweite
zu, um durch die Besitzergreifung polnischen
Gebietes die notwendige Verbindung zwischen
seinen Stammlanden und Ostpreußen her¬
zustelle». Im Herbst 1772 schließt er einen
Vertrag mit Nußland, in dein ihm das
später Westpreußen genannte Gebiet, das
alte Pommerellen, zugesprochen wird und
weiter südlich das Gebiet bis zur Netze.
Tntsächlich griff Friedrich nach Süden über
die Netze hinaus. Aus dem Vertrage mit
Nußland konnte Preußen naturgemäß keinen
rechtsgültigen Besitztilel herleiten. Ein solcher
wird aber für Preußen geschaffen durch die
am 1. September 1773 erfolgende Genehmi¬
gung der Abtretung Westpreußens und des
Netzedistrikts an den König von Preußen.
Danach wird der Netzedistritt nicht nur tat¬
sächlich, sondern auch staatsrechtlich ein Be¬
standteil des Königreichs Preußen. Allerdings
fällt unter den so erworbenen Besitztilel nicht

[Ende Spaltensatz]
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[0436] Materialien zur ostdeutschen Frage Aber auch die drei wichtigsten Behauptungen der Polen werden schlagend widerlegt, einmal daß Danzig auf slawischen Boden liege, eigentlich nur eine „germanisierte" Slawenstadt und rings von Slawen umgeben sei. Und dann die ebenso unwahre Behauptung, das; die Polen das Meer in geschlossenem Bestände erreichen, und endlich daß die Weichsel fast durchweg durch polnisches Land fließe und daher zu Polen gehöre. Zunächst leuchtet ein, daß eine Stadt wie Danzig. die selbst 97 Prozent Deutsche und nur höchstens 2 bis 3 Prozent Polen und Kaschuben enthalt und die nach allen Seiten hin von einer ganz überwiegend deuischen Bevölkerung umgeben ist, nur in einem Gehirne, das die Wahrheit nicht erkennen will, sich als slawisch spiegeln kann. Denn sowohl der Kreis Danzig-Höhe und Niederung als der von Dirschau, die um Danzig herumliegen, zeigen gewaltige deutsche Mehrheiten von 65 bis 99 Prozent. Ebenso unwahr ist aber auch die zweite Behauptung. Denn nirgend erreichen die Slawen das Meer im geschlossenen Bestände. Wie die Karte zeigt, ziehen sich drei breite Brücken deutschen Landes und Volkes von Westen nach Osten und trennen die südlich gelegenen Polen von der See und den einzigen am Meer gelegenen kaschublschen Kreis Putzig von den andern. Daß die Weichsel von ihrem Eintritts in Westpreußen an bis zur See überwiegend durch deutsches Land fließt, lehrt ein flüchtiger Blick auf die Karte. Also auch hier stehen wie in allen übrigen Punkten die polnischen Behauptungen auf sehr schwachen Füßen und können für sich nicht die geringste Berechtigung in Anspruch nehmen. Wohin gehört der Netzedistrikt? Wir beginnen nachstehend den Abdruck einer vom Deutschen Volksrot Bromberg herausgegebenen Denkschrift aus der Feder Professor Karl Adameks. I. Besitztitel Preußens. Zu den heute von den Polen als altes polnisches Staatsgebiet in Anspruch genommenen Landesteilen Preußens gehört auch der Netzedistrikt. Er bildete einen Teil des Gebietes, das Friedrich der Zweite in der ersten polnischen Teilung erwarb und wurde im Osten begrenzt durch die Weichsel von südlich Schulitz bis südlich Culm. Von dort zog seine Grenze in flachem, nach Süden geöffnetem Bogen bis zur pommerschen Grenze nördlich Jastrow, folgte dann der pommerschen und brnndenburgischen Grenze bis südlich der Dragemündung und schloß im Süden ein die Stadtteile von Filehne, Nadolin, Vudzin, Margouin, Exin, Zum, Gousawa, Mogilno, Gembitz, Strelno und Argenau. Die Frage ist, mit welchem Recht nehmen die Polen heute dies Gebiet für sich in Anspruch bzw. mit welchem Recht wird dieser Anspruch von deutscher Seite bestritien. Es handelt sich zunächst um eine staatsrechtliche Frage. Das Gebiet ist bis 1772 ein Bestandteil des Königreichs Polen gewesen. Als damals der zu locker gefügte Polnische Staat dem russischen Ausdehnung?"- bestreben keinen Widerstand entgegenzusetzen vermochte, griff auch Friedrich der Zweite zu, um durch die Besitzergreifung polnischen Gebietes die notwendige Verbindung zwischen seinen Stammlanden und Ostpreußen her¬ zustelle». Im Herbst 1772 schließt er einen Vertrag mit Nußland, in dein ihm das später Westpreußen genannte Gebiet, das alte Pommerellen, zugesprochen wird und weiter südlich das Gebiet bis zur Netze. Tntsächlich griff Friedrich nach Süden über die Netze hinaus. Aus dem Vertrage mit Nußland konnte Preußen naturgemäß keinen rechtsgültigen Besitztilel herleiten. Ein solcher wird aber für Preußen geschaffen durch die am 1. September 1773 erfolgende Genehmi¬ gung der Abtretung Westpreußens und des Netzedistrikts an den König von Preußen. Danach wird der Netzedistritt nicht nur tat¬ sächlich, sondern auch staatsrechtlich ein Be¬ standteil des Königreichs Preußen. Allerdings fällt unter den so erworbenen Besitztilel nicht

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_335407/436>, abgerufen am 29.04.2024.