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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr.

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Materialien zur ostdeutschen Frage

Wie schützen wir uns gegen die Polen?

Nur dadurch, daß wir uns fest zusammenschließen und tagtäglich aller Welt
zurufen:

Wir Deutschen Westpreußens wollen für alle Zeit bei Deutschland bleiben!

Posen -- deutsches Land

Was Posen betrifft, so ist es die deutsche Arbeit, die die Grenze zu ziehen
hat, nicht alte Dokumente, weder die von der dritten Teilung Polens noch von
der ersten Schlacht bei Tannenberg. Wo deutsche Kultur und Arbeit den Ausschlag
gibt, ist das Land deutsch. (Preußischer Minister des Innern Heine am 27. April.)


Materialien zur ostdeutschen Frage



Die Besitztitel Preußens für den Netzedistrikt und Posen

Gegenüber dem Anspruch der Polen auf Teile des preußischen Staates muß
die Frage erhoben werden, auf welches Recht die Polen ihre Forderungen stützen.
Die staatsrechtliche Zugehörigkeit der fraglichen Gebiete zu Preußen kann nicht
bestritten werden. Im Herbst 1772 schloß Friedrich der Zweite beim Zerfall
Polens einen Vertrag all Rußland, in dem ihm Westpreußen und das Gebiet
bis zur Netze zugesprochen wurde.

Der polnische Reichstag genehmigte diese Abtretung durch Beschluß vom
ersten September 1773. Für den größten südlichen Teil des Netzedistrikts gab
Preußen dann im Tilsiter Frieden sein Besitzrecht wieder auf.

Auf dem Wiener Kongreß aber waren es gerade England und Frankreich,
die Preußen drängten, mehr polnisches Gebiet zurückzunehmen. So kam bereits
am 31, Dezember 1814 ein Beschluß sämtlicher Großmächte zustande, Polen unter
Österreich, Preußen und Rußland zu teilen. In der Kongreß-Hauptakte vom
neunten Juli 1815 wird dann der 1807 abgetretene Teil des alten Netze¬
distrikts und das übrige Gebiet der heutigen Provinz Posen Preußen zu voll¬
kommenem Eigentum des Königs, d. h. des preußischen Staates, zugesprochen.

Aas zwei Titeln ruht mithin das Besitzrecht Preußens an Posen; für den
nördlichen Teil des Netzedistrikts auf dem Beschluß des polnischen Reichstages vom
ersten September 1773, für den übrigen Teil der Provinz auf der Wiener
Kongreß-Hauptakte vom neunten Juli 1815. Beide Beschlüsse sind von allen
Beteiligten als rechtsverbindlich betrachtet und von keiner befugten Seite an¬
gefochten worden.


Die Friedenslage für Posen

Das "Journal de Geneve" gibt an der Hand der bisherigen Pariser
Veröffentlichungen und aus Grund eigener Informationen in großen Umrissen
die Friedensbedingungen wieder, die unsere Friedensunterhändler in Versailles
erwarten. Auch die Regelung der Ostfrage wird darin vorgezeichnet. Polen soll
in den ungefähren Grenzen von 1772, vergrößert durch polnische Distrikte in
Oberschlesien, wiederhergestellt werden. Alle diese Bestimmungen sind -- wie sich
nach der jetzigen Lage wohl annehmen läßt -- nicht endgültig, sondern stellen sich
als Vorschläge hin, die wir zu erörtern haben. Inwieweit aber die Entente
unsere Gegenvorschläge in Berücksichtigung ziehen wird, läßt sich jetzt schon aus
dem Grunde nicht ermessen, weil noch unbestimmt bleibt, wie groß der Spielraum
für die Verhandlungsmöglichkeit sein wird.

Was für ein Schicksal der Ostmark, insbesondere Posen, in Versailles
harrt, läßt sich aus der obigen Meldung des Genfer Blattes ungefähr ahnen-
Auf Schlimmes sind wir ja gefaßt. Großen Überraschungen werden wir bei


Materialien zur ostdeutschen Frage

Wie schützen wir uns gegen die Polen?

Nur dadurch, daß wir uns fest zusammenschließen und tagtäglich aller Welt
zurufen:

Wir Deutschen Westpreußens wollen für alle Zeit bei Deutschland bleiben!

Posen — deutsches Land

Was Posen betrifft, so ist es die deutsche Arbeit, die die Grenze zu ziehen
hat, nicht alte Dokumente, weder die von der dritten Teilung Polens noch von
der ersten Schlacht bei Tannenberg. Wo deutsche Kultur und Arbeit den Ausschlag
gibt, ist das Land deutsch. (Preußischer Minister des Innern Heine am 27. April.)


Materialien zur ostdeutschen Frage



Die Besitztitel Preußens für den Netzedistrikt und Posen

Gegenüber dem Anspruch der Polen auf Teile des preußischen Staates muß
die Frage erhoben werden, auf welches Recht die Polen ihre Forderungen stützen.
Die staatsrechtliche Zugehörigkeit der fraglichen Gebiete zu Preußen kann nicht
bestritten werden. Im Herbst 1772 schloß Friedrich der Zweite beim Zerfall
Polens einen Vertrag all Rußland, in dem ihm Westpreußen und das Gebiet
bis zur Netze zugesprochen wurde.

Der polnische Reichstag genehmigte diese Abtretung durch Beschluß vom
ersten September 1773. Für den größten südlichen Teil des Netzedistrikts gab
Preußen dann im Tilsiter Frieden sein Besitzrecht wieder auf.

Auf dem Wiener Kongreß aber waren es gerade England und Frankreich,
die Preußen drängten, mehr polnisches Gebiet zurückzunehmen. So kam bereits
am 31, Dezember 1814 ein Beschluß sämtlicher Großmächte zustande, Polen unter
Österreich, Preußen und Rußland zu teilen. In der Kongreß-Hauptakte vom
neunten Juli 1815 wird dann der 1807 abgetretene Teil des alten Netze¬
distrikts und das übrige Gebiet der heutigen Provinz Posen Preußen zu voll¬
kommenem Eigentum des Königs, d. h. des preußischen Staates, zugesprochen.

Aas zwei Titeln ruht mithin das Besitzrecht Preußens an Posen; für den
nördlichen Teil des Netzedistrikts auf dem Beschluß des polnischen Reichstages vom
ersten September 1773, für den übrigen Teil der Provinz auf der Wiener
Kongreß-Hauptakte vom neunten Juli 1815. Beide Beschlüsse sind von allen
Beteiligten als rechtsverbindlich betrachtet und von keiner befugten Seite an¬
gefochten worden.


Die Friedenslage für Posen

Das „Journal de Geneve" gibt an der Hand der bisherigen Pariser
Veröffentlichungen und aus Grund eigener Informationen in großen Umrissen
die Friedensbedingungen wieder, die unsere Friedensunterhändler in Versailles
erwarten. Auch die Regelung der Ostfrage wird darin vorgezeichnet. Polen soll
in den ungefähren Grenzen von 1772, vergrößert durch polnische Distrikte in
Oberschlesien, wiederhergestellt werden. Alle diese Bestimmungen sind — wie sich
nach der jetzigen Lage wohl annehmen läßt — nicht endgültig, sondern stellen sich
als Vorschläge hin, die wir zu erörtern haben. Inwieweit aber die Entente
unsere Gegenvorschläge in Berücksichtigung ziehen wird, läßt sich jetzt schon aus
dem Grunde nicht ermessen, weil noch unbestimmt bleibt, wie groß der Spielraum
für die Verhandlungsmöglichkeit sein wird.

Was für ein Schicksal der Ostmark, insbesondere Posen, in Versailles
harrt, läßt sich aus der obigen Meldung des Genfer Blattes ungefähr ahnen-
Auf Schlimmes sind wir ja gefaßt. Großen Überraschungen werden wir bei


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[0450] Materialien zur ostdeutschen Frage Wie schützen wir uns gegen die Polen? Nur dadurch, daß wir uns fest zusammenschließen und tagtäglich aller Welt zurufen: Wir Deutschen Westpreußens wollen für alle Zeit bei Deutschland bleiben! Posen — deutsches Land Was Posen betrifft, so ist es die deutsche Arbeit, die die Grenze zu ziehen hat, nicht alte Dokumente, weder die von der dritten Teilung Polens noch von der ersten Schlacht bei Tannenberg. Wo deutsche Kultur und Arbeit den Ausschlag gibt, ist das Land deutsch. (Preußischer Minister des Innern Heine am 27. April.) Materialien zur ostdeutschen Frage Die Besitztitel Preußens für den Netzedistrikt und Posen Gegenüber dem Anspruch der Polen auf Teile des preußischen Staates muß die Frage erhoben werden, auf welches Recht die Polen ihre Forderungen stützen. Die staatsrechtliche Zugehörigkeit der fraglichen Gebiete zu Preußen kann nicht bestritten werden. Im Herbst 1772 schloß Friedrich der Zweite beim Zerfall Polens einen Vertrag all Rußland, in dem ihm Westpreußen und das Gebiet bis zur Netze zugesprochen wurde. Der polnische Reichstag genehmigte diese Abtretung durch Beschluß vom ersten September 1773. Für den größten südlichen Teil des Netzedistrikts gab Preußen dann im Tilsiter Frieden sein Besitzrecht wieder auf. Auf dem Wiener Kongreß aber waren es gerade England und Frankreich, die Preußen drängten, mehr polnisches Gebiet zurückzunehmen. So kam bereits am 31, Dezember 1814 ein Beschluß sämtlicher Großmächte zustande, Polen unter Österreich, Preußen und Rußland zu teilen. In der Kongreß-Hauptakte vom neunten Juli 1815 wird dann der 1807 abgetretene Teil des alten Netze¬ distrikts und das übrige Gebiet der heutigen Provinz Posen Preußen zu voll¬ kommenem Eigentum des Königs, d. h. des preußischen Staates, zugesprochen. Aas zwei Titeln ruht mithin das Besitzrecht Preußens an Posen; für den nördlichen Teil des Netzedistrikts auf dem Beschluß des polnischen Reichstages vom ersten September 1773, für den übrigen Teil der Provinz auf der Wiener Kongreß-Hauptakte vom neunten Juli 1815. Beide Beschlüsse sind von allen Beteiligten als rechtsverbindlich betrachtet und von keiner befugten Seite an¬ gefochten worden. Die Friedenslage für Posen Das „Journal de Geneve" gibt an der Hand der bisherigen Pariser Veröffentlichungen und aus Grund eigener Informationen in großen Umrissen die Friedensbedingungen wieder, die unsere Friedensunterhändler in Versailles erwarten. Auch die Regelung der Ostfrage wird darin vorgezeichnet. Polen soll in den ungefähren Grenzen von 1772, vergrößert durch polnische Distrikte in Oberschlesien, wiederhergestellt werden. Alle diese Bestimmungen sind — wie sich nach der jetzigen Lage wohl annehmen läßt — nicht endgültig, sondern stellen sich als Vorschläge hin, die wir zu erörtern haben. Inwieweit aber die Entente unsere Gegenvorschläge in Berücksichtigung ziehen wird, läßt sich jetzt schon aus dem Grunde nicht ermessen, weil noch unbestimmt bleibt, wie groß der Spielraum für die Verhandlungsmöglichkeit sein wird. Was für ein Schicksal der Ostmark, insbesondere Posen, in Versailles harrt, läßt sich aus der obigen Meldung des Genfer Blattes ungefähr ahnen- Auf Schlimmes sind wir ja gefaßt. Großen Überraschungen werden wir bei

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_335407/450>, abgerufen am 29.04.2024.