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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Viertes Vierteljahr.

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aus seinem eigenen reichen Wissen schöpfend,
ergänzend, vergleichend, System und Klarheit
hineinbringend.

als mustergültig die Ausführungen zum Z 2
über die Voraussetzungen der subjektiven Ab-
gabepflicht (reichsangehörige und reichsfremde
natürliche Personen, Wohnsitzbegriff, Betriebs¬
vermögen), die Erläuterungen der Vorschrift
des Z 4 über die Feststellung des "Anfangs¬
vermögens", und die zum Z 3 (Hinzu¬
rechnungen): sie sind schlechthin erschöpfend,
zeichnen sich durch wissenschaftliche Vertiefung
und systematische Durcharbeitung des Stoffes
aus und sind in klarer gemeinverständlicher
Sprache geschrieben.

Das Wer! erfüllt zugleich bis zu einem
gewissen Grade die Aufgaben einer neuen
Auflage des Strutzschcn Kommentars zum
Kricgssteuergcsetze vom 21. Juni bzw. 17. De¬
zember 1916, dessen zweite Auflage 1918 er¬
schienen war, indem es eine Fülle von die
neueste Rechtsprechung berücksichtigenden und
weiter ausgebauten Erläuterungen bringt,
welche die früheren Ausführungen fortbilden
und klären; und die tief eindringenden um¬
fassenden Erläuterungen zu dem neuen Kriegs¬
abgabegesetz von 1919 enthalten mittelbar gleich¬
zeitig solche zu dem von 1918, da sie die zu diesem
Gesetze erfolgte Rechtsprechung bis in den
März 1920 hinein verwerten. Die Veran¬
lagung zur Vermögenszuwachs- und zur
Kriegsabgabe 1919 ist noch nicht durchgeführt
und die Einlegung von Rechtsmitteln gegen
die Veranlagung sowie die Entscheidung über
diese Rechtsmittel wird erst in kommenden
Tagen praktisch werden. Deshalb kommt der
Kommentar noch durchaus zu rechter Zeit.

Der Strutzsche Kommentar wird das
führende Werk auf diesem Gebiete sein und
bleiben, er wird den behördlichen Stellen, der
Industrie, dem Handel, der Landwirtschaft und
jedem sonstigen Steuerzahler als zuverlässiger.
Ratgeber ausgezeichnete Dienste leisten.
Möchten die folgenden Bände des Schifferschen
Sammelwerkes ihm ebenbürtig sein!


Oberlandesgerichtsrat
Dr. ^ur. Winter.
Der Krieg zur See 1914--18, herausgegeben
vom Marinearchiv. Nordsee/Band 1. Verlag
E. S. Mittler u. Sohn.

Die Texte der beiden Gesetze sind voran¬
gestellt, was die Übersichtlichkeit und das rasche
Auffinden der einzelnen Vorschrift erleichtert.
Dann folgt eine klare knappe Einleitung, in
welcher die Entstehung der beiden Gesetze und
das Wesen der Vermögenszuwachsabgabe und
der Kriegsabgabe 1919 besprochen wird. Es
schließen sich an der Kommentar zum Ver-
wögenszuwachsabgabegesetz (Seiten 49 bis 305)
und der zum Kriegsabgabegesetz (Seiten 307
bis 442). In einem Anhange sind dankens¬
werterweise die Ausführungsbcstimmungen
und Vollzugsanweisungen für beide Gesetze
nebst Mustern wiedergegeben. Das ganze
Material ist also beisammen, was für den
Benutzer d"es Buches eine große Erleichterung
ist und Zeitersparnis bedeutet.

Der soeben erschienene 1. Band deS
Admiralstabswerkes über den großen Krieg
ist nicht nur für einen engen Kreis von
Fachleuten bestimmt. Die Darstellung ist mit
Erfolg bemüht, volkstümlich im guten Sinne
zu sein. Zugleich aber enthält sie eine
Fülle von Stoff, der für die geschichts¬
wissenschaftliche Forschung überhaupt von
hohem Werte ist. Von jeher läßt sich der
Seekrieg nur im weiten Nahmen der großen
Geschichte verstehen; weit nichr als der Land¬
krieg ist er mit den allgemeinen politischen
Vorgängen verkettet. -- Der vorliegende Band
schildert die Ereignisse vor und bei Kriegs¬
ausbruch und die militärische Tätigkeit in der
Nordsee während des August 1914. Diesen
Zeitraum so eingehend zu behandeln, war
nötig, denn er enthält den Keim zu dem ge¬
samten späteren Verlauf des Seekrieges. Das
ruhmlose Ende der deutschen Flotte findet
seine eigentliche Erklärung in jenen Tagen.
Der unselige Wunsch der Reichsleitung, trotz
allem Geschehenen mit England zu einer Ver¬
ständigung zu gelangen, der ungesunde Ge¬
danke, die Flotte als Politischen Machtfaktor

Von einem Eingehen auf Einzelheiten muh
hier abgesehen werden. Die oft sehr aus¬
führlichen und stets erschöpfenden Erläuterungen
offenbaren die volle Beherrschung und die
wissenschaftliche Durchdringung des schwierigen
Stoffes, die weiten und sicheren Rechtskennt-
uisse und die erstaunliche Belesenheit des Ver¬
fassers; der Kommentar wird den Benutzer
"le im Stiche lassen. Hervorgehoben seien


Bücherschau

aus seinem eigenen reichen Wissen schöpfend,
ergänzend, vergleichend, System und Klarheit
hineinbringend.

als mustergültig die Ausführungen zum Z 2
über die Voraussetzungen der subjektiven Ab-
gabepflicht (reichsangehörige und reichsfremde
natürliche Personen, Wohnsitzbegriff, Betriebs¬
vermögen), die Erläuterungen der Vorschrift
des Z 4 über die Feststellung des „Anfangs¬
vermögens", und die zum Z 3 (Hinzu¬
rechnungen): sie sind schlechthin erschöpfend,
zeichnen sich durch wissenschaftliche Vertiefung
und systematische Durcharbeitung des Stoffes
aus und sind in klarer gemeinverständlicher
Sprache geschrieben.

Das Wer! erfüllt zugleich bis zu einem
gewissen Grade die Aufgaben einer neuen
Auflage des Strutzschcn Kommentars zum
Kricgssteuergcsetze vom 21. Juni bzw. 17. De¬
zember 1916, dessen zweite Auflage 1918 er¬
schienen war, indem es eine Fülle von die
neueste Rechtsprechung berücksichtigenden und
weiter ausgebauten Erläuterungen bringt,
welche die früheren Ausführungen fortbilden
und klären; und die tief eindringenden um¬
fassenden Erläuterungen zu dem neuen Kriegs¬
abgabegesetz von 1919 enthalten mittelbar gleich¬
zeitig solche zu dem von 1918, da sie die zu diesem
Gesetze erfolgte Rechtsprechung bis in den
März 1920 hinein verwerten. Die Veran¬
lagung zur Vermögenszuwachs- und zur
Kriegsabgabe 1919 ist noch nicht durchgeführt
und die Einlegung von Rechtsmitteln gegen
die Veranlagung sowie die Entscheidung über
diese Rechtsmittel wird erst in kommenden
Tagen praktisch werden. Deshalb kommt der
Kommentar noch durchaus zu rechter Zeit.

Der Strutzsche Kommentar wird das
führende Werk auf diesem Gebiete sein und
bleiben, er wird den behördlichen Stellen, der
Industrie, dem Handel, der Landwirtschaft und
jedem sonstigen Steuerzahler als zuverlässiger.
Ratgeber ausgezeichnete Dienste leisten.
Möchten die folgenden Bände des Schifferschen
Sammelwerkes ihm ebenbürtig sein!


Oberlandesgerichtsrat
Dr. ^ur. Winter.
Der Krieg zur See 1914—18, herausgegeben
vom Marinearchiv. Nordsee/Band 1. Verlag
E. S. Mittler u. Sohn.

Die Texte der beiden Gesetze sind voran¬
gestellt, was die Übersichtlichkeit und das rasche
Auffinden der einzelnen Vorschrift erleichtert.
Dann folgt eine klare knappe Einleitung, in
welcher die Entstehung der beiden Gesetze und
das Wesen der Vermögenszuwachsabgabe und
der Kriegsabgabe 1919 besprochen wird. Es
schließen sich an der Kommentar zum Ver-
wögenszuwachsabgabegesetz (Seiten 49 bis 305)
und der zum Kriegsabgabegesetz (Seiten 307
bis 442). In einem Anhange sind dankens¬
werterweise die Ausführungsbcstimmungen
und Vollzugsanweisungen für beide Gesetze
nebst Mustern wiedergegeben. Das ganze
Material ist also beisammen, was für den
Benutzer d"es Buches eine große Erleichterung
ist und Zeitersparnis bedeutet.

Der soeben erschienene 1. Band deS
Admiralstabswerkes über den großen Krieg
ist nicht nur für einen engen Kreis von
Fachleuten bestimmt. Die Darstellung ist mit
Erfolg bemüht, volkstümlich im guten Sinne
zu sein. Zugleich aber enthält sie eine
Fülle von Stoff, der für die geschichts¬
wissenschaftliche Forschung überhaupt von
hohem Werte ist. Von jeher läßt sich der
Seekrieg nur im weiten Nahmen der großen
Geschichte verstehen; weit nichr als der Land¬
krieg ist er mit den allgemeinen politischen
Vorgängen verkettet. — Der vorliegende Band
schildert die Ereignisse vor und bei Kriegs¬
ausbruch und die militärische Tätigkeit in der
Nordsee während des August 1914. Diesen
Zeitraum so eingehend zu behandeln, war
nötig, denn er enthält den Keim zu dem ge¬
samten späteren Verlauf des Seekrieges. Das
ruhmlose Ende der deutschen Flotte findet
seine eigentliche Erklärung in jenen Tagen.
Der unselige Wunsch der Reichsleitung, trotz
allem Geschehenen mit England zu einer Ver¬
ständigung zu gelangen, der ungesunde Ge¬
danke, die Flotte als Politischen Machtfaktor

Von einem Eingehen auf Einzelheiten muh
hier abgesehen werden. Die oft sehr aus¬
führlichen und stets erschöpfenden Erläuterungen
offenbaren die volle Beherrschung und die
wissenschaftliche Durchdringung des schwierigen
Stoffes, die weiten und sicheren Rechtskennt-
uisse und die erstaunliche Belesenheit des Ver¬
fassers; der Kommentar wird den Benutzer
"le im Stiche lassen. Hervorgehoben seien


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[0101] Bücherschau aus seinem eigenen reichen Wissen schöpfend, ergänzend, vergleichend, System und Klarheit hineinbringend. als mustergültig die Ausführungen zum Z 2 über die Voraussetzungen der subjektiven Ab- gabepflicht (reichsangehörige und reichsfremde natürliche Personen, Wohnsitzbegriff, Betriebs¬ vermögen), die Erläuterungen der Vorschrift des Z 4 über die Feststellung des „Anfangs¬ vermögens", und die zum Z 3 (Hinzu¬ rechnungen): sie sind schlechthin erschöpfend, zeichnen sich durch wissenschaftliche Vertiefung und systematische Durcharbeitung des Stoffes aus und sind in klarer gemeinverständlicher Sprache geschrieben. Das Wer! erfüllt zugleich bis zu einem gewissen Grade die Aufgaben einer neuen Auflage des Strutzschcn Kommentars zum Kricgssteuergcsetze vom 21. Juni bzw. 17. De¬ zember 1916, dessen zweite Auflage 1918 er¬ schienen war, indem es eine Fülle von die neueste Rechtsprechung berücksichtigenden und weiter ausgebauten Erläuterungen bringt, welche die früheren Ausführungen fortbilden und klären; und die tief eindringenden um¬ fassenden Erläuterungen zu dem neuen Kriegs¬ abgabegesetz von 1919 enthalten mittelbar gleich¬ zeitig solche zu dem von 1918, da sie die zu diesem Gesetze erfolgte Rechtsprechung bis in den März 1920 hinein verwerten. Die Veran¬ lagung zur Vermögenszuwachs- und zur Kriegsabgabe 1919 ist noch nicht durchgeführt und die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Veranlagung sowie die Entscheidung über diese Rechtsmittel wird erst in kommenden Tagen praktisch werden. Deshalb kommt der Kommentar noch durchaus zu rechter Zeit. Der Strutzsche Kommentar wird das führende Werk auf diesem Gebiete sein und bleiben, er wird den behördlichen Stellen, der Industrie, dem Handel, der Landwirtschaft und jedem sonstigen Steuerzahler als zuverlässiger. Ratgeber ausgezeichnete Dienste leisten. Möchten die folgenden Bände des Schifferschen Sammelwerkes ihm ebenbürtig sein! Oberlandesgerichtsrat Dr. ^ur. Winter. Der Krieg zur See 1914—18, herausgegeben vom Marinearchiv. Nordsee/Band 1. Verlag E. S. Mittler u. Sohn. Die Texte der beiden Gesetze sind voran¬ gestellt, was die Übersichtlichkeit und das rasche Auffinden der einzelnen Vorschrift erleichtert. Dann folgt eine klare knappe Einleitung, in welcher die Entstehung der beiden Gesetze und das Wesen der Vermögenszuwachsabgabe und der Kriegsabgabe 1919 besprochen wird. Es schließen sich an der Kommentar zum Ver- wögenszuwachsabgabegesetz (Seiten 49 bis 305) und der zum Kriegsabgabegesetz (Seiten 307 bis 442). In einem Anhange sind dankens¬ werterweise die Ausführungsbcstimmungen und Vollzugsanweisungen für beide Gesetze nebst Mustern wiedergegeben. Das ganze Material ist also beisammen, was für den Benutzer d"es Buches eine große Erleichterung ist und Zeitersparnis bedeutet. Der soeben erschienene 1. Band deS Admiralstabswerkes über den großen Krieg ist nicht nur für einen engen Kreis von Fachleuten bestimmt. Die Darstellung ist mit Erfolg bemüht, volkstümlich im guten Sinne zu sein. Zugleich aber enthält sie eine Fülle von Stoff, der für die geschichts¬ wissenschaftliche Forschung überhaupt von hohem Werte ist. Von jeher läßt sich der Seekrieg nur im weiten Nahmen der großen Geschichte verstehen; weit nichr als der Land¬ krieg ist er mit den allgemeinen politischen Vorgängen verkettet. — Der vorliegende Band schildert die Ereignisse vor und bei Kriegs¬ ausbruch und die militärische Tätigkeit in der Nordsee während des August 1914. Diesen Zeitraum so eingehend zu behandeln, war nötig, denn er enthält den Keim zu dem ge¬ samten späteren Verlauf des Seekrieges. Das ruhmlose Ende der deutschen Flotte findet seine eigentliche Erklärung in jenen Tagen. Der unselige Wunsch der Reichsleitung, trotz allem Geschehenen mit England zu einer Ver¬ ständigung zu gelangen, der ungesunde Ge¬ danke, die Flotte als Politischen Machtfaktor Von einem Eingehen auf Einzelheiten muh hier abgesehen werden. Die oft sehr aus¬ führlichen und stets erschöpfenden Erläuterungen offenbaren die volle Beherrschung und die wissenschaftliche Durchdringung des schwierigen Stoffes, die weiten und sicheren Rechtskennt- uisse und die erstaunliche Belesenheit des Ver¬ fassers; der Kommentar wird den Benutzer "le im Stiche lassen. Hervorgehoben seien

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_338022/101>, abgerufen am 01.05.2024.