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Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711.

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Antwort auf die sechs und vierzigste Betrachtung.

Diese Motive ist wider den klaren Buchstaben der H. Schrifft / und wider die Vernunfft: Denn das Gewissen giebt wohl einige Nachricht / von dem / was der Wille thun und lassen soll; aber nicht eine vollkommene Nachricht / und bleiben viel Dinge dem menschlichen Verstande und Gewissen unbekant / indem das Gesetze geistlich ist / wir aber sind fleischlich / Rom. 7 / 14. 7. Und also macht hier Paulus das geoffenbahrte Gesetze GOttes zur Regel des Willens. Was 1. die angeführten Regeln der Catholischen betrifft / so ist anfangs dieses auch unsere Lehre / daß man alle wissentliche und vorsetzliche Sünden vermeiden und hassen soll / welches aber nicht aus natürlichen Kräfften / sondern nur durch Verleyhung Göttlicher Gnade geschehen kan. Die 2. und 3. Regel approbiren wir ebener maßen. Was die 4. Regel betrifft / daß man GOtt Rechenschafft geben müsse von allen Sünden / so ist dieses wahr / wenn wir darauf sehen / was von rechtswegen geschehen soll; wenn aber ein Mensch im Glauben an Christum JEsum stirbet / so sagt

Antwort auf die sechs und vierzigste Betrachtung.

Diese Motive ist wider den klaren Buchstaben der H. Schrifft / und wider die Vernunfft: Denn das Gewissen giebt wohl einige Nachricht / von dem / was der Wille thun und lassen soll; aber nicht eine vollkommene Nachricht / und bleiben viel Dinge dem menschlichen Verstande und Gewissen unbekant / indem das Gesetze geistlich ist / wir aber sind fleischlich / Rom. 7 / 14. 7. Und also macht hier Paulus das geoffenbahrte Gesetze GOttes zur Regel des Willens. Was 1. die angeführten Regeln der Catholischen betrifft / so ist anfangs dieses auch unsere Lehre / daß man alle wissentliche und vorsetzliche Sünden vermeiden und hassen soll / welches aber nicht aus natürlichen Kräfften / sondern nur durch Verleyhung Göttlicher Gnade geschehen kan. Die 2. und 3. Regel approbiren wir ebener maßen. Was die 4. Regel betrifft / daß man GOtt Rechenschafft geben müsse von allen Sünden / so ist dieses wahr / wenn wir darauf sehen / was von rechtswegen geschehen soll; wenn aber ein Mensch im Glauben an Christum JEsum stirbet / so sagt

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[103/0103] Antwort auf die sechs und vierzigste Betrachtung. Diese Motive ist wider den klaren Buchstaben der H. Schrifft / und wider die Vernunfft: Denn das Gewissen giebt wohl einige Nachricht / von dem / was der Wille thun und lassen soll; aber nicht eine vollkommene Nachricht / und bleiben viel Dinge dem menschlichen Verstande und Gewissen unbekant / indem das Gesetze geistlich ist / wir aber sind fleischlich / Rom. 7 / 14. 7. Und also macht hier Paulus das geoffenbahrte Gesetze GOttes zur Regel des Willens. Was 1. die angeführten Regeln der Catholischen betrifft / so ist anfangs dieses auch unsere Lehre / daß man alle wissentliche und vorsetzliche Sünden vermeiden und hassen soll / welches aber nicht aus natürlichen Kräfften / sondern nur durch Verleyhung Göttlicher Gnade geschehen kan. Die 2. und 3. Regel approbiren wir ebener maßen. Was die 4. Regel betrifft / daß man GOtt Rechenschafft geben müsse von allen Sünden / so ist dieses wahr / wenn wir darauf sehen / was von rechtswegen geschehen soll; wenn aber ein Mensch im Glauben an Christum JEsum stirbet / so sagt

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Zitationshilfe: Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711, S. 103. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_sendschreiben_1711/103>, abgerufen am 23.04.2024.