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Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810.

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krankheitspotenz zuerst allein zu geben.
Sie wird freilich die Krankheit zum Theil
mindern können, aber dagegen einen Zu-
satz neuer Symptomen hervorbringen.

142.

In diesem Falle kann nach den Ge-
setzen der Homöopathie keine zweite Gabe
dieser ersten Arznei gereicht werden; aber
auch die bei der anfänglichen Indikation
für die zweite Hälfte der Symptomen pas-
send gefundne Arznei kann hier nicht un-
besehens an ihrer Stelle, und ohne wei-
tere Untersuchung in dem Zustande ange-
wendet werden, den die erstere Arznei
übrig gelassen hat.

143.

Vielmehr muß auch hier, wie über-
all, wo eine Aenderung des Krankheits-
zustandes vorgegangen ist, der gegenwär-
tige, noch übrige Symptomenkomplex aufs
neue ausgemittelt, und ohne Rücksicht
auf die anfänglich passend geschienene
zweite Arznei, eine dem neuen jetzigen

krankheitspotenz zuerst allein zu geben.
Sie wird freilich die Krankheit zum Theil
mindern können, aber dagegen einen Zu-
satz neuer Symptomen hervorbringen.

142.

In diesem Falle kann nach den Ge-
setzen der Homöopathie keine zweite Gabe
dieser ersten Arznei gereicht werden; aber
auch die bei der anfänglichen Indikation
für die zweite Hälfte der Symptomen pas-
send gefundne Arznei kann hier nicht un-
besehens an ihrer Stelle, und ohne wei-
tere Untersuchung in dem Zustande ange-
wendet werden, den die erstere Arznei
übrig gelassen hat.

143.

Vielmehr muß auch hier, wie über-
all, wo eine Aenderung des Krankheits-
zustandes vorgegangen ist, der gegenwär-
tige, noch übrige Symptomenkomplex aufs
neue ausgemittelt, und ohne Rücksicht
auf die anfänglich passend geschienene
zweite Arznei, eine dem neuen jetzigen

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[118/0174] krankheitspotenz zuerst allein zu geben. Sie wird freilich die Krankheit zum Theil mindern können, aber dagegen einen Zu- satz neuer Symptomen hervorbringen. 142. In diesem Falle kann nach den Ge- setzen der Homöopathie keine zweite Gabe dieser ersten Arznei gereicht werden; aber auch die bei der anfänglichen Indikation für die zweite Hälfte der Symptomen pas- send gefundne Arznei kann hier nicht un- besehens an ihrer Stelle, und ohne wei- tere Untersuchung in dem Zustande ange- wendet werden, den die erstere Arznei übrig gelassen hat. 143. Vielmehr muß auch hier, wie über- all, wo eine Aenderung des Krankheits- zustandes vorgegangen ist, der gegenwär- tige, noch übrige Symptomenkomplex aufs neue ausgemittelt, und ohne Rücksicht auf die anfänglich passend geschienene zweite Arznei, eine dem neuen jetzigen

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Zitationshilfe: Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahnemann_organon_1810/174>, abgerufen am 25.04.2024.