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Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810.

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203.

Hiezu kömmt, daß, wenn das Mit-
tel angemessen homöopathisch wirkte, der
gebesserte Zustand auch noch nach verflos-
sener Wirkungsdauer merklich bleibt. Das
gute Werk wird nicht gleich unterbrochen,
wenn auch erst mehrere Stunden (ja, bei
chronischen Krankheiten, erst mehrere Ta-
ge) nach Verfluß der Wirkungsdauer der vo-
rigen Arzneigabe, eine zweite Gabe ge-
reicht wird. Der schon vernichtete Theil
der Krankheit kann sich indeß nicht wie-
der erneuern, und die Besserung würde
auch ohne neue Arzneigabe immer noch
eine beträchtliche Zeit auffallend sichtbar
bleiben.

204.

Wenn die fortgehende Besserung von
der ersten Gabe der homöopathisch ange-
messenen Arznei sich nicht in völlige Ge-
sundheit auflösen will (-- wie doch nicht
selten --), so wird ein Zeitpunkt des Still-
standes (gewöhnlich zugleich der Gränz-
punkt der Wirkungsdauer der vorher ge-

203.

Hiezu kömmt, daß, wenn das Mit-
tel angemessen homöopathisch wirkte, der
gebesserte Zustand auch noch nach verflos-
sener Wirkungsdauer merklich bleibt. Das
gute Werk wird nicht gleich unterbrochen,
wenn auch erst mehrere Stunden (ja, bei
chronischen Krankheiten, erst mehrere Ta-
ge) nach Verfluß der Wirkungsdauer der vo-
rigen Arzneigabe, eine zweite Gabe ge-
reicht wird. Der schon vernichtete Theil
der Krankheit kann sich indeß nicht wie-
der erneuern, und die Besserung würde
auch ohne neue Arzneigabe immer noch
eine beträchtliche Zeit auffallend sichtbar
bleiben.

204.

Wenn die fortgehende Besserung von
der ersten Gabe der homöopathisch ange-
messenen Arznei sich nicht in völlige Ge-
sundheit auflösen will (— wie doch nicht
selten —), so wird ein Zeitpunkt des Still-
standes (gewöhnlich zugleich der Gränz-
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[166/0222] 203. Hiezu kömmt, daß, wenn das Mit- tel angemessen homöopathisch wirkte, der gebesserte Zustand auch noch nach verflos- sener Wirkungsdauer merklich bleibt. Das gute Werk wird nicht gleich unterbrochen, wenn auch erst mehrere Stunden (ja, bei chronischen Krankheiten, erst mehrere Ta- ge) nach Verfluß der Wirkungsdauer der vo- rigen Arzneigabe, eine zweite Gabe ge- reicht wird. Der schon vernichtete Theil der Krankheit kann sich indeß nicht wie- der erneuern, und die Besserung würde auch ohne neue Arzneigabe immer noch eine beträchtliche Zeit auffallend sichtbar bleiben. 204. Wenn die fortgehende Besserung von der ersten Gabe der homöopathisch ange- messenen Arznei sich nicht in völlige Ge- sundheit auflösen will (— wie doch nicht selten —), so wird ein Zeitpunkt des Still- standes (gewöhnlich zugleich der Gränz- punkt der Wirkungsdauer der vorher ge-

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Zitationshilfe: Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahnemann_organon_1810/222>, abgerufen am 28.03.2024.