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Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810.

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len ist (Krankheitskenntniß, Kenntniß
des Krankheitsbedürfnisses -- Indika-
tion
--); sieht er deutlich ein, was an
Arzneien überhaupt und an jeder Arznei
insbesondre das Heilende ist (Kenntniß der
Arzneikräfte) und weiß er nach deutli-
chen Gründen das Heilende der Arzneien
auf das an der jedesmahligen Krankheit zu
Heilende so, daß Genesung erfolgen
muß, anzupassen sowohl in Hinsicht der
Angemessenheit der für den Fall nach ih-
rer Wirkungsart geeignetsten Arznei (Wahl
des Heilmittels -- Indikat --) als in
Hinsicht der genau erforderlichen Menge
derselben (rechte Gabe) und der gehörigen
Wiederholungszeit der Gabe -- kennt er
die Hindernisse der Genesung in jedem
Falle und weiß sie hinwegzuräumen, da-
mit die Herstellung von Dauer sei: so ver-
steht er durchaus nach zureichen-
den Gründen zu handeln und er
ist ein rationeller Heilkünstler
.

4.

Er ist zugleich ein Gesundheit-Er-
halter, wenn er die, Gesundheit störenden

len ist (Krankheitskenntniß, Kenntniß
des Krankheitsbedürfnisses — Indika-
tion
—); sieht er deutlich ein, was an
Arzneien überhaupt und an jeder Arznei
insbesondre das Heilende ist (Kenntniß der
Arzneikräfte) und weiß er nach deutli-
chen Gründen das Heilende der Arzneien
auf das an der jedesmahligen Krankheit zu
Heilende so, daß Genesung erfolgen
muß, anzupassen sowohl in Hinsicht der
Angemessenheit der für den Fall nach ih-
rer Wirkungsart geeignetsten Arznei (Wahl
des Heilmittels — Indikat —) als in
Hinsicht der genau erforderlichen Menge
derselben (rechte Gabe) und der gehörigen
Wiederholungszeit der Gabe — kennt er
die Hindernisse der Genesung in jedem
Falle und weiß sie hinwegzuräumen, da-
mit die Herstellung von Dauer sei: so ver-
steht er durchaus nach zureichen-
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ist ein rationeller Heilkünstler
.

4.

Er ist zugleich ein Gesundheit-Er-
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[4/0060] len ist (Krankheitskenntniß, Kenntniß des Krankheitsbedürfnisses — Indika- tion —); sieht er deutlich ein, was an Arzneien überhaupt und an jeder Arznei insbesondre das Heilende ist (Kenntniß der Arzneikräfte) und weiß er nach deutli- chen Gründen das Heilende der Arzneien auf das an der jedesmahligen Krankheit zu Heilende so, daß Genesung erfolgen muß, anzupassen sowohl in Hinsicht der Angemessenheit der für den Fall nach ih- rer Wirkungsart geeignetsten Arznei (Wahl des Heilmittels — Indikat —) als in Hinsicht der genau erforderlichen Menge derselben (rechte Gabe) und der gehörigen Wiederholungszeit der Gabe — kennt er die Hindernisse der Genesung in jedem Falle und weiß sie hinwegzuräumen, da- mit die Herstellung von Dauer sei: so ver- steht er durchaus nach zureichen- den Gründen zu handeln und er ist ein rationeller Heilkünstler. 4. Er ist zugleich ein Gesundheit-Er- halter, wenn er die, Gesundheit störenden

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Zitationshilfe: Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahnemann_organon_1810/60>, abgerufen am 25.04.2024.