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Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810.

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15.

Hinwiederum, da das heilende We-
sen in Arzneien nicht an sich erkennbar
ist, und in reinen Versuchen selbst vom
scharfsinnigsten Beobachter an Arzneien
sonst nichts, was sie zu Arzneien machte,
wahrgenommen werden kann, als jene
Kraft, im menschlichen Körper deutliche
Veränderungen seines Befindens hervor zu
bringen, besonders aber den gesunden
Menschen umzustimmen, und mehrere,
bestimmte Krankheitssymptomen in und an
demselben zu erregen; so folgt, daß, wenn
die Arzneien als Heilmittel wirken, sie
ebenfalls nur durch diese Symptomenerre-
gung ihr inneres Heilprincip an den Tag
legen und ihr Heilvermögen in Ausübung
bringen können, und wir uns also einzig
an die krankhaften Zufälle, die die Arz-
neien im gesunden Körper erzeugen (als die
einzige Offenbarung ihrer inwohnenden
Heiltendenz) zu halten haben, um zu be-
stimmen, welche unter den einzelnen Arz-
neien dem jedesmahligen Krankheitsfalle
am angemessensten sei (sobald gefunden
ist, worauf diese Angemessenheit beruht).

15.

Hinwiederum, da das heilende We-
sen in Arzneien nicht an sich erkennbar
ist, und in reinen Versuchen selbst vom
scharfsinnigsten Beobachter an Arzneien
sonst nichts, was sie zu Arzneien machte,
wahrgenommen werden kann, als jene
Kraft, im menschlichen Körper deutliche
Veränderungen seines Befindens hervor zu
bringen, besonders aber den gesunden
Menschen umzustimmen, und mehrere,
bestimmte Krankheitssymptomen in und an
demselben zu erregen; so folgt, daß, wenn
die Arzneien als Heilmittel wirken, sie
ebenfalls nur durch diese Symptomenerre-
gung ihr inneres Heilprincip an den Tag
legen und ihr Heilvermögen in Ausübung
bringen können, und wir uns also einzig
an die krankhaften Zufälle, die die Arz-
neien im gesunden Körper erzeugen (als die
einzige Offenbarung ihrer inwohnenden
Heiltendenz) zu halten haben, um zu be-
stimmen, welche unter den einzelnen Arz-
neien dem jedesmahligen Krankheitsfalle
am angemessensten sei (sobald gefunden
ist, worauf diese Angemessenheit beruht).

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[18/0074] 15. Hinwiederum, da das heilende We- sen in Arzneien nicht an sich erkennbar ist, und in reinen Versuchen selbst vom scharfsinnigsten Beobachter an Arzneien sonst nichts, was sie zu Arzneien machte, wahrgenommen werden kann, als jene Kraft, im menschlichen Körper deutliche Veränderungen seines Befindens hervor zu bringen, besonders aber den gesunden Menschen umzustimmen, und mehrere, bestimmte Krankheitssymptomen in und an demselben zu erregen; so folgt, daß, wenn die Arzneien als Heilmittel wirken, sie ebenfalls nur durch diese Symptomenerre- gung ihr inneres Heilprincip an den Tag legen und ihr Heilvermögen in Ausübung bringen können, und wir uns also einzig an die krankhaften Zufälle, die die Arz- neien im gesunden Körper erzeugen (als die einzige Offenbarung ihrer inwohnenden Heiltendenz) zu halten haben, um zu be- stimmen, welche unter den einzelnen Arz- neien dem jedesmahligen Krankheitsfalle am angemessensten sei (sobald gefunden ist, worauf diese Angemessenheit beruht).

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Zitationshilfe: Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahnemann_organon_1810/74>, abgerufen am 19.04.2024.