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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.

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Leben Catharinä der zweyten
wein, Bier und Meth aus den Kabacken ver-
kauft wird, ganz apart eingesammlet werden,
und völlig auf den Fuß, wie es in den Anno
1750 und 1756 publicirten und zu mehrerer Ein-
schärfung in den aus dem Senat ergangenen
Ukasen wegen der vormaligen Auflage erkläret
worden. Und obwohl dergleichen Auflage auf
Bier und Meth ehedem nicht gewesen, folglich
auch weder die Magistrate und Rathhäuser,
die die Kabackensteuern unter ihrer Aufsicht ha-
ben, noch auch die Pächter des Bier- und
Methschenkens, vermöge ihrer Verbindlichkeit
und Contracte, Einschreibbücher halten, auch
außer denen Orten, wo die Kabackensteuern
durch Geschworne erhoben werden, keine Nach-
richt vorhanden ist, wie viel verkauft werde:
so soll dennoch diese neue Auflage auf Bier
und Meth von den Magistraten, Rathhäusern
und Pächtern dergestalt eincassirt werden, daß
man sich nach der Anzahl der Brauliße richte,
wie viel sie jeden Ortes Bier und Meth zum
Verkaufe brauen werden. Hierinn soll das
Cammercollegium und dessen Comtoir, wie
auch ein jeder, dem es obliegt, die nöthige
Einrichtung machen, damit sowohl das Cron-
interesse gehörig und pflichtmäßig bewacht, als
auch die Magistrate, Rathhäuser und Pächter
nicht belästiget werden. Für die Magistrate,

Rath-

Leben Catharinaͤ der zweyten
wein, Bier und Meth aus den Kabacken ver-
kauft wird, ganz apart eingeſammlet werden,
und voͤllig auf den Fuß, wie es in den Anno
1750 und 1756 publicirten und zu mehrerer Ein-
ſchaͤrfung in den aus dem Senat ergangenen
Ukaſen wegen der vormaligen Auflage erklaͤret
worden. Und obwohl dergleichen Auflage auf
Bier und Meth ehedem nicht geweſen, folglich
auch weder die Magiſtrate und Rathhaͤuſer,
die die Kabackenſteuern unter ihrer Aufſicht ha-
ben, noch auch die Paͤchter des Bier- und
Methſchenkens, vermoͤge ihrer Verbindlichkeit
und Contracte, Einſchreibbuͤcher halten, auch
außer denen Orten, wo die Kabackenſteuern
durch Geſchworne erhoben werden, keine Nach-
richt vorhanden iſt, wie viel verkauft werde:
ſo ſoll dennoch dieſe neue Auflage auf Bier
und Meth von den Magiſtraten, Rathhaͤuſern
und Paͤchtern dergeſtalt eincaſſirt werden, daß
man ſich nach der Anzahl der Brauliße richte,
wie viel ſie jeden Ortes Bier und Meth zum
Verkaufe brauen werden. Hierinn ſoll das
Cammercollegium und deſſen Comtoir, wie
auch ein jeder, dem es obliegt, die noͤthige
Einrichtung machen, damit ſowohl das Cron-
intereſſe gehoͤrig und pflichtmaͤßig bewacht, als
auch die Magiſtrate, Rathhaͤuſer und Paͤchter
nicht belaͤſtiget werden. Fuͤr die Magiſtrate,

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[90/0114] Leben Catharinaͤ der zweyten wein, Bier und Meth aus den Kabacken ver- kauft wird, ganz apart eingeſammlet werden, und voͤllig auf den Fuß, wie es in den Anno 1750 und 1756 publicirten und zu mehrerer Ein- ſchaͤrfung in den aus dem Senat ergangenen Ukaſen wegen der vormaligen Auflage erklaͤret worden. Und obwohl dergleichen Auflage auf Bier und Meth ehedem nicht geweſen, folglich auch weder die Magiſtrate und Rathhaͤuſer, die die Kabackenſteuern unter ihrer Aufſicht ha- ben, noch auch die Paͤchter des Bier- und Methſchenkens, vermoͤge ihrer Verbindlichkeit und Contracte, Einſchreibbuͤcher halten, auch außer denen Orten, wo die Kabackenſteuern durch Geſchworne erhoben werden, keine Nach- richt vorhanden iſt, wie viel verkauft werde: ſo ſoll dennoch dieſe neue Auflage auf Bier und Meth von den Magiſtraten, Rathhaͤuſern und Paͤchtern dergeſtalt eincaſſirt werden, daß man ſich nach der Anzahl der Brauliße richte, wie viel ſie jeden Ortes Bier und Meth zum Verkaufe brauen werden. Hierinn ſoll das Cammercollegium und deſſen Comtoir, wie auch ein jeder, dem es obliegt, die noͤthige Einrichtung machen, damit ſowohl das Cron- intereſſe gehoͤrig und pflichtmaͤßig bewacht, als auch die Magiſtrate, Rathhaͤuſer und Paͤchter nicht belaͤſtiget werden. Fuͤr die Magiſtrate, Rath-

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Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/114>, abgerufen am 28.03.2024.