Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.

Bild:
<< vorherige Seite

Kayserinn von Rußland.
wesen in solchen Stand setzen, daß es von al-
lem völlige Wissenschaft erlangen, und von
allen Familien des rußischen Adels gehörigen
Beweis haben könne.

§. 12.

XXIII. Bisher waren, so wohl beym
Senate als bey den Collegien und Canzleyen,
Collegien- und Titulär-Junker bestallet, und
beym Senat eine eigene Schule für dieselben
errichtet. Allein da diese in der Lehre stehende
Junker theils nicht genug Lehrmeister hatten,
theils meistens bey den Registraturen zu Canz-
leygeschäften gebraucht wurden: so sind sie auch
nie im Stande gewesen, die ihnen anständige
Wissenschaften gründlich zu erlernen. Diese
Schule geht dahero ein: weder beym Senate
noch bey den andern Instanzen werden künf-
tig Collegien- oder Titulärjunker gehalten: die
anjetzo vorhandenen aber, die nach ihren Jah-
ren noch was lernen können, werden also ver-
theilt, daß die adelichen an das Land- oder
Seecadettencorps, die unadelichen aber an die
moscauer Universität abgegeben werden; die
übrigen hingegen, deren Jahre zu weiteren
Studien bereits verstrichen sind, werden zu
Militär- oder Civildiensten befördert, wozu
ein jeder selbst Neigung bezeugen wird. Da-

mit
B 3

Kayſerinn von Rußland.
weſen in ſolchen Stand ſetzen, daß es von al-
lem voͤllige Wiſſenſchaft erlangen, und von
allen Familien des rußiſchen Adels gehoͤrigen
Beweis haben koͤnne.

§. 12.

XXIII. Bisher waren, ſo wohl beym
Senate als bey den Collegien und Canzleyen,
Collegien- und Titulaͤr-Junker beſtallet, und
beym Senat eine eigene Schule fuͤr dieſelben
errichtet. Allein da dieſe in der Lehre ſtehende
Junker theils nicht genug Lehrmeiſter hatten,
theils meiſtens bey den Regiſtraturen zu Canz-
leygeſchaͤften gebraucht wurden: ſo ſind ſie auch
nie im Stande geweſen, die ihnen anſtaͤndige
Wiſſenſchaften gruͤndlich zu erlernen. Dieſe
Schule geht dahero ein: weder beym Senate
noch bey den andern Inſtanzen werden kuͤnf-
tig Collegien- oder Titulaͤrjunker gehalten: die
anjetzo vorhandenen aber, die nach ihren Jah-
ren noch was lernen koͤnnen, werden alſo ver-
theilt, daß die adelichen an das Land- oder
Seecadettencorps, die unadelichen aber an die
moſcauer Univerſitaͤt abgegeben werden; die
uͤbrigen hingegen, deren Jahre zu weiteren
Studien bereits verſtrichen ſind, werden zu
Militaͤr- oder Civildienſten befoͤrdert, wozu
ein jeder ſelbſt Neigung bezeugen wird. Da-

mit
B 3
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0045" n="21"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Kay&#x017F;erinn von Rußland.</hi></fw><lb/>
we&#x017F;en in &#x017F;olchen Stand &#x017F;etzen, daß es von al-<lb/>
lem vo&#x0364;llige Wi&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaft erlangen, und von<lb/>
allen Familien des rußi&#x017F;chen Adels geho&#x0364;rigen<lb/>
Beweis haben ko&#x0364;nne.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head>§. 12.</head><lb/>
            <p><hi rendition="#aq">XXIII.</hi> Bisher waren, &#x017F;o wohl beym<lb/>
Senate als bey den Collegien und Canzleyen,<lb/>
Collegien- und Titula&#x0364;r-Junker be&#x017F;tallet, und<lb/>
beym Senat eine eigene Schule fu&#x0364;r die&#x017F;elben<lb/>
errichtet. Allein da die&#x017F;e in der Lehre &#x017F;tehende<lb/>
Junker theils nicht genug Lehrmei&#x017F;ter hatten,<lb/>
theils mei&#x017F;tens bey den Regi&#x017F;traturen zu Canz-<lb/>
leyge&#x017F;cha&#x0364;ften gebraucht wurden: &#x017F;o &#x017F;ind &#x017F;ie auch<lb/>
nie im Stande gewe&#x017F;en, die ihnen an&#x017F;ta&#x0364;ndige<lb/>
Wi&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaften gru&#x0364;ndlich zu erlernen. Die&#x017F;e<lb/>
Schule geht dahero ein: weder beym Senate<lb/>
noch bey den andern In&#x017F;tanzen werden ku&#x0364;nf-<lb/>
tig Collegien- oder Titula&#x0364;rjunker gehalten: die<lb/>
anjetzo vorhandenen aber, die nach ihren Jah-<lb/>
ren noch was lernen ko&#x0364;nnen, werden al&#x017F;o ver-<lb/>
theilt, daß die adelichen an das Land- oder<lb/>
Seecadettencorps, die unadelichen aber an die<lb/>
mo&#x017F;cauer Univer&#x017F;ita&#x0364;t abgegeben werden; die<lb/>
u&#x0364;brigen hingegen, deren Jahre zu weiteren<lb/>
Studien bereits ver&#x017F;trichen &#x017F;ind, werden zu<lb/>
Milita&#x0364;r- oder Civildien&#x017F;ten befo&#x0364;rdert, wozu<lb/>
ein jeder &#x017F;elb&#x017F;t Neigung bezeugen wird. Da-<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">B 3</fw><fw place="bottom" type="catch">mit</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[21/0045] Kayſerinn von Rußland. weſen in ſolchen Stand ſetzen, daß es von al- lem voͤllige Wiſſenſchaft erlangen, und von allen Familien des rußiſchen Adels gehoͤrigen Beweis haben koͤnne. §. 12. XXIII. Bisher waren, ſo wohl beym Senate als bey den Collegien und Canzleyen, Collegien- und Titulaͤr-Junker beſtallet, und beym Senat eine eigene Schule fuͤr dieſelben errichtet. Allein da dieſe in der Lehre ſtehende Junker theils nicht genug Lehrmeiſter hatten, theils meiſtens bey den Regiſtraturen zu Canz- leygeſchaͤften gebraucht wurden: ſo ſind ſie auch nie im Stande geweſen, die ihnen anſtaͤndige Wiſſenſchaften gruͤndlich zu erlernen. Dieſe Schule geht dahero ein: weder beym Senate noch bey den andern Inſtanzen werden kuͤnf- tig Collegien- oder Titulaͤrjunker gehalten: die anjetzo vorhandenen aber, die nach ihren Jah- ren noch was lernen koͤnnen, werden alſo ver- theilt, daß die adelichen an das Land- oder Seecadettencorps, die unadelichen aber an die moſcauer Univerſitaͤt abgegeben werden; die uͤbrigen hingegen, deren Jahre zu weiteren Studien bereits verſtrichen ſind, werden zu Militaͤr- oder Civildienſten befoͤrdert, wozu ein jeder ſelbſt Neigung bezeugen wird. Da- mit B 3

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/45
Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/45>, abgerufen am 25.04.2024.