Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681.

Bild:
<< vorherige Seite

Fendrichs Thür sich anfinden / und ohne eintziges Geschrey und unnöthigen Tumult von dem Haubtman / welcher von einer Compagnie zu der andern zu gehen hat / in guter Ordnung stellen lassen / die von der Weissen Fahne an der Osterstrasse / die von der Rothen an der Marcktstrasse / die von der Grünen oder Kömelung Strasse an das freye Marckt / die von der Gelben aber oder Leinstrasse an das Holtzmarckt / auch allda von uns / durch unsern Haubtman / Riede- und Baumeister Ordre erwarten. Die vier Corporalschafften aber / so dem Feuer am negsten / als eine zur rechten / die ander zur lincken / eine forne / und eine hinten / sollen gerade zum Feuer eilen / und zur helffte den Ort an beyden Seiten des Zutrits besetzen / daß kein unnützes / viel weniger unbekantes verdächtiges Gesindel / zu und eindrenge / die andere helffte aber den Ort öffnen / und das Feuer in guter Ordnung dämpffen / biß andere von fernen Orten auff unser Befehl werden dazu kommen / und sie verstärcken oder ablösen.

3. Allermassen dann ein Corporal sambt 2. Mußquetirern vom Steinthor / so die Wache haben / imgleichen 2. Mußquetirer von AEgidien Thor und 2. vom Leinthor alsofort zu dem Feuer sich sollen wenden / und imfall es von der Bürgerschafft noch nicht geschehen / daselbsten posto fassen / biß der Lieutenant / sambt andern Stadt-Soldaten / so die Wache nicht haben / wird dazu kommen / derobehueff / dann diese letztere / nach dem das Feuer kund worden / ohngesäumet an des Lieutenants Thür / bey ernstlicher Straffe sich sollen einfinden /

Fendrichs Thür sich anfinden / und ohne eintziges Geschrey und unnöthigen Tumult von dem Haubtman / welcher von einer Compagnie zu der andern zu gehen hat / in guter Ordnung stellen lassen / die von der Weissen Fahne an der Osterstrasse / die von der Rothen an der Marcktstrasse / die von der Grünen oder Kömelung Strasse an das freye Marckt / die von der Gelben aber oder Leinstrasse an das Holtzmarckt / auch allda von uns / durch unsern Haubtman / Riede- und Baumeister Ordre erwarten. Die vier Corporalschafften aber / so dem Feuer am negsten / als eine zur rechten / die ander zur lincken / eine forne / und eine hinten / sollen gerade zum Feuer eilen / und zur helffte den Ort an beyden Seiten des Zutrits besetzen / daß kein unnützes / viel weniger unbekantes verdächtiges Gesindel / zu und eindrenge / die andere helffte aber den Ort öffnen / und das Feuer in guter Ordnung dämpffen / biß andere von fernen Orten auff unser Befehl werden dazu kommen / und sie verstärcken oder ablösen.

3. Allermassen dann ein Corporal sambt 2. Mußquetirern vom Steinthor / so die Wache haben / imgleichen 2. Mußquetirer von Ægidien Thor und 2. vom Leinthor alsofort zu dem Feuer sich sollen wenden / und imfall es von der Bürgerschafft noch nicht geschehen / daselbsten posto fassen / biß der Lieutenant / sambt andern Stadt-Soldaten / so die Wache nicht haben / wird dazu kommen / derobehueff / dann diese letztere / nach dem das Feuer kund worden / ohngesäumet an des Lieutenants Thür / bey ernstlicher Straffe sich sollen einfinden /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0017" n="17"/>
Fendrichs Thür sich anfinden / und ohne eintziges Geschrey und unnöthigen Tumult von dem Haubtman / welcher von einer Compagnie zu der andern zu gehen hat / in guter Ordnung stellen lassen / die von der Weissen Fahne an der Osterstrasse / die von der Rothen an der Marcktstrasse / die von der Grünen oder Kömelung Strasse an das freye Marckt / die von der Gelben aber oder Leinstrasse an das Holtzmarckt / auch allda von uns / durch unsern Haubtman / Riede- und Baumeister Ordre erwarten. Die vier Corporalschafften aber / so dem Feuer am negsten / als eine zur rechten / die ander zur lincken / eine forne / und eine hinten / sollen gerade zum Feuer eilen / und zur helffte den Ort an beyden Seiten des Zutrits besetzen / daß kein unnützes / viel weniger unbekantes verdächtiges Gesindel / zu und eindrenge / die andere helffte aber den Ort öffnen / und das Feuer in guter Ordnung dämpffen / biß andere von fernen Orten auff unser Befehl werden dazu kommen / und sie verstärcken oder ablösen.</p>
        <p>3. Allermassen dann ein Corporal sambt 2. Mußquetirern vom Steinthor / so die Wache haben / imgleichen 2. Mußquetirer von Ægidien Thor und 2. vom Leinthor alsofort zu dem Feuer sich sollen wenden / und imfall es von der Bürgerschafft noch nicht geschehen / daselbsten <hi rendition="#aq">posto</hi> fassen / biß der Lieutenant / sambt andern Stadt-Soldaten / so die Wache nicht haben / wird dazu kommen / derobehueff / dann diese letztere / nach dem das Feuer kund worden / ohngesäumet an des Lieutenants Thür / bey ernstlicher Straffe sich sollen einfinden /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[17/0017] Fendrichs Thür sich anfinden / und ohne eintziges Geschrey und unnöthigen Tumult von dem Haubtman / welcher von einer Compagnie zu der andern zu gehen hat / in guter Ordnung stellen lassen / die von der Weissen Fahne an der Osterstrasse / die von der Rothen an der Marcktstrasse / die von der Grünen oder Kömelung Strasse an das freye Marckt / die von der Gelben aber oder Leinstrasse an das Holtzmarckt / auch allda von uns / durch unsern Haubtman / Riede- und Baumeister Ordre erwarten. Die vier Corporalschafften aber / so dem Feuer am negsten / als eine zur rechten / die ander zur lincken / eine forne / und eine hinten / sollen gerade zum Feuer eilen / und zur helffte den Ort an beyden Seiten des Zutrits besetzen / daß kein unnützes / viel weniger unbekantes verdächtiges Gesindel / zu und eindrenge / die andere helffte aber den Ort öffnen / und das Feuer in guter Ordnung dämpffen / biß andere von fernen Orten auff unser Befehl werden dazu kommen / und sie verstärcken oder ablösen. 3. Allermassen dann ein Corporal sambt 2. Mußquetirern vom Steinthor / so die Wache haben / imgleichen 2. Mußquetirer von Ægidien Thor und 2. vom Leinthor alsofort zu dem Feuer sich sollen wenden / und imfall es von der Bürgerschafft noch nicht geschehen / daselbsten posto fassen / biß der Lieutenant / sambt andern Stadt-Soldaten / so die Wache nicht haben / wird dazu kommen / derobehueff / dann diese letztere / nach dem das Feuer kund worden / ohngesäumet an des Lieutenants Thür / bey ernstlicher Straffe sich sollen einfinden /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-11-30T10:24:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-30T10:24:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat (2012-11-30T10:24:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Überschriebene e werden als moderne Umlaute wiedergegeben
  • Die wenigen überschriebenen o werden mit ů dargestellt: fůrstl.
  • Abkürzungen werden aufgelöst: ñ => en/nn; uñ => und



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hannover_feurordnung_1681
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hannover_feurordnung_1681/17
Zitationshilfe: Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hannover_feurordnung_1681/17>, abgerufen am 18.04.2024.