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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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lehrern Ihres Sprengels die gegenwärtige Verfügung mitzutheilen,
und Letztere in unserm Namen anzuweisen, davon eine Abschrift zum
Schularchive zu nehmen, und daß dies geschehen, in dem von Ihnen
zu erlassenden und an uns abschriftlich einzureichenden Umlaufschreiben
ausdrücklich zu bemerken.

10. Rescr. v. 4. Juli 1829. (Neigeb. Gymn. S. 308.), betr.
die Erweiterung der Bibliotheken der Gymnasien.

Dem Ministerio ist der in Abschrift beigefügte Plan, wie sich die
Bibliotheken der Gymnasien in Provinzialstädten ohne Kosten im
historischen Fache erweitern können, vorgelegt worden. Den darin ent-
haltenen Vorschlag findet das Ministerium berücksichtigungswerth, und
fordert daher das Königl. Consistorium auf, diesen Plan den Directoren
der Gymnasien seines Bezirks communiciren und ihnen dessen Berück-
sichtigung und Ausführung auf eine angemessene Weise zu empfehlen
Nach Verlauf eines Jahres sieht das Ministerium der Anzeige des
Königl. Consistoriums darüber entgegen, ob und wie weit es dem
einen oder dem andern Gymnasial-Director gelungen ist, den mehr-
gedachten Plan zu verwirklichen.

Plan,
wie sich die Bibliotheken der Gymnasien in Provinzialstädten ohne
Kosten im historischen Fache erweitern können.

Die Beschränktheit der Fonds, welche den meisten Gymnasien ge-
öffnet sind, ihre Bibliotheken zu erweitern und zu vervollständigen,
hat mehr oder weniger überall die üble Folge, daß nur das Aller-
wichtigste angeschafft werden kann, und zwar, bei der meist vorherr-
schenden Neigung der gelehrten Schulmänner, vorzugsweise aus der
philologischen Literatur. So kommt es, daß diese Bibliotheken selten
zu einem recht erfreulichen Flor kommen, was namentlich in Provinzial-
städten um so mehr zu bedauern ist, da sie hier oft die einzigen einiger-
maßen bedeutenden Bibliotheken sind. Jedenfalls also möchte es
wünschenswerth sein, ein Mittel ausfindig zu machen, wie diesem Uebel
ohne Schwierigkeiten abgeholfen werden könnte, und dazu möchte
nun auch der im Folgenden ganz gehorsamst dargelegte Vorschlag
mitwirken.

In unserer Zeit regt sich überall das Bedürfniß, sich auch mit
dem geistigen Elemente der Zeitgeschichte bekannt zu machen, wenn
auch hier und da dieses Streben eine schiefe, ja oft lächerliche Rich-

lehrern Ihres Sprengels die gegenwärtige Verfügung mitzutheilen,
und Letztere in unſerm Namen anzuweiſen, davon eine Abſchrift zum
Schularchive zu nehmen, und daß dies geſchehen, in dem von Ihnen
zu erlaſſenden und an uns abſchriftlich einzureichenden Umlaufſchreiben
ausdrücklich zu bemerken.

10. Reſcr. v. 4. Juli 1829. (Neigeb. Gymn. S. 308.), betr.
die Erweiterung der Bibliotheken der Gymnaſien.

Dem Miniſterio iſt der in Abſchrift beigefügte Plan, wie ſich die
Bibliotheken der Gymnaſien in Provinzialſtädten ohne Koſten im
hiſtoriſchen Fache erweitern können, vorgelegt worden. Den darin ent-
haltenen Vorſchlag findet das Miniſterium berückſichtigungswerth, und
fordert daher das Königl. Conſiſtorium auf, dieſen Plan den Directoren
der Gymnaſien ſeines Bezirks communiciren und ihnen deſſen Berück-
ſichtigung und Ausführung auf eine angemeſſene Weiſe zu empfehlen
Nach Verlauf eines Jahres ſieht das Miniſterium der Anzeige des
Königl. Conſiſtoriums darüber entgegen, ob und wie weit es dem
einen oder dem andern Gymnaſial-Director gelungen iſt, den mehr-
gedachten Plan zu verwirklichen.

Plan,
wie ſich die Bibliotheken der Gymnaſien in Provinzialſtädten ohne
Koſten im hiſtoriſchen Fache erweitern können.

Die Beſchränktheit der Fonds, welche den meiſten Gymnaſien ge-
öffnet ſind, ihre Bibliotheken zu erweitern und zu vervollſtändigen,
hat mehr oder weniger überall die üble Folge, daß nur das Aller-
wichtigſte angeſchafft werden kann, und zwar, bei der meiſt vorherr-
ſchenden Neigung der gelehrten Schulmänner, vorzugsweiſe aus der
philologiſchen Literatur. So kommt es, daß dieſe Bibliotheken ſelten
zu einem recht erfreulichen Flor kommen, was namentlich in Provinzial-
ſtädten um ſo mehr zu bedauern iſt, da ſie hier oft die einzigen einiger-
maßen bedeutenden Bibliotheken ſind. Jedenfalls alſo möchte es
wünſchenswerth ſein, ein Mittel ausfindig zu machen, wie dieſem Uebel
ohne Schwierigkeiten abgeholfen werden könnte, und dazu möchte
nun auch der im Folgenden ganz gehorſamſt dargelegte Vorſchlag
mitwirken.

In unſerer Zeit regt ſich überall das Bedürfniß, ſich auch mit
dem geiſtigen Elemente der Zeitgeſchichte bekannt zu machen, wenn
auch hier und da dieſes Streben eine ſchiefe, ja oft lächerliche Rich-

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[141/0155] lehrern Ihres Sprengels die gegenwärtige Verfügung mitzutheilen, und Letztere in unſerm Namen anzuweiſen, davon eine Abſchrift zum Schularchive zu nehmen, und daß dies geſchehen, in dem von Ihnen zu erlaſſenden und an uns abſchriftlich einzureichenden Umlaufſchreiben ausdrücklich zu bemerken. 10. Reſcr. v. 4. Juli 1829. (Neigeb. Gymn. S. 308.), betr. die Erweiterung der Bibliotheken der Gymnaſien. Dem Miniſterio iſt der in Abſchrift beigefügte Plan, wie ſich die Bibliotheken der Gymnaſien in Provinzialſtädten ohne Koſten im hiſtoriſchen Fache erweitern können, vorgelegt worden. Den darin ent- haltenen Vorſchlag findet das Miniſterium berückſichtigungswerth, und fordert daher das Königl. Conſiſtorium auf, dieſen Plan den Directoren der Gymnaſien ſeines Bezirks communiciren und ihnen deſſen Berück- ſichtigung und Ausführung auf eine angemeſſene Weiſe zu empfehlen Nach Verlauf eines Jahres ſieht das Miniſterium der Anzeige des Königl. Conſiſtoriums darüber entgegen, ob und wie weit es dem einen oder dem andern Gymnaſial-Director gelungen iſt, den mehr- gedachten Plan zu verwirklichen. Plan, wie ſich die Bibliotheken der Gymnaſien in Provinzialſtädten ohne Koſten im hiſtoriſchen Fache erweitern können. Die Beſchränktheit der Fonds, welche den meiſten Gymnaſien ge- öffnet ſind, ihre Bibliotheken zu erweitern und zu vervollſtändigen, hat mehr oder weniger überall die üble Folge, daß nur das Aller- wichtigſte angeſchafft werden kann, und zwar, bei der meiſt vorherr- ſchenden Neigung der gelehrten Schulmänner, vorzugsweiſe aus der philologiſchen Literatur. So kommt es, daß dieſe Bibliotheken ſelten zu einem recht erfreulichen Flor kommen, was namentlich in Provinzial- ſtädten um ſo mehr zu bedauern iſt, da ſie hier oft die einzigen einiger- maßen bedeutenden Bibliotheken ſind. Jedenfalls alſo möchte es wünſchenswerth ſein, ein Mittel ausfindig zu machen, wie dieſem Uebel ohne Schwierigkeiten abgeholfen werden könnte, und dazu möchte nun auch der im Folgenden ganz gehorſamſt dargelegte Vorſchlag mitwirken. In unſerer Zeit regt ſich überall das Bedürfniß, ſich auch mit dem geiſtigen Elemente der Zeitgeſchichte bekannt zu machen, wenn auch hier und da dieſes Streben eine ſchiefe, ja oft lächerliche Rich-

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 141. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/155>, abgerufen am 18.04.2024.