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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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tung annimmt. Aber vorhanden ist es und zwar in einem höheren
Grade, als in den früheren Decennien, davon geben Zeugniß die
unter Theologen und Juristen, Medicinern, Philologen, Oeconomen etc.
geschlossenen Lesevereine, so wie auch die auf diesen Zeitgeschmack be-
rechneten und allgemach zur Mode gewordenen, freilich oft nur imaginär
wohlfeilen Taschenausgaben so vieler einheimischer und fremder Schrift-
steller. Einen Zweig des menschlichen Forschens und Wissens nun
aber giebt es, wofür sich die meisten auf Bildung Anspruch machenden
Menschen interessiren, und das ist die Geschichte, so daß ein Leseverein,
der sich zum Zweck setzte, historische Werke, namentlich Monographien
über interessante Gegenstände aus der älteren und neueren Geschichte,
in Umlauf zu setzen, eine nicht kleine Anzahl von Theilnehmern
finden dürfte. Nun müßten sich die Rectoren der Gymnasien an
die Spitze einer solchen Gesellschaft stellen, etwa in dieser Art: Gegen
einen jährlichen Beitrag von 2--3 Rthlrn. von einem jeden Mitgliede
versprechen sie für eine namhafte, nach dem Belauf der Beiträge sich
richtende Summe solche Werke im Umlauf zu setzen, die nachdem
sie circulirt haben, der Gymnasiums-Bibliothek anheimfallen, wie ja
das bei allen von Buchhändlern geleiteten Lese-Instituten der Fall
ist. Die Umsicht der Rectoren würde selbst die nöthigen Statuten,
wodurch Ordnung und Pünktlichkeit im Zahlen der Beiträge, in der
Beförderung der Bücher und dergleichen aufrecht erhalten würde, ent-
werfen können.

Ein jetzt wohl bei jedem Gymnasio vorhandener Hülfslehrer könnte
die äußere Leitung des Instituts übernehmen. Es ist gewiß zu hoffen,
daß eine vom Rector ausgehende Aufforderung zu einem solchen Lese-
verein in jeder Gymnasial-Stadt und deren Umgebung unter Pre-
digern, Beamten, Gutsbesitzern und Pächtern Theilnehmer finden
würde, zumal da es ja die Meisten, die ihre Bildung dem Gymnasium
der Stadt verdanken, als einen Act der Pietät betrachten dürften, auf
eine ihnen selber nützliche und angenehme Weise zur Vergrößerung
der Bibliothek der Anstalt beizutragen, die ihre Lehrerin gewesen ist.
Wären auch der Interessenten nur 30, und gäbe deren Jeder jährlich
nur 2 Rthlr., so erhielte die Gymnasiums-Bibliothek jährlich einen
Zuwachs von 60 Rthlrn. für das historische Fach, und namentlich eine
Menge interessanter und für die Zukunft höchst wichtiger Mono-
graphien, die sie jetzt bei der Beschränktheit ihrer Fonds ganz un-

tung annimmt. Aber vorhanden iſt es und zwar in einem höheren
Grade, als in den früheren Decennien, davon geben Zeugniß die
unter Theologen und Juriſten, Medicinern, Philologen, Oeconomen ꝛc.
geſchloſſenen Leſevereine, ſo wie auch die auf dieſen Zeitgeſchmack be-
rechneten und allgemach zur Mode gewordenen, freilich oft nur imaginär
wohlfeilen Taſchenausgaben ſo vieler einheimiſcher und fremder Schrift-
ſteller. Einen Zweig des menſchlichen Forſchens und Wiſſens nun
aber giebt es, wofür ſich die meiſten auf Bildung Anſpruch machenden
Menſchen intereſſiren, und das iſt die Geſchichte, ſo daß ein Leſeverein,
der ſich zum Zweck ſetzte, hiſtoriſche Werke, namentlich Monographien
über intereſſante Gegenſtände aus der älteren und neueren Geſchichte,
in Umlauf zu ſetzen, eine nicht kleine Anzahl von Theilnehmern
finden dürfte. Nun müßten ſich die Rectoren der Gymnaſien an
die Spitze einer ſolchen Geſellſchaft ſtellen, etwa in dieſer Art: Gegen
einen jährlichen Beitrag von 2—3 Rthlrn. von einem jeden Mitgliede
verſprechen ſie für eine namhafte, nach dem Belauf der Beiträge ſich
richtende Summe ſolche Werke im Umlauf zu ſetzen, die nachdem
ſie circulirt haben, der Gymnaſiums-Bibliothek anheimfallen, wie ja
das bei allen von Buchhändlern geleiteten Leſe-Inſtituten der Fall
iſt. Die Umſicht der Rectoren würde ſelbſt die nöthigen Statuten,
wodurch Ordnung und Pünktlichkeit im Zahlen der Beiträge, in der
Beförderung der Bücher und dergleichen aufrecht erhalten würde, ent-
werfen können.

Ein jetzt wohl bei jedem Gymnaſio vorhandener Hülfslehrer könnte
die äußere Leitung des Inſtituts übernehmen. Es iſt gewiß zu hoffen,
daß eine vom Rector ausgehende Aufforderung zu einem ſolchen Leſe-
verein in jeder Gymnaſial-Stadt und deren Umgebung unter Pre-
digern, Beamten, Gutsbeſitzern und Pächtern Theilnehmer finden
würde, zumal da es ja die Meiſten, die ihre Bildung dem Gymnaſium
der Stadt verdanken, als einen Act der Pietät betrachten dürften, auf
eine ihnen ſelber nützliche und angenehme Weiſe zur Vergrößerung
der Bibliothek der Anſtalt beizutragen, die ihre Lehrerin geweſen iſt.
Wären auch der Intereſſenten nur 30, und gäbe deren Jeder jährlich
nur 2 Rthlr., ſo erhielte die Gymnaſiums-Bibliothek jährlich einen
Zuwachs von 60 Rthlrn. für das hiſtoriſche Fach, und namentlich eine
Menge intereſſanter und für die Zukunft höchſt wichtiger Mono-
graphien, die ſie jetzt bei der Beſchränktheit ihrer Fonds ganz un-

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[142/0156] tung annimmt. Aber vorhanden iſt es und zwar in einem höheren Grade, als in den früheren Decennien, davon geben Zeugniß die unter Theologen und Juriſten, Medicinern, Philologen, Oeconomen ꝛc. geſchloſſenen Leſevereine, ſo wie auch die auf dieſen Zeitgeſchmack be- rechneten und allgemach zur Mode gewordenen, freilich oft nur imaginär wohlfeilen Taſchenausgaben ſo vieler einheimiſcher und fremder Schrift- ſteller. Einen Zweig des menſchlichen Forſchens und Wiſſens nun aber giebt es, wofür ſich die meiſten auf Bildung Anſpruch machenden Menſchen intereſſiren, und das iſt die Geſchichte, ſo daß ein Leſeverein, der ſich zum Zweck ſetzte, hiſtoriſche Werke, namentlich Monographien über intereſſante Gegenſtände aus der älteren und neueren Geſchichte, in Umlauf zu ſetzen, eine nicht kleine Anzahl von Theilnehmern finden dürfte. Nun müßten ſich die Rectoren der Gymnaſien an die Spitze einer ſolchen Geſellſchaft ſtellen, etwa in dieſer Art: Gegen einen jährlichen Beitrag von 2—3 Rthlrn. von einem jeden Mitgliede verſprechen ſie für eine namhafte, nach dem Belauf der Beiträge ſich richtende Summe ſolche Werke im Umlauf zu ſetzen, die nachdem ſie circulirt haben, der Gymnaſiums-Bibliothek anheimfallen, wie ja das bei allen von Buchhändlern geleiteten Leſe-Inſtituten der Fall iſt. Die Umſicht der Rectoren würde ſelbſt die nöthigen Statuten, wodurch Ordnung und Pünktlichkeit im Zahlen der Beiträge, in der Beförderung der Bücher und dergleichen aufrecht erhalten würde, ent- werfen können. Ein jetzt wohl bei jedem Gymnaſio vorhandener Hülfslehrer könnte die äußere Leitung des Inſtituts übernehmen. Es iſt gewiß zu hoffen, daß eine vom Rector ausgehende Aufforderung zu einem ſolchen Leſe- verein in jeder Gymnaſial-Stadt und deren Umgebung unter Pre- digern, Beamten, Gutsbeſitzern und Pächtern Theilnehmer finden würde, zumal da es ja die Meiſten, die ihre Bildung dem Gymnaſium der Stadt verdanken, als einen Act der Pietät betrachten dürften, auf eine ihnen ſelber nützliche und angenehme Weiſe zur Vergrößerung der Bibliothek der Anſtalt beizutragen, die ihre Lehrerin geweſen iſt. Wären auch der Intereſſenten nur 30, und gäbe deren Jeder jährlich nur 2 Rthlr., ſo erhielte die Gymnaſiums-Bibliothek jährlich einen Zuwachs von 60 Rthlrn. für das hiſtoriſche Fach, und namentlich eine Menge intereſſanter und für die Zukunft höchſt wichtiger Mono- graphien, die ſie jetzt bei der Beſchränktheit ihrer Fonds ganz un-

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/156>, abgerufen am 19.04.2024.