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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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bei dem lateinischen Unterrichte auf dieselben zu beziehen. Hierdurch
wird nicht allein für den ganzen lateinischen Unterricht eine concrete
Grundlage gewonnen, sondern das in diesen Memorir-Uebungen lie-
gende didaktische Princip wird zugleich auf die bei der Einübung der
Grammatik zu befolgende Methode wohlthätig zurückwirken, und für
jüngere Lehrer die Weisung enthalten, bei dem grammatischen Unter-
richte in den unteren und mittleren Klassen nicht mit der abstracten
Regel zu beginnen, sondern dieselbe erst in verschiedenartigen Beispielen
anschaulich erkennen, dann für sie den passenden Ausdruck finden, und
in einem schicklich gewählten Beispiel der Grammatik oder der loci
memoriales
festhalten zu lassen, dabei sich des zu frühen Philosophirens
zu enthalten, vielmehr durch vielseitige Uebungen die unumgänglich
nothwendige Sicherheit in ihren Schülern zu begründen. Die Grund-
gedanken der Ruthardtschen Methode sind in dem in 25 Exemplaren
beigefügten, von Ruthardt selbst verfaßten Aufsatze (Anl. a.) kurz
und bestimmt ausgesprochen, welcher den Lehrer-Collegien zu wieder-
holter Erwägung und Berücksichtigung mitzutheilen ist. Es bleibt
denselben anheimgestellt, bei den Memorir-Uebungen entweder die loci
memoriales
von Ruthardt, oder die von Meiring und Remaely
herausgegebene Sammlung zum Grunde zu legen, oder in den unteren
Klassen aus den in den eingeführten Grammatiken selbst enthaltenen
Beispielen die passenden auszuwählen, in denjenigen Klassen aber, in
welchen einzelne Schriften klassischer Autoren gelesen werden, größere
Abschnitte von bedeutendem Inhalte einprägen zu lassen. Indem
hiernach den einzelnen Gymnasien freigestellt bleibt, in der Weise zu
verfahren, welche sie für die fruchtbringendste halten, ist denselben doch
zur Pflicht zu machen, den ganzen Stoff zu Anfange des Schuljahres
nach gemeinsamer Berathung auszuwählen und innerhalb derselben
Anstalt ein consequentes und bewußtes Verfahren zu Grunde zu legen.
Da der volle Gewinn, welcher aus diesen Memorir-Uebungen hervor-
gehen kann, nur dann zu erreichen ist, wenn sämmtliche Lehrer den-
selben Lernstoff aller Klassen beherrschen und zur Anwendung bringen,
so wird nach Möglichkeit darauf zu halten sein, daß der Lehrer des
Lateinischen seine Schüler wenigstens auf der unteren, und eben so
auf der mittleren Bildungsstufe behalte, also von Sexta zur Quinta,
und von Quarta zur Tertia mit ihnen aufsteige, und die Aufstellung

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bei dem lateiniſchen Unterrichte auf dieſelben zu beziehen. Hierdurch
wird nicht allein für den ganzen lateiniſchen Unterricht eine concrete
Grundlage gewonnen, ſondern das in dieſen Memorir-Uebungen lie-
gende didaktiſche Princip wird zugleich auf die bei der Einübung der
Grammatik zu befolgende Methode wohlthätig zurückwirken, und für
jüngere Lehrer die Weiſung enthalten, bei dem grammatiſchen Unter-
richte in den unteren und mittleren Klaſſen nicht mit der abſtracten
Regel zu beginnen, ſondern dieſelbe erſt in verſchiedenartigen Beiſpielen
anſchaulich erkennen, dann für ſie den paſſenden Ausdruck finden, und
in einem ſchicklich gewählten Beiſpiel der Grammatik oder der loci
memoriales
feſthalten zu laſſen, dabei ſich des zu frühen Philoſophirens
zu enthalten, vielmehr durch vielſeitige Uebungen die unumgänglich
nothwendige Sicherheit in ihren Schülern zu begründen. Die Grund-
gedanken der Ruthardtſchen Methode ſind in dem in 25 Exemplaren
beigefügten, von Ruthardt ſelbſt verfaßten Aufſatze (Anl. a.) kurz
und beſtimmt ausgeſprochen, welcher den Lehrer-Collegien zu wieder-
holter Erwägung und Berückſichtigung mitzutheilen iſt. Es bleibt
denſelben anheimgeſtellt, bei den Memorir-Uebungen entweder die loci
memoriales
von Ruthardt, oder die von Meiring und Remaely
herausgegebene Sammlung zum Grunde zu legen, oder in den unteren
Klaſſen aus den in den eingeführten Grammatiken ſelbſt enthaltenen
Beiſpielen die paſſenden auszuwählen, in denjenigen Klaſſen aber, in
welchen einzelne Schriften klaſſiſcher Autoren geleſen werden, größere
Abſchnitte von bedeutendem Inhalte einprägen zu laſſen. Indem
hiernach den einzelnen Gymnaſien freigeſtellt bleibt, in der Weiſe zu
verfahren, welche ſie für die fruchtbringendſte halten, iſt denſelben doch
zur Pflicht zu machen, den ganzen Stoff zu Anfange des Schuljahres
nach gemeinſamer Berathung auszuwählen und innerhalb derſelben
Anſtalt ein conſequentes und bewußtes Verfahren zu Grunde zu legen.
Da der volle Gewinn, welcher aus dieſen Memorir-Uebungen hervor-
gehen kann, nur dann zu erreichen iſt, wenn ſämmtliche Lehrer den-
ſelben Lernſtoff aller Klaſſen beherrſchen und zur Anwendung bringen,
ſo wird nach Möglichkeit darauf zu halten ſein, daß der Lehrer des
Lateiniſchen ſeine Schüler wenigſtens auf der unteren, und eben ſo
auf der mittleren Bildungsſtufe behalte, alſo von Sexta zur Quinta,
und von Quarta zur Tertia mit ihnen aufſteige, und die Aufſtellung

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[161/0175] bei dem lateiniſchen Unterrichte auf dieſelben zu beziehen. Hierdurch wird nicht allein für den ganzen lateiniſchen Unterricht eine concrete Grundlage gewonnen, ſondern das in dieſen Memorir-Uebungen lie- gende didaktiſche Princip wird zugleich auf die bei der Einübung der Grammatik zu befolgende Methode wohlthätig zurückwirken, und für jüngere Lehrer die Weiſung enthalten, bei dem grammatiſchen Unter- richte in den unteren und mittleren Klaſſen nicht mit der abſtracten Regel zu beginnen, ſondern dieſelbe erſt in verſchiedenartigen Beiſpielen anſchaulich erkennen, dann für ſie den paſſenden Ausdruck finden, und in einem ſchicklich gewählten Beiſpiel der Grammatik oder der loci memoriales feſthalten zu laſſen, dabei ſich des zu frühen Philoſophirens zu enthalten, vielmehr durch vielſeitige Uebungen die unumgänglich nothwendige Sicherheit in ihren Schülern zu begründen. Die Grund- gedanken der Ruthardtſchen Methode ſind in dem in 25 Exemplaren beigefügten, von Ruthardt ſelbſt verfaßten Aufſatze (Anl. a.) kurz und beſtimmt ausgeſprochen, welcher den Lehrer-Collegien zu wieder- holter Erwägung und Berückſichtigung mitzutheilen iſt. Es bleibt denſelben anheimgeſtellt, bei den Memorir-Uebungen entweder die loci memoriales von Ruthardt, oder die von Meiring und Remaely herausgegebene Sammlung zum Grunde zu legen, oder in den unteren Klaſſen aus den in den eingeführten Grammatiken ſelbſt enthaltenen Beiſpielen die paſſenden auszuwählen, in denjenigen Klaſſen aber, in welchen einzelne Schriften klaſſiſcher Autoren geleſen werden, größere Abſchnitte von bedeutendem Inhalte einprägen zu laſſen. Indem hiernach den einzelnen Gymnaſien freigeſtellt bleibt, in der Weiſe zu verfahren, welche ſie für die fruchtbringendſte halten, iſt denſelben doch zur Pflicht zu machen, den ganzen Stoff zu Anfange des Schuljahres nach gemeinſamer Berathung auszuwählen und innerhalb derſelben Anſtalt ein conſequentes und bewußtes Verfahren zu Grunde zu legen. Da der volle Gewinn, welcher aus dieſen Memorir-Uebungen hervor- gehen kann, nur dann zu erreichen iſt, wenn ſämmtliche Lehrer den- ſelben Lernſtoff aller Klaſſen beherrſchen und zur Anwendung bringen, ſo wird nach Möglichkeit darauf zu halten ſein, daß der Lehrer des Lateiniſchen ſeine Schüler wenigſtens auf der unteren, und eben ſo auf der mittleren Bildungsſtufe behalte, alſo von Sexta zur Quinta, und von Quarta zur Tertia mit ihnen aufſteige, und die Aufſtellung 11

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/175>, abgerufen am 29.03.2024.