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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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3) Die Rubrik: "Schulbesuch" ist ebenfalls mit einem allgemeinen
Urtheile auszufüllen, und demnächst die Zahl der versäumten Stunden
anzugeben, auch zu bemerken, wie oft Verspätungen Statt gefunden
haben; die Unterscheidungen "mit Entschuldigung" fallen weg, so wie
es sich denn auch von selbst versteht, daß Verhinderung des Schulbe-
suchs durch Krankheiten zwar anzugeben, nicht aber zu den Versäum-
nissen zu rechnen sind.

4) Unter der besondern Rubrik "Bemerkungen" werden künftig
in möglichst milder und schonender Weise alle diejenigen Beobachtun-
gen und Erfahrungen der Schule aufgeführt, deren Kenntnißnahme
bei der häuslichen Erziehung von Wichtigkeit ist, wobei jedoch sittliche
Gebrechen ärgerer Art ausgeschlossen sind, indem diese der Privatmit-
theilung durch den Director oder den Ordinarius vorbehalten bleiben
müssen. Unter dieser Rubrik können auch die Verhinderungen durch
Krankheiten aufgeführt und dabei der nachtheilige Einfluß auf die
Fortschritte bemerklich gemacht werden.

Hiernach wird das neue Formular, welches Sie ungesäumt anfer-
tigen lassen wollen, folgende Rubriken enthalten:

I. Schulbesuch,
II. Aufmerksamkeit, häuslicher Fleiß und Fortschritte in den
Lehrgegenständen,
III. Betragen (ohne die dreifache Spaltung: gegen Lehrer, gegen
Mitschüler, außer der Schule),
IV. Besondere Bemerkungen.

Die Bezeichnung des Censurzeugnisses mit einer das Gesammt-
urtheil des Lehrercollegiums zusammenfassenden Zahl I. II. III. u. s. w.
ist zwar mit vielen Schwierigkeiten verknüpft und giebt überdem Schü-
lern und Eltern nur zu leicht Veranlassung zu einer bloß äußerlichen
Auffassung der ganzen Censur; dagegen sind aber auch die damit ver-
bundenen und von mehreren Directoren besonders hervorgehobenen Vor-
theile nicht zu verkennen. Da nun überdem die in Bezug auf Frei-
schüler bestehenden Bestimmungen auf diese Nummern basirt sind und
jedes Analogon denselben Schwierigkeiten und Mißbräuchen unterwor-
fen ist; so wollen wir diese bisher üblichen Hauptnummern der Cen-
suren bestehen lassen und nur auf die Nothwendigkeit hinweisen, der
richtigen Ermittelung derselben die gewissenhafteste Aufmerksamkeit
zuzuwenden. (den 19. August.)

3) Die Rubrik: „Schulbeſuch“ iſt ebenfalls mit einem allgemeinen
Urtheile auszufüllen, und demnächſt die Zahl der verſäumten Stunden
anzugeben, auch zu bemerken, wie oft Verſpätungen Statt gefunden
haben; die Unterſcheidungen „mit Entſchuldigung“ fallen weg, ſo wie
es ſich denn auch von ſelbſt verſteht, daß Verhinderung des Schulbe-
ſuchs durch Krankheiten zwar anzugeben, nicht aber zu den Verſäum-
niſſen zu rechnen ſind.

4) Unter der beſondern Rubrik „Bemerkungen“ werden künftig
in möglichſt milder und ſchonender Weiſe alle diejenigen Beobachtun-
gen und Erfahrungen der Schule aufgeführt, deren Kenntnißnahme
bei der häuslichen Erziehung von Wichtigkeit iſt, wobei jedoch ſittliche
Gebrechen ärgerer Art ausgeſchloſſen ſind, indem dieſe der Privatmit-
theilung durch den Director oder den Ordinarius vorbehalten bleiben
müſſen. Unter dieſer Rubrik können auch die Verhinderungen durch
Krankheiten aufgeführt und dabei der nachtheilige Einfluß auf die
Fortſchritte bemerklich gemacht werden.

Hiernach wird das neue Formular, welches Sie ungeſäumt anfer-
tigen laſſen wollen, folgende Rubriken enthalten:

I. Schulbeſuch,
II. Aufmerkſamkeit, häuslicher Fleiß und Fortſchritte in den
Lehrgegenſtänden,
III. Betragen (ohne die dreifache Spaltung: gegen Lehrer, gegen
Mitſchüler, außer der Schule),
IV. Beſondere Bemerkungen.

Die Bezeichnung des Cenſurzeugniſſes mit einer das Geſammt-
urtheil des Lehrercollegiums zuſammenfaſſenden Zahl I. II. III. u. ſ. w.
iſt zwar mit vielen Schwierigkeiten verknüpft und giebt überdem Schü-
lern und Eltern nur zu leicht Veranlaſſung zu einer bloß äußerlichen
Auffaſſung der ganzen Cenſur; dagegen ſind aber auch die damit ver-
bundenen und von mehreren Directoren beſonders hervorgehobenen Vor-
theile nicht zu verkennen. Da nun überdem die in Bezug auf Frei-
ſchüler beſtehenden Beſtimmungen auf dieſe Nummern baſirt ſind und
jedes Analogon denſelben Schwierigkeiten und Mißbräuchen unterwor-
fen iſt; ſo wollen wir dieſe bisher üblichen Hauptnummern der Cen-
ſuren beſtehen laſſen und nur auf die Nothwendigkeit hinweiſen, der
richtigen Ermittelung derſelben die gewiſſenhafteſte Aufmerkſamkeit
zuzuwenden. (den 19. Auguſt.)

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[590/0604] 3) Die Rubrik: „Schulbeſuch“ iſt ebenfalls mit einem allgemeinen Urtheile auszufüllen, und demnächſt die Zahl der verſäumten Stunden anzugeben, auch zu bemerken, wie oft Verſpätungen Statt gefunden haben; die Unterſcheidungen „mit Entſchuldigung“ fallen weg, ſo wie es ſich denn auch von ſelbſt verſteht, daß Verhinderung des Schulbe- ſuchs durch Krankheiten zwar anzugeben, nicht aber zu den Verſäum- niſſen zu rechnen ſind. 4) Unter der beſondern Rubrik „Bemerkungen“ werden künftig in möglichſt milder und ſchonender Weiſe alle diejenigen Beobachtun- gen und Erfahrungen der Schule aufgeführt, deren Kenntnißnahme bei der häuslichen Erziehung von Wichtigkeit iſt, wobei jedoch ſittliche Gebrechen ärgerer Art ausgeſchloſſen ſind, indem dieſe der Privatmit- theilung durch den Director oder den Ordinarius vorbehalten bleiben müſſen. Unter dieſer Rubrik können auch die Verhinderungen durch Krankheiten aufgeführt und dabei der nachtheilige Einfluß auf die Fortſchritte bemerklich gemacht werden. Hiernach wird das neue Formular, welches Sie ungeſäumt anfer- tigen laſſen wollen, folgende Rubriken enthalten: I. Schulbeſuch, II. Aufmerkſamkeit, häuslicher Fleiß und Fortſchritte in den Lehrgegenſtänden, III. Betragen (ohne die dreifache Spaltung: gegen Lehrer, gegen Mitſchüler, außer der Schule), IV. Beſondere Bemerkungen. Die Bezeichnung des Cenſurzeugniſſes mit einer das Geſammt- urtheil des Lehrercollegiums zuſammenfaſſenden Zahl I. II. III. u. ſ. w. iſt zwar mit vielen Schwierigkeiten verknüpft und giebt überdem Schü- lern und Eltern nur zu leicht Veranlaſſung zu einer bloß äußerlichen Auffaſſung der ganzen Cenſur; dagegen ſind aber auch die damit ver- bundenen und von mehreren Directoren beſonders hervorgehobenen Vor- theile nicht zu verkennen. Da nun überdem die in Bezug auf Frei- ſchüler beſtehenden Beſtimmungen auf dieſe Nummern baſirt ſind und jedes Analogon denſelben Schwierigkeiten und Mißbräuchen unterwor- fen iſt; ſo wollen wir dieſe bisher üblichen Hauptnummern der Cen- ſuren beſtehen laſſen und nur auf die Nothwendigkeit hinweiſen, der richtigen Ermittelung derſelben die gewiſſenhafteſte Aufmerkſamkeit zuzuwenden. (den 19. Auguſt.)

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 590. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/604>, abgerufen am 19.04.2024.