welche die Regierungen genehmigten, ohne sie weiter zu unterstützen. Es dauerte noch geraume Zeit, bis Freybeutereyen und Feindseligkeiten in den Colonien auch Kriege zwischen den Mutterstaaten zur sichern Folge hatten.
Huc. Grotii Mare liberum, sive de jure quod Batavis com- petit ad Indiae commercia, Dissertatio. Lugd. Bat. 1618.
15. Auch Frankreich machte zwar Versuche mit Colonialanlagen, aber die wenigen, die nicht gänzlich mißlangen, waren mehr für die Zukunft als für die Gegenwart wichtig. Sie beschränkten sich auf das nördliche Amerika, wo seit dem An- fange des 15. Jahrhunderts die Niederlassungen in Canada und Acadien (Neu Frankreich) durch die 1608Anlage von Quebek mehr Festigkeit erhielten. Doch war nicht sowohl Anbau des Landes, als Pelzhandel und Fischerey, der eigentliche Zweck der- selben.
Vierter Zeitraum. Von 1618 bis 1660.
Als allgemeines Hauptwerk bis 1637 Khevenhiller s. oben S. 91.
1. Das
I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
welche die Regierungen genehmigten, ohne ſie weiter zu unterſtuͤtzen. Es dauerte noch geraume Zeit, bis Freybeutereyen und Feindſeligkeiten in den Colonien auch Kriege zwiſchen den Mutterſtaaten zur ſichern Folge hatten.
Huc. Grotii Mare liberum, ſive de jure quod Batavis com- petit ad Indiae commercia, Diſſertatio. Lugd. Bat. 1618.
15. Auch Frankreich machte zwar Verſuche mit Colonialanlagen, aber die wenigen, die nicht gaͤnzlich mißlangen, waren mehr fuͤr die Zukunft als fuͤr die Gegenwart wichtig. Sie beſchraͤnkten ſich auf das noͤrdliche Amerika, wo ſeit dem An- fange des 15. Jahrhunderts die Niederlaſſungen in Canada und Acadien (Neu Frankreich) durch die 1608Anlage von Quebek mehr Feſtigkeit erhielten. Doch war nicht ſowohl Anbau des Landes, als Pelzhandel und Fiſcherey, der eigentliche Zweck der- ſelben.
Vierter Zeitraum. Von 1618 bis 1660.
Als allgemeines Hauptwerk bis 1637 Khevenhiller ſ. oben S. 91.
1. Das
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I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
welche die Regierungen genehmigten, ohne ſie weiter zu
unterſtuͤtzen. Es dauerte noch geraume Zeit, bis
Freybeutereyen und Feindſeligkeiten in den Colonien
auch Kriege zwiſchen den Mutterſtaaten zur ſichern
Folge hatten.
Huc. Grotii Mare liberum, ſive de jure quod Batavis com-
petit ad Indiae commercia, Diſſertatio. Lugd. Bat. 1618.
15. Auch Frankreich machte zwar Verſuche
mit Colonialanlagen, aber die wenigen, die nicht
gaͤnzlich mißlangen, waren mehr fuͤr die Zukunft
als fuͤr die Gegenwart wichtig. Sie beſchraͤnkten
ſich auf das noͤrdliche Amerika, wo ſeit dem An-
fange des 15. Jahrhunderts die Niederlaſſungen in
Canada und Acadien (Neu Frankreich) durch die
Anlage von Quebek mehr Feſtigkeit erhielten.
Doch war nicht ſowohl Anbau des Landes, als
Pelzhandel und Fiſcherey, der eigentliche Zweck der-
ſelben.
1608
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Als allgemeines Hauptwerk bis 1637 Khevenhiller ſ. oben
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1. Das
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 140. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/178>, abgerufen am 28.03.2024.
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