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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.

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II. Per. C. I. Gesch. d. südl. Eur. Staatensyst.

16. So siegte nur eine Parthey; die an-
dre ward unterdrückt aber nicht vernichtet. Die sie-
gende fand ihre Stärke in der vermehrten Macht
des Erbstatthalters; die besiegte sah darin das
Joch der Tyranney. Es war nicht das Mittel die
alternde Republik wieder zu verjüngen; wofern sie
überhaupt wieder verjüngt werden konnte! Und das
neue Oranische Haus war nicht so reich an großen
Männern, wie das alte.

17. Auch erhielten die Familienv erhält-
nisse des neuen Erbstatthalterschen Hauses eine hohe
politische Wichtigkeit. Indem es durch diese mit
dem Brittischen Hause zusammen hieng, fand die
Oranische Partie ihre Stütze in England, während
sich durch Handelsneid, und besonders durch die Han-
delsbedrückungen der Engländer während des siebenjäh-
rigen Krieges, eine starke Anti-Englische Partie
bildete, deren Hauptsitz in den großen Handelsstäd-
ten war. Der frühe Tod von Wilhelm IV. trug
viel dazu bey, diese Verhältnisse zu verstärken; und
die nachmalige Vermählung seines Sohus und Nach-
1767folgers Wilhelm V. mit einer Preussischen
Prinzessinn sollte noch folgenreicher werden.

Nach dem frühen Tode Wilhelm IV. d. 22. Oct. 1751
führte seine Wittwe Anne, Tochter von Georg II., die
Vormundschaft für ihren unmündigen Sohn Wilhelm V.,
unterstützt von dem Feldmarschal Prinz Ludwig von
Braunschweig, der, als auch sie starb 12. Jan. 1759, sie

allein
II. Per. C. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.

16. So ſiegte nur eine Parthey; die an-
dre ward unterdruͤckt aber nicht vernichtet. Die ſie-
gende fand ihre Staͤrke in der vermehrten Macht
des Erbſtatthalters; die beſiegte ſah darin das
Joch der Tyranney. Es war nicht das Mittel die
alternde Republik wieder zu verjuͤngen; wofern ſie
uͤberhaupt wieder verjuͤngt werden konnte! Und das
neue Oraniſche Haus war nicht ſo reich an großen
Maͤnnern, wie das alte.

17. Auch erhielten die Familienv erhaͤlt-
niſſe des neuen Erbſtatthalterſchen Hauſes eine hohe
politiſche Wichtigkeit. Indem es durch dieſe mit
dem Brittiſchen Hauſe zuſammen hieng, fand die
Oraniſche Partie ihre Stuͤtze in England, waͤhrend
ſich durch Handelsneid, und beſonders durch die Han-
delsbedruͤckungen der Englaͤnder waͤhrend des ſiebenjaͤh-
rigen Krieges, eine ſtarke Anti-Engliſche Partie
bildete, deren Hauptſitz in den großen Handelsſtaͤd-
ten war. Der fruͤhe Tod von Wilhelm IV. trug
viel dazu bey, dieſe Verhaͤltniſſe zu verſtaͤrken; und
die nachmalige Vermaͤhlung ſeines Sohus und Nach-
1767folgers Wilhelm V. mit einer Preuſſiſchen
Prinzeſſinn ſollte noch folgenreicher werden.

Nach dem fruͤhen Tode Wilhelm IV. d. 22. Oct. 1751
fuͤhrte ſeine Wittwe Anne, Tochter von Georg II., die
Vormundſchaft fuͤr ihren unmuͤndigen Sohn Wilhelm V.,
unterſtuͤtzt von dem Feldmarſchal Prinz Ludwig von
Braunſchweig, der, als auch ſie ſtarb 12. Jan. 1759, ſie

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[440/0478] II. Per. C. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt. 16. So ſiegte nur eine Parthey; die an- dre ward unterdruͤckt aber nicht vernichtet. Die ſie- gende fand ihre Staͤrke in der vermehrten Macht des Erbſtatthalters; die beſiegte ſah darin das Joch der Tyranney. Es war nicht das Mittel die alternde Republik wieder zu verjuͤngen; wofern ſie uͤberhaupt wieder verjuͤngt werden konnte! Und das neue Oraniſche Haus war nicht ſo reich an großen Maͤnnern, wie das alte. 17. Auch erhielten die Familienv erhaͤlt- niſſe des neuen Erbſtatthalterſchen Hauſes eine hohe politiſche Wichtigkeit. Indem es durch dieſe mit dem Brittiſchen Hauſe zuſammen hieng, fand die Oraniſche Partie ihre Stuͤtze in England, waͤhrend ſich durch Handelsneid, und beſonders durch die Han- delsbedruͤckungen der Englaͤnder waͤhrend des ſiebenjaͤh- rigen Krieges, eine ſtarke Anti-Engliſche Partie bildete, deren Hauptſitz in den großen Handelsſtaͤd- ten war. Der fruͤhe Tod von Wilhelm IV. trug viel dazu bey, dieſe Verhaͤltniſſe zu verſtaͤrken; und die nachmalige Vermaͤhlung ſeines Sohus und Nach- folgers Wilhelm V. mit einer Preuſſiſchen Prinzeſſinn ſollte noch folgenreicher werden. 1767 Nach dem fruͤhen Tode Wilhelm IV. d. 22. Oct. 1751 fuͤhrte ſeine Wittwe Anne, Tochter von Georg II., die Vormundſchaft fuͤr ihren unmuͤndigen Sohn Wilhelm V., unterſtuͤtzt von dem Feldmarſchal Prinz Ludwig von Braunſchweig, der, als auch ſie ſtarb 12. Jan. 1759, ſie allein

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Zitationshilfe: Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 440. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/478>, abgerufen am 24.04.2024.