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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813.

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Die Erscheinung.
lich das Moment der sich selbst bewegenden Form. -- Die-
ser Mangel ist drittens am Gesetze so vorhanden,
daß dessen Inhalt nur erst ein verschiedener, damit
ein gegen sich gleichgültiger ist; daher die Identität seiner
Seiten miteinander nur erst eine unmittelbare und
damit innere, oder noch nicht nothwendige ist. Im
Gesetze sind zwey Inhaltsbestimmungen als wesentlich
verbunden (z. B. im Gesetze der Bewegung des Falls
die Raumgrösse und die Zeitgrösse; die durchloffenen
Räume verhalten sich wie die Quadrate der verflossenen
Zeiten) sie sind verbunden; diese Beziehung ist nur erst
eine unmittelbare. Sie ist daher gleichfalls nur erst ei-
ne gesetzte, wie in der Erscheinung das Unmittelbare
überhaupt die Bedeutung des Gesetztseyns erhalten hat.
Die wesentliche Einheit der beyden Seiten des Gesetzes
wäre ihre Negativität, daß nemlich die eine an ihr selbst
ihre andere enthielte; aber diese wesentliche Einheit ist
noch nicht am Gesetze hervortreten. (-- So ist es nicht
im Begriffe des im Falle durchloffenen Raumes enthalten,
daß ihm die Zeit als Quadrat entspricht. Weil der Fall
eine sinnliche Bewegung ist, ist er die Beziehung von
Zeit und Raum; aber erstens liegt es in der Bestimmung
der Zeit selbst nicht, -- d. h. wie die Zeit nach ihrer
Vorstellung genommen wird, daß sie sich auf den Raum
bezieht, und umgekehrt; man sagt, man könne sich die
Zeit sehr wohl ohne den Raum und den Raum ohne die
Zeit vorstellen; das eine tritt also äusserlich zu dem an-
dern hinzu, welche äusserliche Beziehung die Bewegung
ist. Zweytens ist die nähere Bestimmung gleichgültig,
nach welchen Größen sich in der Bewegung Raum und
Zeit zu einander verhalten. Das Gesetz hierüber wird
aus der Erfahrung erkannt; insofern ist es nur un-
mittelbar
; es erfodert noch einen Beweis, d. h.
eine Vermittlung, für das Erkennen, daß das Gesetz
nicht nur Statt hat, sondern nothwendig ist;

diesen

Die Erſcheinung.
lich das Moment der ſich ſelbſt bewegenden Form. — Die-
ſer Mangel iſt drittens am Geſetze ſo vorhanden,
daß deſſen Inhalt nur erſt ein verſchiedener, damit
ein gegen ſich gleichguͤltiger iſt; daher die Identitaͤt ſeiner
Seiten miteinander nur erſt eine unmittelbare und
damit innere, oder noch nicht nothwendige iſt. Im
Geſetze ſind zwey Inhaltsbeſtimmungen als weſentlich
verbunden (z. B. im Geſetze der Bewegung des Falls
die Raumgroͤſſe und die Zeitgroͤſſe; die durchloffenen
Raͤume verhalten ſich wie die Quadrate der verfloſſenen
Zeiten) ſie ſind verbunden; dieſe Beziehung iſt nur erſt
eine unmittelbare. Sie iſt daher gleichfalls nur erſt ei-
ne geſetzte, wie in der Erſcheinung das Unmittelbare
uͤberhaupt die Bedeutung des Geſetztſeyns erhalten hat.
Die weſentliche Einheit der beyden Seiten des Geſetzes
waͤre ihre Negativitaͤt, daß nemlich die eine an ihr ſelbſt
ihre andere enthielte; aber dieſe weſentliche Einheit iſt
noch nicht am Geſetze hervortreten. (— So iſt es nicht
im Begriffe des im Falle durchloffenen Raumes enthalten,
daß ihm die Zeit als Quadrat entſpricht. Weil der Fall
eine ſinnliche Bewegung iſt, iſt er die Beziehung von
Zeit und Raum; aber erſtens liegt es in der Beſtimmung
der Zeit ſelbſt nicht, — d. h. wie die Zeit nach ihrer
Vorſtellung genommen wird, daß ſie ſich auf den Raum
bezieht, und umgekehrt; man ſagt, man koͤnne ſich die
Zeit ſehr wohl ohne den Raum und den Raum ohne die
Zeit vorſtellen; das eine tritt alſo aͤuſſerlich zu dem an-
dern hinzu, welche aͤuſſerliche Beziehung die Bewegung
iſt. Zweytens iſt die naͤhere Beſtimmung gleichguͤltig,
nach welchen Groͤßen ſich in der Bewegung Raum und
Zeit zu einander verhalten. Das Geſetz hieruͤber wird
aus der Erfahrung erkannt; inſofern iſt es nur un-
mittelbar
; es erfodert noch einen Beweis, d. h.
eine Vermittlung, fuͤr das Erkennen, daß das Geſetz
nicht nur Statt hat, ſondern nothwendig iſt;

dieſen
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[175/0187] Die Erſcheinung. lich das Moment der ſich ſelbſt bewegenden Form. — Die- ſer Mangel iſt drittens am Geſetze ſo vorhanden, daß deſſen Inhalt nur erſt ein verſchiedener, damit ein gegen ſich gleichguͤltiger iſt; daher die Identitaͤt ſeiner Seiten miteinander nur erſt eine unmittelbare und damit innere, oder noch nicht nothwendige iſt. Im Geſetze ſind zwey Inhaltsbeſtimmungen als weſentlich verbunden (z. B. im Geſetze der Bewegung des Falls die Raumgroͤſſe und die Zeitgroͤſſe; die durchloffenen Raͤume verhalten ſich wie die Quadrate der verfloſſenen Zeiten) ſie ſind verbunden; dieſe Beziehung iſt nur erſt eine unmittelbare. Sie iſt daher gleichfalls nur erſt ei- ne geſetzte, wie in der Erſcheinung das Unmittelbare uͤberhaupt die Bedeutung des Geſetztſeyns erhalten hat. Die weſentliche Einheit der beyden Seiten des Geſetzes waͤre ihre Negativitaͤt, daß nemlich die eine an ihr ſelbſt ihre andere enthielte; aber dieſe weſentliche Einheit iſt noch nicht am Geſetze hervortreten. (— So iſt es nicht im Begriffe des im Falle durchloffenen Raumes enthalten, daß ihm die Zeit als Quadrat entſpricht. Weil der Fall eine ſinnliche Bewegung iſt, iſt er die Beziehung von Zeit und Raum; aber erſtens liegt es in der Beſtimmung der Zeit ſelbſt nicht, — d. h. wie die Zeit nach ihrer Vorſtellung genommen wird, daß ſie ſich auf den Raum bezieht, und umgekehrt; man ſagt, man koͤnne ſich die Zeit ſehr wohl ohne den Raum und den Raum ohne die Zeit vorſtellen; das eine tritt alſo aͤuſſerlich zu dem an- dern hinzu, welche aͤuſſerliche Beziehung die Bewegung iſt. Zweytens iſt die naͤhere Beſtimmung gleichguͤltig, nach welchen Groͤßen ſich in der Bewegung Raum und Zeit zu einander verhalten. Das Geſetz hieruͤber wird aus der Erfahrung erkannt; inſofern iſt es nur un- mittelbar; es erfodert noch einen Beweis, d. h. eine Vermittlung, fuͤr das Erkennen, daß das Geſetz nicht nur Statt hat, ſondern nothwendig iſt; dieſen

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813, S. 175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0102_1813/187>, abgerufen am 25.04.2024.