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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813.

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Zweytes Buch. II. Abschnitt.
diesen Beweis und seine objective Nothwendigkeit enthält
das Gesetz als solches nicht. --) Das Gesetz ist daher
nur die positive Wesentlichkeit der Erscheinung, nicht
ihre negative, nach welcher die Inhaltsbestimmungen
Momente der Form sind, als solche in ihr Anderes über-
gehen, und an ihnen selbst eben so sehr nicht sie, son-
dern ihr anderes sind. Im Gesetze ist also zwar das
Gesetztseyn der einen Seite desselben das Gesetztseyn der
andern; aber ihr Inhalt ist gleichgültig gegen diese Be-
ziehung, er enthält nicht an ihm selbst diß Gesetztseyn.
Das Gesetz ist daher wohl die wesentliche Form, aber
noch nicht die in ihre Seiten als Inhalt reflectirte, reale
Form.


B.
Die erscheinende und die an-sich-seyende Welt.

1. Die existirende Welt erhebt sich ruhig zu einem
Reiche von Gesetzen; der nichtige Inhalt ihres mannich-
faltigen Daseyns hat in einem Andern sein Bestehen;
sein Bestehen ist daher seine Auflösung. Aber in diesem
Andern geht das Erscheinende auch mit sich selbst
zusammen; so ist die Erscheinung in ihrem Wandel auch
ein Bleiben, und ihr Gesetztseyn ist Gesetz. Das Gesetz
ist diese einfache Identität der Erscheinung mit sich;
daher die Grundlage, nicht der Grund derselben; denn
es ist nicht die negative Einheit der Erscheinung; sondern
als ihre einfache Identität, die unmittelbare als ab-
stracte Einheit, neben welcher daher auch der andre
Inhalt derselben Statt hat. Der Inhalt ist dieser,

hängt

Zweytes Buch. II. Abſchnitt.
dieſen Beweis und ſeine objective Nothwendigkeit enthaͤlt
das Geſetz als ſolches nicht. —) Das Geſetz iſt daher
nur die poſitive Weſentlichkeit der Erſcheinung, nicht
ihre negative, nach welcher die Inhaltsbeſtimmungen
Momente der Form ſind, als ſolche in ihr Anderes uͤber-
gehen, und an ihnen ſelbſt eben ſo ſehr nicht ſie, ſon-
dern ihr anderes ſind. Im Geſetze iſt alſo zwar das
Geſetztſeyn der einen Seite deſſelben das Geſetztſeyn der
andern; aber ihr Inhalt iſt gleichguͤltig gegen dieſe Be-
ziehung, er enthaͤlt nicht an ihm ſelbſt diß Geſetztſeyn.
Das Geſetz iſt daher wohl die weſentliche Form, aber
noch nicht die in ihre Seiten als Inhalt reflectirte, reale
Form.


B.
Die erſcheinende und die an-ſich-ſeyende Welt.

1. Die exiſtirende Welt erhebt ſich ruhig zu einem
Reiche von Geſetzen; der nichtige Inhalt ihres mannich-
faltigen Daſeyns hat in einem Andern ſein Beſtehen;
ſein Beſtehen iſt daher ſeine Aufloͤſung. Aber in dieſem
Andern geht das Erſcheinende auch mit ſich ſelbſt
zuſammen; ſo iſt die Erſcheinung in ihrem Wandel auch
ein Bleiben, und ihr Geſetztſeyn iſt Geſetz. Das Geſetz
iſt dieſe einfache Identitaͤt der Erſcheinung mit ſich;
daher die Grundlage, nicht der Grund derſelben; denn
es iſt nicht die negative Einheit der Erſcheinung; ſondern
als ihre einfache Identitaͤt, die unmittelbare als ab-
ſtracte Einheit, neben welcher daher auch der andre
Inhalt derſelben Statt hat. Der Inhalt iſt dieſer,

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[176/0188] Zweytes Buch. II. Abſchnitt. dieſen Beweis und ſeine objective Nothwendigkeit enthaͤlt das Geſetz als ſolches nicht. —) Das Geſetz iſt daher nur die poſitive Weſentlichkeit der Erſcheinung, nicht ihre negative, nach welcher die Inhaltsbeſtimmungen Momente der Form ſind, als ſolche in ihr Anderes uͤber- gehen, und an ihnen ſelbſt eben ſo ſehr nicht ſie, ſon- dern ihr anderes ſind. Im Geſetze iſt alſo zwar das Geſetztſeyn der einen Seite deſſelben das Geſetztſeyn der andern; aber ihr Inhalt iſt gleichguͤltig gegen dieſe Be- ziehung, er enthaͤlt nicht an ihm ſelbſt diß Geſetztſeyn. Das Geſetz iſt daher wohl die weſentliche Form, aber noch nicht die in ihre Seiten als Inhalt reflectirte, reale Form. B. Die erſcheinende und die an-ſich-ſeyende Welt. 1. Die exiſtirende Welt erhebt ſich ruhig zu einem Reiche von Geſetzen; der nichtige Inhalt ihres mannich- faltigen Daſeyns hat in einem Andern ſein Beſtehen; ſein Beſtehen iſt daher ſeine Aufloͤſung. Aber in dieſem Andern geht das Erſcheinende auch mit ſich ſelbſt zuſammen; ſo iſt die Erſcheinung in ihrem Wandel auch ein Bleiben, und ihr Geſetztſeyn iſt Geſetz. Das Geſetz iſt dieſe einfache Identitaͤt der Erſcheinung mit ſich; daher die Grundlage, nicht der Grund derſelben; denn es iſt nicht die negative Einheit der Erſcheinung; ſondern als ihre einfache Identitaͤt, die unmittelbare als ab- ſtracte Einheit, neben welcher daher auch der andre Inhalt derſelben Statt hat. Der Inhalt iſt dieſer, haͤngt

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813, S. 176. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0102_1813/188>, abgerufen am 18.04.2024.