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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813.

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Zweytes Buch. III. Abschnitt.
mung der Unmittelbarkeit gegen die Bestimmung
der Reflexion in sich; oder sie ist eine Wirklichkeit
gegen eine Möglichkeit
. Die Beziehung bey-
der auf einander ist das Dritte, das Wirkliche be-
stimmt eben so sehr als in sich reflectirtes Seyn, und
dieses zugleich als unmittelbar existirendes. Dieses Drit-
te ist die Nothwendigkeit.

Aber zunächst, indem Wirkliches und Mögliches
formelle Unterschiede sind, ist ihre Beziehung
gleichfalls nur formell, und besteht nur darinn, daß
das eine wie das andere ein Gesetztseyn ist, oder in
der Zufälligkeit.

Damit nun, daß in der Zufälligkeit das Wirkliche
wie das Mögliche, das Gesetztseyn ist, haben sie die
Bestimmung an ihnen erhalten; es wird dadurch zwey-
tens
die reale Wirklichkeit; womit eben so reale
Möglichkeit, und die relative Nothwendigkeit
hervorgeht.

Die Reflexion der relativen Nothwendigkeit in sich
gibt drittens die absolute Nothwendigkeit,
welche absolute Möglichkeit und Wirklichkeit ist.



A. Zu-

Zweytes Buch. III. Abſchnitt.
mung der Unmittelbarkeit gegen die Beſtimmung
der Reflexion in ſich; oder ſie iſt eine Wirklichkeit
gegen eine Moͤglichkeit
. Die Beziehung bey-
der auf einander iſt das Dritte, das Wirkliche be-
ſtimmt eben ſo ſehr als in ſich reflectirtes Seyn, und
dieſes zugleich als unmittelbar exiſtirendes. Dieſes Drit-
te iſt die Nothwendigkeit.

Aber zunaͤchſt, indem Wirkliches und Moͤgliches
formelle Unterſchiede ſind, iſt ihre Beziehung
gleichfalls nur formell, und beſteht nur darinn, daß
das eine wie das andere ein Geſetztſeyn iſt, oder in
der Zufaͤlligkeit.

Damit nun, daß in der Zufaͤlligkeit das Wirkliche
wie das Moͤgliche, das Geſetztſeyn iſt, haben ſie die
Beſtimmung an ihnen erhalten; es wird dadurch zwey-
tens
die reale Wirklichkeit; womit eben ſo reale
Moͤglichkeit, und die relative Nothwendigkeit
hervorgeht.

Die Reflexion der relativen Nothwendigkeit in ſich
gibt drittens die abſolute Nothwendigkeit,
welche abſolute Moͤglichkeit und Wirklichkeit iſt.



A. Zu-
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[234/0246] Zweytes Buch. III. Abſchnitt. mung der Unmittelbarkeit gegen die Beſtimmung der Reflexion in ſich; oder ſie iſt eine Wirklichkeit gegen eine Moͤglichkeit. Die Beziehung bey- der auf einander iſt das Dritte, das Wirkliche be- ſtimmt eben ſo ſehr als in ſich reflectirtes Seyn, und dieſes zugleich als unmittelbar exiſtirendes. Dieſes Drit- te iſt die Nothwendigkeit. Aber zunaͤchſt, indem Wirkliches und Moͤgliches formelle Unterſchiede ſind, iſt ihre Beziehung gleichfalls nur formell, und beſteht nur darinn, daß das eine wie das andere ein Geſetztſeyn iſt, oder in der Zufaͤlligkeit. Damit nun, daß in der Zufaͤlligkeit das Wirkliche wie das Moͤgliche, das Geſetztſeyn iſt, haben ſie die Beſtimmung an ihnen erhalten; es wird dadurch zwey- tens die reale Wirklichkeit; womit eben ſo reale Moͤglichkeit, und die relative Nothwendigkeit hervorgeht. Die Reflexion der relativen Nothwendigkeit in ſich gibt drittens die abſolute Nothwendigkeit, welche abſolute Moͤglichkeit und Wirklichkeit iſt. A. Zu-

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0102_1813/246>, abgerufen am 16.04.2024.