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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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I. Abschnitt. Subjectivität.
Realisirung dieses Schlusses hat ihn so zu bestimmen,
daß die Extreme gleichfalls als diese Totalität,
welche zunächst die Mitte ist, gesetzt werden, und die
Nothwendigkeit der Beziehung, welche zunächst nur
der substantielle Inhalt ist, eine Beziehung der ge-
setzten Form
sey.

a.
Der kategorische Schluß.

1. Der kategorische Schluß hat das kategorische
Urtheil zu einer oder zu seinen beyden Prämissen. --
Es wird hier mit diesem Schlusse, wie mit dem Urtheil,
die bestimmtere Bedeutung verbunden, daß die Mitte
desselben die objective Allgemeinheit ist. Ober-
flächlicher Weise wird auch der kategorische Schluß für
nicht mehr genommen, als für einen blossen Schluß
der Inhärenz.

Der kategorische Schluß ist nach seiner gehaltvol-
len Bedeutung der erste Schluß der Nothwendig-
keit
, worin ein Subject mit einem Prädicat durch sei-
ne Substanz
zusammen geschlossen ist. Die Substanz
aber in die Sphäre des Begriffs erhoben ist das Allge-
meine, gesetzt so an und für sich zu seyn, daß sie nicht
wie in ihrem eigenthümlichen Verhältnisse, die Acciden-
talität, sondern die Begriffsbestimmung zur Form, zur
Weise ihres Seyns hat. Ihre Unterschiede sind daher
die Extreme des Schlusses, und bestimmt die Allgemein-
heit und Einzelnheit. Jene ist gegen die Gattung
wie die Mitte näher bestimmt ist, abstracte Allgemein-
heit oder allgemeine Bestimmtheit; -- die Accidentalität
der Substanz in die einfache Bestimmtheit, die aber ihr
wesentlicher Unterschied, die specifische Differenz

ist,

I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
Realiſirung dieſes Schluſſes hat ihn ſo zu beſtimmen,
daß die Extreme gleichfalls als dieſe Totalitaͤt,
welche zunaͤchſt die Mitte iſt, geſetzt werden, und die
Nothwendigkeit der Beziehung, welche zunaͤchſt nur
der ſubſtantielle Inhalt iſt, eine Beziehung der ge-
ſetzten Form
ſey.

a.
Der kategoriſche Schluß.

1. Der kategoriſche Schluß hat das kategoriſche
Urtheil zu einer oder zu ſeinen beyden Praͤmiſſen. —
Es wird hier mit dieſem Schluſſe, wie mit dem Urtheil,
die beſtimmtere Bedeutung verbunden, daß die Mitte
deſſelben die objective Allgemeinheit iſt. Ober-
flaͤchlicher Weiſe wird auch der kategoriſche Schluß fuͤr
nicht mehr genommen, als fuͤr einen bloſſen Schluß
der Inhaͤrenz.

Der kategoriſche Schluß iſt nach ſeiner gehaltvol-
len Bedeutung der erſte Schluß der Nothwendig-
keit
, worin ein Subject mit einem Praͤdicat durch ſei-
ne Subſtanz
zuſammen geſchloſſen iſt. Die Subſtanz
aber in die Sphaͤre des Begriffs erhoben iſt das Allge-
meine, geſetzt ſo an und fuͤr ſich zu ſeyn, daß ſie nicht
wie in ihrem eigenthuͤmlichen Verhaͤltniſſe, die Acciden-
talitaͤt, ſondern die Begriffsbeſtimmung zur Form, zur
Weiſe ihres Seyns hat. Ihre Unterſchiede ſind daher
die Extreme des Schluſſes, und beſtimmt die Allgemein-
heit und Einzelnheit. Jene iſt gegen die Gattung
wie die Mitte naͤher beſtimmt iſt, abſtracte Allgemein-
heit oder allgemeine Beſtimmtheit; — die Accidentalitaͤt
der Subſtanz in die einfache Beſtimmtheit, die aber ihr
weſentlicher Unterſchied, die ſpecifiſche Differenz

iſt,
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[180/0198] I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt. Realiſirung dieſes Schluſſes hat ihn ſo zu beſtimmen, daß die Extreme gleichfalls als dieſe Totalitaͤt, welche zunaͤchſt die Mitte iſt, geſetzt werden, und die Nothwendigkeit der Beziehung, welche zunaͤchſt nur der ſubſtantielle Inhalt iſt, eine Beziehung der ge- ſetzten Form ſey. a. Der kategoriſche Schluß. 1. Der kategoriſche Schluß hat das kategoriſche Urtheil zu einer oder zu ſeinen beyden Praͤmiſſen. — Es wird hier mit dieſem Schluſſe, wie mit dem Urtheil, die beſtimmtere Bedeutung verbunden, daß die Mitte deſſelben die objective Allgemeinheit iſt. Ober- flaͤchlicher Weiſe wird auch der kategoriſche Schluß fuͤr nicht mehr genommen, als fuͤr einen bloſſen Schluß der Inhaͤrenz. Der kategoriſche Schluß iſt nach ſeiner gehaltvol- len Bedeutung der erſte Schluß der Nothwendig- keit, worin ein Subject mit einem Praͤdicat durch ſei- ne Subſtanz zuſammen geſchloſſen iſt. Die Subſtanz aber in die Sphaͤre des Begriffs erhoben iſt das Allge- meine, geſetzt ſo an und fuͤr ſich zu ſeyn, daß ſie nicht wie in ihrem eigenthuͤmlichen Verhaͤltniſſe, die Acciden- talitaͤt, ſondern die Begriffsbeſtimmung zur Form, zur Weiſe ihres Seyns hat. Ihre Unterſchiede ſind daher die Extreme des Schluſſes, und beſtimmt die Allgemein- heit und Einzelnheit. Jene iſt gegen die Gattung wie die Mitte naͤher beſtimmt iſt, abſtracte Allgemein- heit oder allgemeine Beſtimmtheit; — die Accidentalitaͤt der Subſtanz in die einfache Beſtimmtheit, die aber ihr weſentlicher Unterſchied, die ſpecifiſche Differenz iſt,

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/198>, abgerufen am 18.04.2024.