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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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III. Kapitel. Der Schluß.
keit gesetzt. Auf der andern Seite, indem das Subject
ein unmittelbares Einzelnes ist, enthält es Bestim-
mungen, welche nicht in der Mitte, als der allgemeinen
Natur enthalten sind; es hat somit auch eine dagegen
gleichgültige, für sich bestimmte Existenz, die von eigen-
thümlichen Inhalt ist. Damit hat auch umgekehrt, die-
ser andere Terminus eine gleichgültige Unmittelbarkeit
und verschiedene Existenz von jenem. -- Dasselbe Ver-
hältniß findet auch zwischen der Mitte und dem andern
Extreme Statt; denn diß hat gleichfalls die Bestimmung
der Unmittelbarkeit, somit eines zufälligen Seyn gegen
seine Mitte.

Was hiemit im kategorischen Schlusse gesetzt ist,
sind einerseits Extreme in solchem Verhältniß zur
Mitte, daß sie an sich objective Allgemeinheit oder selbst-
ständige Natur haben und zugleich als Unmittelbare
sind, also gegen einander gleichgültige Wirklich-
keiten. Andererseits
aber sind sie ebensosehr als
zufällige, oder ihre Unmittelbarkeit als aufgeho-
ben
in ihrer Identität bestimmt. Diese aber ist um
jener Selbstständigkeit und Totalität der Wirklichkeit
willen nur die formelle, innere; hiedurch hat der Schluß
der Nothwendigkeit sich zum hypothetischen be-
stimmt.

b.
Der hypothetische Schluß.

1. Das hypothetische Urtheil enthält nur die noth-
wendige Beziehung, ohne die Unmittelbarkeit der
Bezogenen. Wenn A ist, so ist B; oder das Seyn
des A ist auch ebensosehr das Seyn eines andern,
des B; damit ist noch nicht gesagt, weder daß A ist,

noch

III. Kapitel. Der Schluß.
keit geſetzt. Auf der andern Seite, indem das Subject
ein unmittelbares Einzelnes iſt, enthaͤlt es Beſtim-
mungen, welche nicht in der Mitte, als der allgemeinen
Natur enthalten ſind; es hat ſomit auch eine dagegen
gleichguͤltige, fuͤr ſich beſtimmte Exiſtenz, die von eigen-
thuͤmlichen Inhalt iſt. Damit hat auch umgekehrt, die-
ſer andere Terminus eine gleichguͤltige Unmittelbarkeit
und verſchiedene Exiſtenz von jenem. — Daſſelbe Ver-
haͤltniß findet auch zwiſchen der Mitte und dem andern
Extreme Statt; denn diß hat gleichfalls die Beſtimmung
der Unmittelbarkeit, ſomit eines zufaͤlligen Seyn gegen
ſeine Mitte.

Was hiemit im kategoriſchen Schluſſe geſetzt iſt,
ſind einerſeits Extreme in ſolchem Verhaͤltniß zur
Mitte, daß ſie an ſich objective Allgemeinheit oder ſelbſt-
ſtaͤndige Natur haben und zugleich als Unmittelbare
ſind, alſo gegen einander gleichguͤltige Wirklich-
keiten. Andererſeits
aber ſind ſie ebenſoſehr als
zufaͤllige, oder ihre Unmittelbarkeit als aufgeho-
ben
in ihrer Identitaͤt beſtimmt. Dieſe aber iſt um
jener Selbſtſtaͤndigkeit und Totalitaͤt der Wirklichkeit
willen nur die formelle, innere; hiedurch hat der Schluß
der Nothwendigkeit ſich zum hypothetiſchen be-
ſtimmt.

b.
Der hypothetiſche Schluß.

1. Das hypothetiſche Urtheil enthaͤlt nur die noth-
wendige Beziehung, ohne die Unmittelbarkeit der
Bezogenen. Wenn A iſt, ſo iſt B; oder das Seyn
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[183/0201] III. Kapitel. Der Schluß. keit geſetzt. Auf der andern Seite, indem das Subject ein unmittelbares Einzelnes iſt, enthaͤlt es Beſtim- mungen, welche nicht in der Mitte, als der allgemeinen Natur enthalten ſind; es hat ſomit auch eine dagegen gleichguͤltige, fuͤr ſich beſtimmte Exiſtenz, die von eigen- thuͤmlichen Inhalt iſt. Damit hat auch umgekehrt, die- ſer andere Terminus eine gleichguͤltige Unmittelbarkeit und verſchiedene Exiſtenz von jenem. — Daſſelbe Ver- haͤltniß findet auch zwiſchen der Mitte und dem andern Extreme Statt; denn diß hat gleichfalls die Beſtimmung der Unmittelbarkeit, ſomit eines zufaͤlligen Seyn gegen ſeine Mitte. Was hiemit im kategoriſchen Schluſſe geſetzt iſt, ſind einerſeits Extreme in ſolchem Verhaͤltniß zur Mitte, daß ſie an ſich objective Allgemeinheit oder ſelbſt- ſtaͤndige Natur haben und zugleich als Unmittelbare ſind, alſo gegen einander gleichguͤltige Wirklich- keiten. Andererſeits aber ſind ſie ebenſoſehr als zufaͤllige, oder ihre Unmittelbarkeit als aufgeho- ben in ihrer Identitaͤt beſtimmt. Dieſe aber iſt um jener Selbſtſtaͤndigkeit und Totalitaͤt der Wirklichkeit willen nur die formelle, innere; hiedurch hat der Schluß der Nothwendigkeit ſich zum hypothetiſchen be- ſtimmt. b. Der hypothetiſche Schluß. 1. Das hypothetiſche Urtheil enthaͤlt nur die noth- wendige Beziehung, ohne die Unmittelbarkeit der Bezogenen. Wenn A iſt, ſo iſt B; oder das Seyn des A iſt auch ebenſoſehr das Seyn eines andern, des B; damit iſt noch nicht geſagt, weder daß A iſt, noch

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 183. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/201>, abgerufen am 25.04.2024.