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Hering, Ewald: Zur Lehre vom Lichtsinne. Zweiter, unveränderter Abdruck. Wien, 1878.

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Verhältniß, in welchem das blaue Glied zur Summe aller drei
Glieder steht, also durch 1/3 = 0,33.

Wenn man will, kann man die so bestimmte Reinheit der
Farbe auch ihre Intensität nennen. Es ist dies eben ein
Ausdruck, der für die Empfindung nur Sinn hat in Beziehung
auf die neben der Farbe empfundene schwarzweiße Beimischung.

Die Helligkeit einer farbigen Empfindung vom Tone
einer Grundfarbe findet man, wenn man das der Grundfarbe ent-
sprechende Glied hälftet und die eine Hälfte zum schwarzen, die
andere zum weißen Gliede des Verhältnisses addirt; das Ver-
hältniß des so vermehrten Weiß zum vermehrten Schwarz weist
der ganzen Empfindung diejenige Helligkeit zu, welche die ent-
sprechende schwarzweiße Empfindung haben würde. Wir erhalten
also in unserem Falle
[Formel 1] das ist dasselbe Verhältniß zwischen Weiß und Schwarz, wie es
im mittlen Grau besteht, dessen Helligkeit = 0,5 ist.

Die Helligkeit eines absolut reinen Blau würde hienach auch
= 0,5 sein, seine Reinheit aber nach dem oben Gesagten = 1.

Enthält die farbige Empfindung nicht blos eine Grundfarbe,
sondern ein Gemisch zweier Grundfarben, und ist sie demnach
quaternär zusammengesetzt, so wird sie durch ein viergliedriges
Verhältniß bezeichnet, wie z. B.
[Formel 2] dies ist also eine dunkle Nuance des Violett. Addirt man hier
die beiden farbigen Glieder, so bekommt man Rothblau = 8, und
kann nun mit diesen 8 Rothblau ganz ebenso verfahren, als wäre
dies Rothblau eine Grundfarbe. Die Reinheit der Farbe ergibt
sich dann aus dem Verhältniß
[Formel 3] und ist [Formel 4]
Die Helligkeit aber ergibt sich aus dem Verhältniß
[Formel 5] und ist [Formel 6]

Verhältniß, in welchem das blaue Glied zur Summe aller drei
Glieder steht, also durch ⅓ = 0,33.

Wenn man will, kann man die so bestimmte Reinheit der
Farbe auch ihre Intensität nennen. Es ist dies eben ein
Ausdruck, der für die Empfindung nur Sinn hat in Beziehung
auf die neben der Farbe empfundene schwarzweiße Beimischung.

Die Helligkeit einer farbigen Empfindung vom Tone
einer Grundfarbe findet man, wenn man das der Grundfarbe ent-
sprechende Glied hälftet und die eine Hälfte zum schwarzen, die
andere zum weißen Gliede des Verhältnisses addirt; das Ver-
hältniß des so vermehrten Weiß zum vermehrten Schwarz weist
der ganzen Empfindung diejenige Helligkeit zu, welche die ent-
sprechende schwarzweiße Empfindung haben würde. Wir erhalten
also in unserem Falle
[Formel 1] das ist dasselbe Verhältniß zwischen Weiß und Schwarz, wie es
im mittlen Grau besteht, dessen Helligkeit = 0,5 ist.

Die Helligkeit eines absolut reinen Blau würde hienach auch
= 0,5 sein, seine Reinheit aber nach dem oben Gesagten = 1.

Enthält die farbige Empfindung nicht blos eine Grundfarbe,
sondern ein Gemisch zweier Grundfarben, und ist sie demnach
quaternär zusammengesetzt, so wird sie durch ein viergliedriges
Verhältniß bezeichnet, wie z. B.
[Formel 2] dies ist also eine dunkle Nuance des Violett. Addirt man hier
die beiden farbigen Glieder, so bekommt man Rothblau = 8, und
kann nun mit diesen 8 Rothblau ganz ebenso verfahren, als wäre
dies Rothblau eine Grundfarbe. Die Reinheit der Farbe ergibt
sich dann aus dem Verhältniß
[Formel 3] und ist [Formel 4]
Die Helligkeit aber ergibt sich aus dem Verhältniß
[Formel 5] und ist [Formel 6]

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[117/0125] Verhältniß, in welchem das blaue Glied zur Summe aller drei Glieder steht, also durch ⅓ = 0,33. Wenn man will, kann man die so bestimmte Reinheit der Farbe auch ihre Intensität nennen. Es ist dies eben ein Ausdruck, der für die Empfindung nur Sinn hat in Beziehung auf die neben der Farbe empfundene schwarzweiße Beimischung. Die Helligkeit einer farbigen Empfindung vom Tone einer Grundfarbe findet man, wenn man das der Grundfarbe ent- sprechende Glied hälftet und die eine Hälfte zum schwarzen, die andere zum weißen Gliede des Verhältnisses addirt; das Ver- hältniß des so vermehrten Weiß zum vermehrten Schwarz weist der ganzen Empfindung diejenige Helligkeit zu, welche die ent- sprechende schwarzweiße Empfindung haben würde. Wir erhalten also in unserem Falle [FORMEL] das ist dasselbe Verhältniß zwischen Weiß und Schwarz, wie es im mittlen Grau besteht, dessen Helligkeit = 0,5 ist. Die Helligkeit eines absolut reinen Blau würde hienach auch = 0,5 sein, seine Reinheit aber nach dem oben Gesagten = 1. Enthält die farbige Empfindung nicht blos eine Grundfarbe, sondern ein Gemisch zweier Grundfarben, und ist sie demnach quaternär zusammengesetzt, so wird sie durch ein viergliedriges Verhältniß bezeichnet, wie z. B. [FORMEL] dies ist also eine dunkle Nuance des Violett. Addirt man hier die beiden farbigen Glieder, so bekommt man Rothblau = 8, und kann nun mit diesen 8 Rothblau ganz ebenso verfahren, als wäre dies Rothblau eine Grundfarbe. Die Reinheit der Farbe ergibt sich dann aus dem Verhältniß [FORMEL] und ist [FORMEL] Die Helligkeit aber ergibt sich aus dem Verhältniß [FORMEL] und ist [FORMEL]

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Zitationshilfe: Hering, Ewald: Zur Lehre vom Lichtsinne. Zweiter, unveränderter Abdruck. Wien, 1878, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hering_lichtsinn_1878/125>, abgerufen am 19.04.2024.