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Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

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4. Ires Mannes Großvater Vater. 3. Ires Mannes Großmutter Vater. 2. Ires Stiffvaters Großvater. 1. Irer Stiffmutter Großvater.
II.
4. Irer Großmutter Man / das ist / jres Vaters oder Mutter Stiffvater. 3. Ires Mannes Großvater / es sey des Vaters oder der Mutter Vater. 2. Ires Stiffvaters Vater. 1. Irer Stiffmutter Vater.
I.
5. Ires Breutigams Vater / das ist der / mit welches Son sie sich zuuor verlobet / vnd doch nicht Hochzeit mit jm gehalten. 4. Irer Mutter Breutigam / oder vertraweten / welcher jr Stiffvater solte geworden sein. 3. Iren Schweer / das ist / jres Mannes Vater. 2. Ires Mannes Stiffvater / welchen seine Mutter nach jr gelassen. 1. Iren Stiffvater / er sey der Erste / der Ander / oder der Dritte / welchen jre Mutter zur Ehe gehabt hat.
Die Tochter sol nicht nemen hinauffwarts.
4. Ires Mannes Großvater Vater. 3. Ires Mannes Großmutter Vater. 2. Ires Stiffvaters Großvater. 1. Irer Stiffmutter Großvater.
II.
4. Irer Großmutter Man / das ist / jres Vaters oder Mutter Stiffvater. 3. Ires Mannes Großvater / es sey des Vaters oder der Mutter Vater. 2. Ires Stiffvaters Vater. 1. Irer Stiffmutter Vater.
I.
5. Ires Breutigams Vater / das ist der / mit welches Son sie sich zuuor verlobet / vnd doch nicht Hochzeit mit jm gehalten. 4. Irer Mutter Breutigam / oder vertraweten / welcher jr Stiffvater solte geworden sein. 3. Iren Schweer / das ist / jres Mannes Vater. 2. Ires Mannes Stiffvater / welchen seine Mutter nach jr gelassen. 1. Iren Stiffvater / er sey der Erste / der Ander / oder der Dritte / welchen jre Mutter zur Ehe gehabt hat.
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[0027] 4. Ires Mannes Großvater Vater. 3. Ires Mannes Großmutter Vater. 2. Ires Stiffvaters Großvater. 1. Irer Stiffmutter Großvater. II. 4. Irer Großmutter Man / das ist / jres Vaters oder Mutter Stiffvater. 3. Ires Mannes Großvater / es sey des Vaters oder der Mutter Vater. 2. Ires Stiffvaters Vater. 1. Irer Stiffmutter Vater. I. 5. Ires Breutigams Vater / das ist der / mit welches Son sie sich zuuor verlobet / vnd doch nicht Hochzeit mit jm gehalten. 4. Irer Mutter Breutigam / oder vertraweten / welcher jr Stiffvater solte geworden sein. 3. Iren Schweer / das ist / jres Mannes Vater. 2. Ires Mannes Stiffvater / welchen seine Mutter nach jr gelassen. 1. Iren Stiffvater / er sey der Erste / der Ander / oder der Dritte / welchen jre Mutter zur Ehe gehabt hat. Die Tochter sol nicht nemen hinauffwarts.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/27>, abgerufen am 19.04.2024.