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Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

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Nützliche vnd nötige Erinnerung.

Weil die Leute allerley behelff / vnd Feigenbletter pflegen zu suchen / damit sie jr fürhaben / darauff sie einmal gefallen sind / fort zu setzen vermeinen / So sollen die Pastores, vnd wer in den Ehesachen zu rathen hat / auff diese Erinnerung acht haben.

1. Es ist nicht daran gelegen / ob die ersten Eheleute mit einander Kinder gezeuget haben / oder nicht / Die Prohibition hat nicht desto minder jre Krafft.

[]

Diese Anna ob sie gleich mit dem Martino keine Kinder hat gezeuget / dennoch sol sie Johannem jres vorigen Mannes Vettern nicht zur Ehe nemen.

2. Es gilt gleich viel in rechnung der Glieder / vnd der verwandnis / in der Blutfreundschafft / vnd Schwegerschafft / Die Brüder / vnd Schwestern sind von gantzer oder halber Geburt / die Prohibition ist gleiche krefftig.

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Nützliche vnd nötige Erinnerung.

Weil die Leute allerley behelff / vnd Feigenbletter pflegen zu suchen / damit sie jr fürhaben / darauff sie einmal gefallen sind / fort zu setzen vermeinen / So sollen die Pastores, vnd wer in den Ehesachen zu rathen hat / auff diese Erinnerung acht haben.

1. Es ist nicht daran gelegen / ob die ersten Eheleute mit einander Kinder gezeuget haben / oder nicht / Die Prohibition hat nicht desto minder jre Krafft.

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Diese Anna ob sie gleich mit dem Martino keine Kinder hat gezeuget / dennoch sol sie Johannem jres vorigen Mannes Vettern nicht zur Ehe nemen.

2. Es gilt gleich viel in rechnung der Glieder / vnd der verwandnis / in der Blutfreundschafft / vnd Schwegerschafft / Die Brüder / vnd Schwestern sind von gantzer oder halber Geburt / die Prohibition ist gleiche krefftig.

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[0038] Nützliche vnd nötige Erinnerung. Weil die Leute allerley behelff / vnd Feigenbletter pflegen zu suchen / damit sie jr fürhaben / darauff sie einmal gefallen sind / fort zu setzen vermeinen / So sollen die Pastores, vnd wer in den Ehesachen zu rathen hat / auff diese Erinnerung acht haben. 1. Es ist nicht daran gelegen / ob die ersten Eheleute mit einander Kinder gezeuget haben / oder nicht / Die Prohibition hat nicht desto minder jre Krafft. _ Diese Anna ob sie gleich mit dem Martino keine Kinder hat gezeuget / dennoch sol sie Johannem jres vorigen Mannes Vettern nicht zur Ehe nemen. 2. Es gilt gleich viel in rechnung der Glieder / vnd der verwandnis / in der Blutfreundschafft / vnd Schwegerschafft / Die Brüder / vnd Schwestern sind von gantzer oder halber Geburt / die Prohibition ist gleiche krefftig. _

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/38>, abgerufen am 24.04.2024.