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Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

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Aus diesem Grunde. Denn des Mannes Blutfreunde sind allein seinem Weibe verschwegert / seines Weibes Blutfreunden aber sind sie gar nicht verschwegert / wie ferne vnd nahe sie gleich dem Manne verwand sind. Also widerumb / des Weibes Blutfreunde sind wol jrem Manne verschwegert / aber jres Mannes Blutfreunden / wie ferne oder nahe die dem Manne gleich verwand / sind sie gar nicht verschwegert.

Damit die drey letzten Felle desto richtiger mögen verstanden werden / wil ich sie deutlich setzen.
[]

Wenn gleich Jacobus der Vater die eine Schwester Luciam zur Ehe nimpt / so mag dennoch wol Petrus Jacobi Son die andere Schwester Agneten zur Ehe nemen.

Der ander Fall.

Aus diesem Grunde. Denn des Mannes Blutfreunde sind allein seinem Weibe verschwegert / seines Weibes Blutfreunden aber sind sie gar nicht verschwegert / wie ferne vnd nahe sie gleich dem Manne verwand sind. Also widerumb / des Weibes Blutfreunde sind wol jrem Manne verschwegert / aber jres Mannes Blutfreunden / wie ferne oder nahe die dem Manne gleich verwand / sind sie gar nicht verschwegert.

Damit die drey letzten Felle desto richtiger mögen verstanden werden / wil ich sie deutlich setzen.
[]

Wenn gleich Jacobus der Vater die eine Schwester Luciam zur Ehe nimpt / so mag dennoch wol Petrus Jacobi Son die andere Schwester Agneten zur Ehe nemen.

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[0042] Aus diesem Grunde. Denn des Mannes Blutfreunde sind allein seinem Weibe verschwegert / seines Weibes Blutfreunden aber sind sie gar nicht verschwegert / wie ferne vnd nahe sie gleich dem Manne verwand sind. Also widerumb / des Weibes Blutfreunde sind wol jrem Manne verschwegert / aber jres Mannes Blutfreunden / wie ferne oder nahe die dem Manne gleich verwand / sind sie gar nicht verschwegert. Damit die drey letzten Felle desto richtiger mögen verstanden werden / wil ich sie deutlich setzen. _ Wenn gleich Jacobus der Vater die eine Schwester Luciam zur Ehe nimpt / so mag dennoch wol Petrus Jacobi Son die andere Schwester Agneten zur Ehe nemen. Der ander Fall.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/42>, abgerufen am 19.04.2024.