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Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

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sistoria der reformierten Kirchen in Deudschland / quod hodie nulla sit prohibitio in secundo & tertio genere adfinitatis. Das heutiges Tages in der andern / vnd dritten Art der Schwegerschafft nicht verboten sey zu ehelichen.

Der Fall in secundo genere adfinitatis ist also zu setzen.
[]

Diesem Paulo / erleuben die Rechte / vnd Geistliche Consistoria der reformierten Kirchen / das er nach absterben seines Weibes Anna / vnd jres Bruders Petri / die Widwe Claram wol möge zur Ehe nemen / vnd sol secundum genus adfinitatis nichts doran hindern.

Die dritte Art der Schwegerschafft ist / da drey mittel Personen sind. Als Jacobus hat zur Ehe genomen Martham / dieser Martha Schwester ist Maria / derer Eheman ist Philippus / nach absterben Maria / nimpt Philippus Magdalenam zur Ehe. Diese Magdalena ist dem Jacobo ver-

sistoria der reformierten Kirchen in Deudschland / quod hodie nulla sit prohibitio in secundo & tertio genere adfinitatis. Das heutiges Tages in der andern / vnd dritten Art der Schwegerschafft nicht verboten sey zu ehelichen.

Der Fall in secundo genere adfinitatis ist also zu setzen.
[]

Diesem Paulo / erleuben die Rechte / vnd Geistliche Consistoria der reformierten Kirchen / das er nach absterben seines Weibes Anna / vnd jres Bruders Petri / die Widwe Claram wol möge zur Ehe nemen / vnd sol secundum genus adfinitatis nichts doran hindern.

Die dritte Art der Schwegerschafft ist / da drey mittel Personen sind. Als Jacobus hat zur Ehe genomen Martham / dieser Martha Schwester ist Maria / derer Eheman ist Philippus / nach absterben Maria / nimpt Philippus Magdalenam zur Ehe. Diese Magdalena ist dem Jacobo ver-

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[0045] sistoria der reformierten Kirchen in Deudschland / quod hodie nulla sit prohibitio in secundo & tertio genere adfinitatis. Das heutiges Tages in der andern / vnd dritten Art der Schwegerschafft nicht verboten sey zu ehelichen. Der Fall in secundo genere adfinitatis ist also zu setzen. _ Diesem Paulo / erleuben die Rechte / vnd Geistliche Consistoria der reformierten Kirchen / das er nach absterben seines Weibes Anna / vnd jres Bruders Petri / die Widwe Claram wol möge zur Ehe nemen / vnd sol secundum genus adfinitatis nichts doran hindern. Die dritte Art der Schwegerschafft ist / da drey mittel Personen sind. Als Jacobus hat zur Ehe genomen Martham / dieser Martha Schwester ist Maria / derer Eheman ist Philippus / nach absterben Maria / nimpt Philippus Magdalenam zur Ehe. Diese Magdalena ist dem Jacobo ver-

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/45>, abgerufen am 25.04.2024.