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Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

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Das XVIII. Capitel des dritten Buchs Moisis.

VNd der HErr redet mit Mose / vnd sprach: Rede mit den Kindern Israel / vnd sprich zu jnen / Ich bin der HERR ewer Gott / jr solt nicht thun nach den Wercken des Landes Egypten / darinne jr gewonet habet / Auch nicht nach den Wercken des Landes Canaan / darein ich euch füren wil. Ir solt euch nach jrer weise nicht halten / sondern nach meinen Rechten solt jr thun / vnd meine satzung solt jr halten / das jr darinnen wandelt / denn ich bin der HERR ewer Gott / darumb solt jr meine satzung halten /

Das XVIII. Capitel des dritten Buchs Moisis.

VNd der HErr redet mit Mose / vnd sprach: Rede mit den Kindern Israel / vnd sprich zu jnen / Ich bin der HERR ewer Gott / jr solt nicht thun nach den Wercken des Landes Egypten / darinne jr gewonet habet / Auch nicht nach den Wercken des Landes Canaan / darein ich euch füren wil. Ir solt euch nach jrer weise nicht halten / sondern nach meinen Rechten solt jr thun / vnd meine satzung solt jr halten / das jr darinnen wandelt / denn ich bin der HERR ewer Gott / darumb solt jr meine satzung halten /

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[0009] Das XVIII. Capitel des dritten Buchs Moisis. VNd der HErr redet mit Mose / vnd sprach: Rede mit den Kindern Israel / vnd sprich zu jnen / Ich bin der HERR ewer Gott / jr solt nicht thun nach den Wercken des Landes Egypten / darinne jr gewonet habet / Auch nicht nach den Wercken des Landes Canaan / darein ich euch füren wil. Ir solt euch nach jrer weise nicht halten / sondern nach meinen Rechten solt jr thun / vnd meine satzung solt jr halten / das jr darinnen wandelt / denn ich bin der HERR ewer Gott / darumb solt jr meine satzung halten /

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/9>, abgerufen am 16.04.2024.