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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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52.
Von der Absolution.

LEhren die Papisten / Das die Absolutio nicht alleine gehöre zum Euangelio / oder zur ankündigung der Sünden vergebung / Sondern sey viel mehr ein gerichtlicher Proces / In dem Erstlichen die Laster gnugsam erkant vnd erwogen / vnd dargegen eine wirdige straffe zuerkant / vnd aufferleget werde. Trid: Concil: Sess: 4. Cap. 6. Wiewol aber die Absolutio anders nichts ist / als eine außpendung einer frembden wolthat: So ist sie doch alleine nur nicht ein blosser dienst / entweder das Euangelion anzukündigen oder zuuermelden / das die sünde vergeben sind / sondern ist gleich als ein gerichtlicher proces / darin nemlich von dem Richter ein sententz vnd vrtheil erkant vnd gesprochen wirdt.

53.

Sagen die Papisten / das allein die Bischoff vnd Priester macht haben von sünden zu absoluiren vnd loß zusprechen. Cate: Ro: pag: 465. Jetzunder aber sollen wir sagen von dem diener so mit diesem Sacrament vmmgehen sol / dz der

52.
Von der Absolution.

LEhren die Papisten / Das die Absolutio nicht alleine gehöre zum Euangelio / oder zur ankündigung der Sünden vergebung / Sondern sey viel mehr ein gerichtlicher Proces / In dem Erstlichen die Laster gnugsam erkant vnd erwogen / vnd dargegen eine wirdige straffe zuerkant / vnd aufferleget werde. Trid: Concil: Sess: 4. Cap. 6. Wiewol aber die Absolutio anders nichts ist / als eine außpendung einer frembden wolthat: So ist sie doch alleine nur nicht ein blosser dienst / entweder das Euangelion anzukündigen oder zuuermelden / das die sünde vergeben sind / sondern ist gleich als ein gerichtlicher proces / darin nemlich võ dem Richter ein sententz vñ vrtheil erkant vnd gesprochen wirdt.

53.

Sagen die Papisten / das allein die Bischoff vñ Priester macht haben von sündẽ zu absoluiren vnd loß zusprechẽ. Cate: Ro: pag: 465. Jetzunder aber sollen wir sagen von dem diener so mit diesem Sacrament vm̃gehen sol / dz der

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[0250] Von der Absolution. LEhren die Papisten / Das die Absolutio nicht alleine gehöre zum Euangelio / oder zur ankündigung der Sünden vergebung / Sondern sey viel mehr ein gerichtlicher Proces / In dem Erstlichen die Laster gnugsam erkant vnd erwogen / vnd dargegen eine wirdige straffe zuerkant / vnd aufferleget werde. Trid: Concil: Sess: 4. Cap. 6. Wiewol aber die Absolutio anders nichts ist / als eine außpendung einer frembden wolthat: So ist sie doch alleine nur nicht ein blosser dienst / entweder das Euangelion anzukündigen oder zuuermelden / das die sünde vergeben sind / sondern ist gleich als ein gerichtlicher proces / darin nemlich võ dem Richter ein sententz vñ vrtheil erkant vnd gesprochen wirdt. Sagen die Papisten / das allein die Bischoff vñ Priester macht haben von sündẽ zu absoluiren vnd loß zusprechẽ. Cate: Ro: pag: 465. Jetzunder aber sollen wir sagen von dem diener so mit diesem Sacrament vm̃gehen sol / dz der

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/250>, abgerufen am 28.03.2024.