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Hilty, Carl: Frauenstimmrecht. In: Hilty, Carl (Hg.): Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bern, 1897.

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und zur Markirung des Standpunktes dienen, auf dem wir
uns dabei befinden1).

I.

Es ist uns nicht bekannt, dass es ein ganzes, civilisirtes
Volk des Alterthums, oder der Neuzeit gegeben hat, in welchem
die beiden Geschlechter für vollkommen rechtsgleich angesehen
wurden und selten, eigentlich nur nach mehr sagenhaften
Berichten von Amazonenstaaten und dergleichen, waren die
Frauen der bevorrechtete Theil. Einzig die oberste Re-
gierungsgewalt kam zuweilen vorzugsweise Frauen zu, ähn-
lich wie dies auch in sogenannten "Thierstaaten" mitunter der

1) Aus der sehr zahlreichen Litteratur führen wir daher auch
für solche Leser unseres Aufsatzes, die sich erst über die Frage zu
orientiren wünschen, statt Vielem, nur das nach unserem Dafürhalten
Beste an. Es sind namentlich folgende Schriften: Secretan,
Le droit de la femme, 4. Auflage, 1888; Ostrogorski, La femme
au point de vue du droit public, Paris 1892; Joel, Die Frauen
in der Philosophie, 1896; Elisabeth Malo, Das Recht der Frau in
der christlichen Kirche; Eliza Ichenhäuser, Zur Frauenfrage,
1896. Andere weniger originale Schriften, sowie eine Reihe von
Kongressberichten, Vereins- und Aktionsprogrammen, namentlich
amerikanische, sind leicht zu bekommen, wenn Jemand sich für die
Frage näher interessiren will, für Andere haben sie keinen be-
sonderen Werth. Aus der älteren Litteratur interessiert noch
etwa die revindication of womens rights von Mary Woolstonecraft,
dieselbe erschien 1792 in London, mit einer Widmung an Talley-
rand, sie ist 1890 von Mrs. Fawcett neu herausgegeben worden.
Ferner: Hippel, Ueber die bürgerliche Verbesserung der Weiber, 1792,
und Legouve, Histoire morale des femmes. Auch die Schriften von
Spencer (Sociology Cap. X) und John Stuart Mill enthalten manches
Bezügliche, ebenso mehr oder weniger alle sozialistischen Schriften, be-
sonders "Die Frau", von Bebel, die aber den Frauen ausserhalb der
sozialistischen Kreise nicht genützt hat. Denn Alles, was an das "Eman-
zipirte" streift, hallen wir nicht für überzeugend, namentlich nicht
für noch in der Frage Unentschiedene. Die Frauen, welche sich mit der

Frauenstimmrecht.
und zur Markirung des Standpunktes dienen, auf dem wir
uns dabei befinden1).

I.

Es ist uns nicht bekannt, dass es ein ganzes, civilisirtes
Volk des Alterthums, oder der Neuzeit gegeben hat, in welchem
die beiden Geschlechter für vollkommen rechtsgleich angesehen
wurden und selten, eigentlich nur nach mehr sagenhaften
Berichten von Amazonenstaaten und dergleichen, waren die
Frauen der bevorrechtete Theil. Einzig die oberste Re-
gierungsgewalt kam zuweilen vorzugsweise Frauen zu, ähn-
lich wie dies auch in sogenannten «Thierstaaten» mitunter der

1) Aus der sehr zahlreichen Litteratur führen wir daher auch
für solche Leser unseres Aufsatzes, die sich erst über die Frage zu
orientiren wünschen, statt Vielem, nur das nach unserem Dafürhalten
Beste an. Es sind namentlich folgende Schriften: Secrétan,
Le droit de la femme, 4. Auflage, 1888; Ostrogorski, La femme
au point de vue du droit public, Paris 1892; Joel, Die Frauen
in der Philosophie, 1896; Elisabeth Malo, Das Recht der Frau in
der christlichen Kirche; Eliza Ichenhäuser, Zur Frauenfrage,
1896. Andere weniger originale Schriften, sowie eine Reihe von
Kongressberichten, Vereins- und Aktionsprogrammen, namentlich
amerikanische, sind leicht zu bekommen, wenn Jemand sich für die
Frage näher interessiren will, für Andere haben sie keinen be-
sonderen Werth. Aus der älteren Litteratur interessiert noch
etwa die revindication of womens rights von Mary Woolstonecraft,
dieselbe erschien 1792 in London, mit einer Widmung an Talley-
rand, sie ist 1890 von Mrs. Fawcett neu herausgegeben worden.
Ferner: Hippel, Ueber die bürgerliche Verbesserung der Weiber, 1792,
und Legouvé, Histoire morale des femmes. Auch die Schriften von
Spencer (Sociology Cap. X) und John Stuart Mill enthalten manches
Bezügliche, ebenso mehr oder weniger alle sozialistischen Schriften, be-
sonders «Die Frau», von Bebel, die aber den Frauen ausserhalb der
sozialistischen Kreise nicht genützt hat. Denn Alles, was an das «Eman-
zipirte» streift, hallen wir nicht für überzeugend, namentlich nicht
für noch in der Frage Unentschiedene. Die Frauen, welche sich mit der
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[246/0006] Frauenstimmrecht. und zur Markirung des Standpunktes dienen, auf dem wir uns dabei befinden 1). I. Es ist uns nicht bekannt, dass es ein ganzes, civilisirtes Volk des Alterthums, oder der Neuzeit gegeben hat, in welchem die beiden Geschlechter für vollkommen rechtsgleich angesehen wurden und selten, eigentlich nur nach mehr sagenhaften Berichten von Amazonenstaaten und dergleichen, waren die Frauen der bevorrechtete Theil. Einzig die oberste Re- gierungsgewalt kam zuweilen vorzugsweise Frauen zu, ähn- lich wie dies auch in sogenannten «Thierstaaten» mitunter der 1) Aus der sehr zahlreichen Litteratur führen wir daher auch für solche Leser unseres Aufsatzes, die sich erst über die Frage zu orientiren wünschen, statt Vielem, nur das nach unserem Dafürhalten Beste an. Es sind namentlich folgende Schriften: Secrétan, Le droit de la femme, 4. Auflage, 1888; Ostrogorski, La femme au point de vue du droit public, Paris 1892; Joel, Die Frauen in der Philosophie, 1896; Elisabeth Malo, Das Recht der Frau in der christlichen Kirche; Eliza Ichenhäuser, Zur Frauenfrage, 1896. Andere weniger originale Schriften, sowie eine Reihe von Kongressberichten, Vereins- und Aktionsprogrammen, namentlich amerikanische, sind leicht zu bekommen, wenn Jemand sich für die Frage näher interessiren will, für Andere haben sie keinen be- sonderen Werth. Aus der älteren Litteratur interessiert noch etwa die revindication of womens rights von Mary Woolstonecraft, dieselbe erschien 1792 in London, mit einer Widmung an Talley- rand, sie ist 1890 von Mrs. Fawcett neu herausgegeben worden. Ferner: Hippel, Ueber die bürgerliche Verbesserung der Weiber, 1792, und Legouvé, Histoire morale des femmes. Auch die Schriften von Spencer (Sociology Cap. X) und John Stuart Mill enthalten manches Bezügliche, ebenso mehr oder weniger alle sozialistischen Schriften, be- sonders «Die Frau», von Bebel, die aber den Frauen ausserhalb der sozialistischen Kreise nicht genützt hat. Denn Alles, was an das «Eman- zipirte» streift, hallen wir nicht für überzeugend, namentlich nicht für noch in der Frage Unentschiedene. Die Frauen, welche sich mit der

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Zitationshilfe: Hilty, Carl: Frauenstimmrecht. In: Hilty, Carl (Hg.): Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bern, 1897, S. 246. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hilty_frauenstimmrecht_1897/6>, abgerufen am 25.04.2024.