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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792.

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Verbesserungs-Vorschläge.

Soll es denn aber immer mit dem andern
Geschlechte so bleiben, wie es war und ist?
sollen ihm die Menschenrechte, die man ihm
so schnöde entrissen hat, sollen ihm die Bür-
gerrechte, die ihm so ungebührlich vorenthal-
ten werden -- auf ewig verloren seyn? soll es
im Staat und für den Staat nie einen absolu-
ten Werth erhalten, und immerdar beim re-
lativen bleiben? soll es nie an der Staatsgrün-
dung und Erhaltung einen unmittelbaren An-
theil behaupten? soll es nie für sich und durch
sich denken und handeln? ohne End' und
Ziel nur als Scheidemünze gelten? Werden
wir uns bei diesen Fragen mit einer wohlwei-
sen Römischen Rechtsfiktion oder einem wohl-
hergebrachten Verjährungs- und Besitzrechte
aushelfen können, um sie ab- und zur unan-
genehmen Ruhe zu verweisen? Werden wir
selbst unser männliches Gewissen mit Bedenk-

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V.
Verbesserungs-Vorschläge.

Soll es denn aber immer mit dem andern
Geschlechte so bleiben, wie es war und ist?
sollen ihm die Menschenrechte, die man ihm
so schnöde entrissen hat, sollen ihm die Bür-
gerrechte, die ihm so ungebührlich vorenthal-
ten werden — auf ewig verloren seyn? soll es
im Staat und für den Staat nie einen absolu-
ten Werth erhalten, und immerdar beim re-
lativen bleiben? soll es nie an der Staatsgrün-
dung und Erhaltung einen unmittelbaren An-
theil behaupten? soll es nie für sich und durch
sich denken und handeln? ohne End’ und
Ziel nur als Scheidemünze gelten? Werden
wir uns bei diesen Fragen mit einer wohlwei-
sen Römischen Rechtsfiktion oder einem wohl-
hergebrachten Verjährungs- und Besitzrechte
aushelfen können, um sie ab- und zur unan-
genehmen Ruhe zu verweisen? Werden wir
selbst unser männliches Gewissen mit Bedenk-

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[183/0191] V. Verbesserungs-Vorschläge. Soll es denn aber immer mit dem andern Geschlechte so bleiben, wie es war und ist? sollen ihm die Menschenrechte, die man ihm so schnöde entrissen hat, sollen ihm die Bür- gerrechte, die ihm so ungebührlich vorenthal- ten werden — auf ewig verloren seyn? soll es im Staat und für den Staat nie einen absolu- ten Werth erhalten, und immerdar beim re- lativen bleiben? soll es nie an der Staatsgrün- dung und Erhaltung einen unmittelbaren An- theil behaupten? soll es nie für sich und durch sich denken und handeln? ohne End’ und Ziel nur als Scheidemünze gelten? Werden wir uns bei diesen Fragen mit einer wohlwei- sen Römischen Rechtsfiktion oder einem wohl- hergebrachten Verjährungs- und Besitzrechte aushelfen können, um sie ab- und zur unan- genehmen Ruhe zu verweisen? Werden wir selbst unser männliches Gewissen mit Bedenk- M 4

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Zitationshilfe: Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 183. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/191>, abgerufen am 28.03.2024.