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Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613.

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deme sol folgen Alexander von Heim / in vollem Curiß / vnd geschmücktem Pferde / mit dem Busican in den Henden. Darauff sol der Stalmeister Georg Engelhart Löeneisen / vnd Lippelt von Neindorff Erbschencke / das Leib vnd Trawr Pferd mit schwartzem Tuch / vnd einem weissen Creutz darüber gehenckt / nachführen / etc.

Folgents sol durch den Hoffmahrschalck / Heinrich Schencken das Fürstl. Schwert vberzogen / mit nieder gekerter spitzen / nachgetragen werden.

Darnach das gantze Fürstliche Braunschweigische Wapen geschnitzet / mit Farben vnnd Golde staffieret / sol tragen / Curt von Veltheimb zu Aderstedt / vnd Heinrich Mauß.

Darauff der Trawrhuet mit einer schwartzen Binden vberzogen / sol tragen Gebhardt von Marenholtz / deme sol folgen der Cantzler D. Werner König / so auff einem schwartzen sam. Küssen auff beiden seiten mit Tafft behenckt / die Fürstliche Braunschweigische Kirchen vnnd Hoffgerichts Ordnung / vnterschiedlich in schwartz sam. gebunden / sampt dem Fürstlichen grossen Insiegel dar zwischen geleget / treget / vnd auff der Kirchen Ordnung PIETAS, vnd auff der Hoffgerichts Ordnung JVSTICIA, mit Silbern Buchstaben gedrücket.

Deme folgen drey vom Adel / Kriegs erfahrne / mit schwartzen langen Stäben.

Alß.
1. Jobst von Adelepsen.

deme sol folgen Alexander von Heim / in vollem Curiß / vnd geschmücktem Pferde / mit dem Busican in den Henden. Darauff sol der Stalmeister Georg Engelhart Löeneisen / vnd Lippelt von Neindorff Erbschencke / das Leib vnd Trawr Pferd mit schwartzem Tuch / vnd einem weissen Creutz darüber gehenckt / nachführen / etc.

Folgents sol durch den Hoffmahrschalck / Heinrich Schencken das Fürstl. Schwert vberzogen / mit nieder gekerter spitzen / nachgetragen werden.

Darnach das gantze Fürstliche Braunschweigische Wapen geschnitzet / mit Farben vnnd Golde staffieret / sol tragen / Curt von Veltheimb zu Aderstedt / vnd Heinrich Mauß.

Darauff der Trawrhuet mit einer schwartzen Binden vberzogen / sol tragen Gebhardt von Marenholtz / deme sol folgen der Cantzler D. Werner König / so auff einem schwartzen sam. Küssen auff beiden seiten mit Tafft behenckt / die Fürstliche Braunschweigische Kirchen vnnd Hoffgerichts Ordnung / vnterschiedlich in schwartz sam. gebunden / sampt dem Fürstlichen grossen Insiegel dar zwischen geleget / treget / vnd auff der Kirchen Ordnung PIETAS, vnd auff der Hoffgerichts Ordnung JVSTICIA, mit Silbern Buchstaben gedrücket.

Deme folgen drey vom Adel / Kriegs erfahrne / mit schwartzen langen Stäben.

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Zitationshilfe: Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holwein_beschreibung_1613/15>, abgerufen am 19.04.2024.