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Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613.

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2. Ernst Wrampe. 3. Arend von Woberßnauw.

Darauff die Fürstl. Leiche / so von den geschriebenen Graffen / vnd Zwölff vom Adel / wechsels weise soll getragen werden.

Alß:
1. Statius von Münchhausen. 2. Guntzel von Veltheimb der Elter. 3. Otto Rabe von Landesbergk / etc. 4. Crafft von Bodenhausen. 5. Julius von Marenholtz. 6. Bartholt von Rauttenbergk. etc. 7. Sivert von Heimb. 8. Barthol Bock zu Northoltzen. 9. Hans vom Dahl der Elter. 10. Wulbrandt von Stöckheimb. 11. Jobst von Weyen. 12. Christoff Johan von der Asseburgk etc.

Diese Zwölffe vom Adell sollen die Fürstliche Leiche in der Kirchen auffheben / vnd im Platz vor der Kirchen niedersetzen / vnd alß dann hinter Jobst von Adelebssen / Ernst Wrampen vnd Arendt von Woberßnauw in die Ordnung treten.

Vnd sollen alß dann nachbeschriebene Zwölff Graffen /

2. Ernst Wrampe. 3. Arend von Woberßnauw.

Darauff die Fürstl. Leiche / so von den geschriebenen Graffen / vnd Zwölff vom Adel / wechsels weise soll getragen werden.

Alß:
1. Statius von Münchhausen. 2. Guntzel von Veltheimb der Elter. 3. Otto Rabe von Landesbergk / etc. 4. Crafft von Bodenhausen. 5. Julius von Marenholtz. 6. Bartholt von Rauttenbergk. etc. 7. Sivert von Heimb. 8. Barthol Bock zu Northoltzen. 9. Hans vom Dahl der Elter. 10. Wulbrandt von Stöckheimb. 11. Jobst von Weyen. 12. Christoff Johan von der Asseburgk etc.

Diese Zwölffe vom Adell sollen die Fürstliche Leiche in der Kirchen auffheben / vnd im Platz vor der Kirchen niedersetzen / vnd alß dann hinter Jobst von Adelebssen / Ernst Wrampen vnd Arendt von Woberßnauw in die Ordnung treten.

Vnd sollen alß dann nachbeschriebene Zwölff Graffen /

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[0016] 2. Ernst Wrampe. 3. Arend von Woberßnauw. Darauff die Fürstl. Leiche / so von den geschriebenen Graffen / vnd Zwölff vom Adel / wechsels weise soll getragen werden. Alß: 1. Statius von Münchhausen. 2. Guntzel von Veltheimb der Elter. 3. Otto Rabe von Landesbergk / etc. 4. Crafft von Bodenhausen. 5. Julius von Marenholtz. 6. Bartholt von Rauttenbergk. etc. 7. Sivert von Heimb. 8. Barthol Bock zu Northoltzen. 9. Hans vom Dahl der Elter. 10. Wulbrandt von Stöckheimb. 11. Jobst von Weyen. 12. Christoff Johan von der Asseburgk etc. Diese Zwölffe vom Adell sollen die Fürstliche Leiche in der Kirchen auffheben / vnd im Platz vor der Kirchen niedersetzen / vnd alß dann hinter Jobst von Adelebssen / Ernst Wrampen vnd Arendt von Woberßnauw in die Ordnung treten. Vnd sollen alß dann nachbeschriebene Zwölff Graffen /

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Zitationshilfe: Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holwein_beschreibung_1613/16>, abgerufen am 28.03.2024.